Ich denke mal, dass Auto entspricht nicht den Eigenschaften die im Kaufvertrag verheinbart wurden. Hier kann man schon fast von arglistiger Täuschung sprechen. Daher: Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich würde sogar ne Anzeige erstatten, weil das in meinen Augen ne riesen Frechheit is.
Wenn das so ist ja! Allerdings ist sowas immer schwierig nachzuweisen... und der Händler wird sagen, dass er ja so was von kulant ist, und alle Reparaturen anbietet..... es ist wie gesagt nicht ganz einfach. Eine Beratung bei Rechtsanwalt ist sicherlich nicht teuer.