Unfallverursacher gibt schuld nicht zu !!!

  • Hallo Leute wollte eure Meinung zu folgenden Sachverhalt ,mein Bruder ist in einen Unfall verwickelt nach meiner Meinung ist der Mazda Fahrer der Unfallverursacher oder???
    Mein Bruder ist denn Opel gefahren und wollte geradeaus der Mazda Fahrer wollte rückwärts in die gegenüber liegende Garage.


    Jetzt aber ist nach Meinung der gegnerischen Versicherung das der Opel Fahrer die schuld tragen muß.
    Der ``Unfallverursacher`` gibt Partu die schuld nicht zu!!! 7000 Tausend Euro Sachschaden.


    Ps: StVO gibt es in der Garagenausfahrt nicht.


    Was mein ihr dazu ???


    Fotos habe ich angehängt.

  • Mit welcher Begründung kam denn die gegnerische Versicherung?
    Also Garagenausfahrt oder nicht - der Mazda fuhr rückwärts und kam aus Sicht des Opels dabei auch noch von links. Da interessiert mich jetzt doch die Begründung für die Schuldzuweisung :-)


    Zum Thema Rückwärtsfahren: Also soweit ich weiß hat man da ganz schlechte Karten. Stichwort "Anscheinsbeweis" - d.h. man hat erstmal voll Schuld als Rückwärtsfahrer und muss dem anderen Beteiligten eine mögliche Mitschuld nachweisen.

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
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  • Ich schließe mich der Meinung von Gizmo an, das ist auf einem Parkplatz ebenso, wer ausparkt bekommt meist die Schuld.

    RX-8 Revolution, 6Port 231PS, Bj 05.2004,BC-Racing Gewindefahrwerk, Black Dash + Red Stuff vorne, weiße LAA´s, Borbet DB8GT Leightweight 8,5x18“, Sohn Adapter + Tankkit, schwarze Heckscheiben 95%, leuchtende Kiemen, Angel Eyes, Scheinwerferblenden, RB Ram Air-Intake,
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  • Versicherung wollen nie zahlen, liegt in der Natur der Sache. Ich finde es ohnehin eine seltsame Regelung das die Versicherung entscheidet, wie viel sie zahlt, bzw. in den meisten Fällen beide Versicherungen und die auszugleichende Schadenssumme unter 100% bleiben kann.
    Wie auch immer, ab zum Anwalt damit alles andere hilft leider nicht. In meinem letzten Fall wollte die gegnerische Versicherungen auch nichts zahlen, nach Einreichung einer Klage waren es dann 75%. Ohne Rechtsschutz ist man in so Fällen schlecht aufgestellt, manche Rechtschutzversicherungen nehmen einen aber auch mit Schaden an.

  • Schwierige Angelegenheit...jetzt könnte man viel argumentieren (besondere Vorsicht beim Rückwärts fahren, wer aus einer Ausfahrt kommt muß Vorfahrt beachten etc...), dazu spielt bestimmt auch noch die Geschwindigkeit eine Rolle...aber auf den Bildern ist eigentlich eindeutig zu erkennen das der Mazda dem Opel rein gefahren ist, da der Opel ja keinen direkten Frontschaden hat, sondern "nur" an der Seite (obwohl man dann immernoch behaupten kann der Opel war zu schnell...).
    Da würde ich ansetzen und mit rechtlichen Schritten drohen.
    Schreib auf jeden Fall wie's weiter ging.

    "Erst wenn der Subwoofer die Katze inhaliert, f***kt der Bass richtig geil!" 1799, Ludwig van Beethoven

  • Unfallfrage kann nicht geklärt werden = Rechtsanwalt und durch Richter entscheiden lassen.


    Was sollen wir daran entscheiden?


    Du sagst der Mazda ist Rückwärts in den Opel gefahren, es könnte aber auch der Opelnzu schnell um die Ecke gekommen sein, oder den Unfall provoziert haben.
    Es gibt immer zwei Seiten einer Geschichte und wir kennen nur etwa 50%

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


  • Prinzipiell gibt es in solchen Fällen kein kein "von links" oder gar "rechts vor links", auf Parkplätzen gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Habe ich als Gerichtsentscheidung erleben dürfen, die meine Mutter vor vielen Jahren bei einem Unfall mit meinem Auto ausgefochten hat, bei dem sie von rechts kam. Am Ende gab's dann 'ne Teilschuld.
    Hier wird es mangels gegenteiliger Beweise vielleicht ähnlich laufen. Aber wie schon angedeutet wurde, unsere Meinung ist völlig egal, ihr werdet es vor Gericht klären müssen, wenn solche Uneinigkeit herrscht. (bei "meinem" Fall hat die andere Person vor Ort verbal auch erstmal alles "auf sich genommen" und ist dann komplett entgegengesetzt ins Verfahren gegangen. Daher ist es auch erstmal nebensächlich, ob der Unfallgegner nun seine Schuld eingestanden hat oder nicht)


    Ist ja nicht nur die Versicherung, die nicht zahlen will, auch der Unfallgegner will nicht hochgestuft werden. ;-)


    Im besten Fall gelingt es dir, zu beweisen, dass du vor dem Aufprall gestanden hast. Das Schadensbild sieht auch sonst nicht ungünstig für euch aus, aber das allein reicht nicht zwangsweise aus.
    Viel Erfolg vor Gericht.

  • Mit den paar Bildern, ohne eine Skizze von der Örtlichkeit wo WAHRHEITSGEMÄSS eingezeichnet ist, wer wo stand und wie schnell wo entlang fuhr, ist es unmöglich sich hierzu eine wirkliche Meinung zu bilden. Eine EMOTIONSLOSE sachliche Schilderung würde echt mehr helfen.


    Da die Örtlichkeit mit den vielen Garagen mir sehr nach Wohnanlage aussieht, gehe ich mal davon aus, dass dein Bruder und der / Fahrer(in) des Mazdas mehr oder weniger Nachbarn sind. Ich würde zunächst in einem vernünftigen Gespräch eine Einigung suchen. Wo die 7000€ Schaden herkommen sollen, ist mir aufgrund der Bilder Rätselhaft. Beim roten gibts ne Beule im Kotflügel. Neuer Kotflügel + lackieren und wechseln sollten für max 400€ erledigt sein. Sollte der Scheinwerfer auch gebrochen sein, kommen noch mal rund 200€ hinzu.
    Beim Mazda scheint es etwas mehr zu sein Heckklappe + Rücklicht + richten + Lackieren. Wird aber auch kaum mehr als 1000€ kosten.


    Das die Versicherungen nicht zahlen wollen ist nun mal so. Die verdienen an den Beiträgen, nicht am Regulieren.


    Was mich allerdings ständig ankotzt ist die Tatsache, dass kam bezahlt es jemand anderes (Unfallgegner oder dessen Versicherung) alles kräftig hochgerechnet wird! Da kommen selbst die Werkstätten und wechseln Vorschäden oder unbeschädigte aber normal verschlissene Teile nur weils eh bezahlt wird. )oder machen einem zumindest ein dahin gehendes Angebot. Läüft es über einen Gutachter, ist die "Selbstbedienung" meist nicht so groß, aber die Gutachter leben eben auch von ihren Aufträgen und die Werkstätten "empfehlen" einem Geschädigten schon oft den "richtigen" Gutachter.


    Der selbe Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt kostet plötzlich nur noch 1/4 der Summe, die die Gegenseite hätte tragen sollen.

  • Wer rückwärts fährt, trägt beim Unfall schuld. Ende Gelände.


    Fahren beide rückwärts haben beide eine Teilschuld da gibt es nichts zu diskutieren.


    Im Endeffekt hat der Unfallgegner wohl eine waghalsige Story geschildert und dessen Versicherung versucht diese durchzuboxen was erst klappen könnte wenn mehrere Sachverständige zum gleichen Ergebnis kommt.

  • Den Bildern nach war es Dunkel ?! normal ist Licht an (inklusive heller^^ Rückfahrscheinwerfer) und bei den *nur* Schrammdellen^^
    vermutlich auch bei Schrittgeschwindigkeit....
    wie konnte das zum Teufel nur passieren :denk:

    Wer auch immer Schuld hat.... vermuttlich trägt am Ende jeder seinen eigenen Schaden
    wird ohne Anwalt kaum geregelt werden..

    VIEL GLÜCK :thumbup:


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  • Nochmal was zu dem blöden Spruch:"Schuld hat, wer Rückwärts fährt"


    Das ist vollkommener Quatsch. Schuld hat, wer den Unfall / den Schaden verursacht hat. In welche Richtung sich das Auto dabei bewegte oder ob es sich überhaupt bewegt hat, spielt hierfür keine Rolle!


    Das geht sogar so weit, dass die Versicherung für ein Auto, was zum Beispiel durch einen Kurzschluss o.ä. Feuer fängt und einen anderen Wagen, ein Gebäude oder auch nur einen städtischen Mülleimer beschädigt, diesen Schaden regulieren muss. Da muss niemand drin sitzen oder durch irgendeine Handlung zum Schaden beigetragen haben.


    Wenn einer der beiden Unfallbeteiligten Rückwärts gefahren ist, wird ein Richter nur prüfen ob der Unfall durch zum Beispiel durch "übersehen" eines anderen stehenden Fahrzeuges verursacht wurde. Üblicherweise ist die Sicht beim Rückwärtsfahren ja schlechter als wenn man vorn aussieht.


    Findet der Unfall zum Beispiel an einer Kreuzung statt, wo sich das Rückwärtsfahrende Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße bewegt, während der Unfallgegner sich vorwärts auf der Nebenstraße bewegt, hat natürlich der Unfallbeteiligte auf der Nebenstraße schuld, dass das Rückwärtsfahren ja nicht die Vorfahrtsregelung aushebelt.


    Oder wenn ein Polizist Halt signalisiert, damit zB. ein Schwertransport rückwärts rangieren kann, ein Autofahrer auf der Vorfahrtsstraße das aber ignoriert und fröhlich in den LKW knallt. Der rückwärtsfahrende LKW hat dann auch keine Schuld... (Polizist sticht Vorfahrtsstraße (auch Ampel))


    Im vorliegenden Fall ist es meiner Meinung nach so, dass wohl beide gepennt haben und so jeder auch seinen eigenen Schaden zu tragen hat.

  • Wie ich bereits geschrieben habe, beim Rückwärtsfahren gilt zunächst mal der sogenannte "Anscheinsbeweis". Es gibt genügend Gerichtsurteile dazu - auch bis in die höchsten Instanzen. Somit spielt die Fahrtrichtung sehr wohl eine wichtige Rolle.
    Wer rückwärts irgendjemand reinfährt, hat somit erstmal ziemlich schlechte Karten - außer der andere fuhr auch rückwärts :-)


    Trotzdem kann hier niemand pauschal ein Urteil abgeben für den vorliegenden Fall. Letztendlich können wir auch nur Meinungen äußern - mehr nicht.
    Wenn man sich nicht einig wird - und das scheint hier ja so zu sein - dann landet das Ganze eh vor Gericht. Da wird auch irgendein Gelaber in einem RX-8-Forum nichts daran ändern ;-)

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  • Mir ist letztens etwa sehr ähnliches passiert. Ich fuhr auf einem Parkplatz angemessen sehr langsam schräg rückwärts aus der Parklücke. Es war aufgrund der Dauer des Fahrens und der Vorsicht gut sichtbar dass ich ausparken will . Und ein totaler Vollhonk fährt trotzdem schnell hinten an mir vorbei. Hätte ich nicht so schnell gebremst.....
    Wäre ich nicht so langsam rausgerollt hätte er mir volle Kanne das Heck abgefahren! Ich glaube da fehlte kein Zentimeter!!
    Der Schaden hätte mit Sicherheit genauso ausgesehen wie auf den Bildern.
    Ich kann die Versicherung so gesehen gut verstehen.

  • Du hast jedoch genau beschrieben worum es dabei geht: So langsam rückwärts fahren, dass man noch rechtzeitig zum Stehen kommen kann. Sobald du stehst, bist du rechtlich auf einer viel besseren Position.
    Darum streiten sich die Parteien bei solchen Gerichtsverfahren meistens - stand bereits jemand oder fuhren noch alle.

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  • Ich kann folgendes beitragen:


    Ich habe vor einiger Zeit eine sehr schlecht einsehbare Einfahrt zum wenden benutzt. Auf der einen Seite eine Häuserwand und auf der anderen eine hohe Hecke. Bin ein Stück weiter reingefahren.


    Als ich vorsichtig rückwärts raus wollte kam einer von der Straße zügig in die Einfahrt geballert und ist mir schön hinten rein.


    Ich habe mit dem Hinweis das "beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfallspflicht besteht" damals die volle Schuld zugesprochen bekommen. Es gab aber auch leider niemanden der den Hergang hätte bezeugen können.



    Bei Aussage gegen Aussage hat der Rückwärtsfahrende zumindest immer die schlechteren Karten...

    RX-8 Revolution Reloaded Bj. 2008 - Carminarot - 192 Wankelpferdchen

    R.I.P. :Y:



    RX-8 Revolution Reloaded Bj. 2006 - Brilliantschwarz - 192 Wankelpferdchen

  • Und dann sind in Deutschland die dashcam Aufnahmen nur in Einzelfällen als Beweismittel zugelassen... es wäre doch so viel einfacher. :baby:


    In unserem neuen 1er hängt vorne und hinten eine drin, im Rex nur vorne.

    ++ R.I.P Nutella ++


    :Y: .>.>.>.>.> Mit dem Öl nicht sparsam sein <.<.<.<.<. :Y:
    RX8
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