Wenn das mit ABE geht muss man dich nicht zum TÜV, oder hat das Vorteile?
Kommt drauf an. Wenn dein Fahrzeug in der ABE gelistet ist und alle Anforderungen der ABE erfüllt, musst das Rad nicht eintragen lassen und musst
nur die ABE im Fahrzeug mitführen. Jedoch kann es sein, dass die ABE eine Änderungsabnahme nach §19.3 fordert. Dann musst zum TÜV. Hat man
zu den Rädern noch Fahrwerk, Spurplatten, etc. verbaut, muss man natürlich auch zum TÜV und abnehmen lassen.