Halli Hallo Forumianer,
erster post und dann gleich sowas:
meine Lebensabschnittsgefährtin hat sich vor kurzen nen RX-8 gekauft und mich damit als Chauffeur und Infowühler gleich mitbestellt.
Hat das Auto nun so um die 4 Wochen und nu kommt ein Finanzamt eine Änderung des ersten Steuerbescheids wegen Paragraph.12 Abs.2 Nr1:
der Wagen wäre nun ein 2,6Liter und ist mit 182€ zu besteuern.
-Ist das noch jemandem passiert?
-Ist der Rx-8 wenn Hubraum dann nicht ein 1,3er?
-Wenn se jetzt einen auf Hubraumäquivalent machen was passiert dann mit all den Zwangsbeatmeten?
grüssle
Rid
edith sagt: das ist wohl der wortlaut:
"
Die Steuer ist neu festzusetzen:
2.wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, eine Steuerermäßigung oder die Nichterhebung der Steuer für Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Abs. 1) oder für Personenkraftwagen (§ 10a) eintreten oder wegfallen oder wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht vorliegen "