Angeblich zu schnell, 2 Aussagen gegen 2 Aussagen was kann passieren???

  • Hm,


    also wenn du dich nicht ganz doof anstellst, passiert dir da gar nichts.


    Wenn ich hier lese Geschwindigkeiten "abschätzen", das ist ein Deutschland nicht erlaubt und somit verboten und somit rechtswidrig.


    Die Polizei hatte zum kontrollieren ihren Tacho ist der geeicht? Ich glaube nicht. Ein vorbeifahrendes Auto einzuschätzen ist übrigens besonders schwer.


    Ohne Messung kann dir in Deutschland nichts passieren, das ist definitiv so. Außer sie hätten dich wirklich länger verfolgt wie es wohl bei Pit der Fall war.


    Da sollte aber nichts mehr auf dich zu kommen. Ich würde aber auch empfelen eine Dienstaufssichtsbeschwerde zu machen, ok du warst etwas auffällig aber
    man muss sich hier nicht so dumm von der Seite anlabern lassen, ich an deiner Stelle hätte mich da auf keine Diskussion eingelassen.


    Halt uns auf dem laufenden, aber ich glaub da kommt nichts :)


    MFG Alex

    231er Revolution Reloaded Brilliantschwarz


    Edelstahl LAA's, Schwarzes Frontgitter, Tiefes Nummernschild


    K&N Plattenfilter, Racing Beat Abgasanlage


    Audison VRX 1.500.2 an 2x10" Ciare

  • Also so etwas kann man ja auch rechnerisch Beweisen.
    Du hast in Google-Maps die Start und Endpunkte ja festgehalten.
    Die Polizisten haben, nehme ich mal an, bis auf 160 voll Beschleunigt, um Dich einzuholen.
    Mit der Beschleunigungskurve des Passats hast Du die Strecke, die dafür benötigt wird.
    Dann musst Du nur noch Deine Beschleunigungskurve nehmen und schon kannst Du mit dem Endpunkt Beweisen, wie schnell Du gefahren bist, damit die Polizisten Dich mit 160 an dem Punkt zum Anhalten bringen konnten.
    Und das auf 1,3 km? Das sollte jeder Anwalt vor Gericht auseinander pflücken können !!
    Aber wie schon gesagt, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen, wenn es soweit ist.


    Viel Glück !!

    Gruß


    Thorty


    Alt:
    192`er Revolution, tornado-Rot-Metallic von 23.03.2009 bis 14.08.2013, Min 10,50 Liter, Max 18,0 Liter, Schnitt 14,28 Liter
    Edelstahl-LAA`s, Front-Rotary-Accent


    Aktuell:
    Mazda 3 BL, BJ 2011, tornado-Rot-Metallic, 2.0 MZR I-Stop, 151PS-Benziner, 12500 km, von 14.08.2013 bis ??.??.????

  • ich sage nur die bullen weren immer dreister..wie gesagt dir kann nix passieren hätte gleich nach dem namen gefragt und ihn auch gefragt ob er in der schule nicht aufgepasst hatt ne frechheit ein poliziest muss immer ruhig bleiben bei solchen sachen...habe das das letzt mal auch so gehappt mit einem der mich anpissen wolte wegen meiner greddy se...wahr dem zu laut aber konnte wegen einzelabnajme nix machen...hate auch davohr vohr 5 tagen den neuen tüv ist gerade mal 2 wochen her....er meinte zu mir ich muss die au untersuchung mit mir führen..was noch nie der fall wahr,früher hiess es aufbewahren und bei verlangen nachzureichen und das ist jetzt weggefallen der paragraff man kann wenn man jetzt neue plackete bekommt den wisch wegschmeissen weil das mit der plackete ausreicht...jedenfals wolte er mich eines besseren belehren und hatt mich angeschriehem und wolte zehn euro straffe wegen nicht mitführen des au zettel..hab den gesagt nö und mir den namen sagen lassen und demnächst geht er paar monate in innendienst als straffe :rolleyes:

  • ich sage nur die bullen weren immer dreister..wie gesagt dir kann nix passieren hätte gleich nach dem namen gefragt und ihn auch gefragt ob er in der schule nicht aufgepasst hatt ne frechheit ein poliziest muss immer ruhig bleiben bei solchen sachen..


    Nach dem Namen fragen ist ja ok, aber solche unterschwelligen Beleidigungen sollte man bei Beamten tunlichst vermeiden.



    hab den gesagt nö und mir den namen sagen lassen und demnächst geht er paar monate in innendienst als straffe :rolleyes:


    Das glaubst du doch selbst nicht...

  • der dietrich



    Also wenn ich Dein Geschreibsel so lese, dann frage ich mich, wer in der Schule nicht aufgepasst hat. So einen Schwachsinn habe ich in diesem Forum noch nicht gelesen!



    So was solltest Du besser für Dich behalten, es ist nämlich noch nicht mal lustig!

    :wink: 8.2.04-30.02.07 RX8 231 PS Tornadorot, ab 29.02.2007 Mazda6, Tornadorot, ab 17.07.2009 Mazda 3 Sports line, Indigoblau, Seit 15.04.2011 VW Scirocco 2.0 TSI 211PS, salsared, sei 8.9.2014 Mazda CX5 Rubinrot Metallic,Mitglied RX8-Ruhrpottstammtisch :wink:

  • ich finde es nicht lustig wen mir ein poliziest ne straffe aufdrücken will obwohl es nicht rechtens ist was er bei der sache zu 100% wissen müsste,es sind ja nicht alle so aber es kommt mir so vohr als wen es immer schlimmer wierd..der hatte mich als schwerverbrecher hingestellt und ich angebrüllt so was muss ich mir nicht bieten lassen..hab gehört das wahr nicht seine einzigste fehlentscheidung deswegen die ausrede mit innendiennst das ist öfter als straffe gedacht.hat mir mal ein poliziest erzählt den ich kenne..habe nicht gegen poliziesten aber wenn sie denken bloss weil sie poliziesten sind können sie sich nicht alles erlauben oder eigene gesetzte erfinden bloss mait man zahlt!das ist ja wohl eine frechheit..na dem seiner aussage das ein dekra prüfer nichts zu sagen hat weil er kein poliziest ist kann ich mir jetzt alles selber eintragen oder soll i bei mir bei dem revier demnächst vorbei schaun zum teileeintragen oder wie?so was freches hab ich noch nie erlebt....schade da da keiner von meinen leuten gefilmt hat..und welcher poliziest so was net weis hat wohl einen falschen beruf gewählt...so ne sache wie mit au und tüv müssten die zu 100%wissen da es ja auch altäglich sein wenn sie einen rausziehen..wil net wissen wie viele schon zu unrecht bezahlen mussten..

  • also ich würde auch nicht direkt sagen das die dir nix können... es gibt hier im forum einen anderen rx8 fahrer der genau das gleiche problem hatte wie du, selbe argumentation mit dem: wir mussten so und so viel fahren um sie einzuholen...


    er musste auch vor gericht und als beweis galt die zeugenaussage zweier beamter... ich kann dir aber leider nicht den ausgang des verfahrens sagen.
    ich würde es aber nicht auf die leichte schulter nehmen und ggfls. wirklich beim anwalt vorbei schauen,


    grüße

  • das ganze is dochn alter hut. jedes jahr von august bis november wenn die bullen neue Azubis bekommen müssen se denen zeigen wie clever sie sind, und bringen genau diese aktion in der Hoffnung das du zugibst vllt ein bssl zu schnell gewesen zu sein und dann bekommste weil de das ja zugabst vor ort direktn strafzettel. dem Bullen geht einer ab weil er mal wieder einen reinlegen konnt und du bist 30 euro ärmer.
    bei den Vollspacken egal was sie sagen immer nur antworten: ich mache von meinem recht zu schweigen gebrauch. damit bekommste sie ganz schön auf die Palme und niemand selbst vor gericht wird es dir negativ auslegen.

  • Also als erstes: Die anderen haben es ja schon gesagt: "Schätzungen" sind in Deutschland vor Gericht nix wert!
    Zweitens: Wenn er darauf Beharrt das du 160km/h gefahren bist, würde ich anordnen lassen das er beweist das er auf dem Kurzen Stück bis auf fast mehr als 180km/h beschleunigt hat (Passat mit Porsche Motor?) Er muss dich ja eingeholt haben also muss er schneller als 160 gewesen sein und dich bei einer Geschwindigkeit von 160km/h aufzuholen, naja dazu sag ich mal nix.... :rofl:
    Drittens: Wir nehmen mal an das "Schätzen" würde gewertet werden.... Mit 26 Jahren kann er Perfekt die Geschwindigkeit einschätzen? Beweisen Bitte!
    Viertens: Ruhig bleiben, wer agressiv und aufdringlich wird (Ich bin doch garnicht zu schnell gefahren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) is immer der gearschte. :hs:
    Fünftens: Freundlich bleiben ( "So Leid es mir Tut, Herr xxxx scheint die Geschwindigkeit nicht richtig eingeschätzt zu haben") und nicht ( "Der Arsch kann mich mal" :wacko: )


    das erhöht die Chancen um ein vielfaches


    Achja und nocheins: Ich wurde auch schon öfters mal angehalten, auch mit dem Satz "Hallo, Führerschein und Fahrzuegschein bitte" Meine antwort war die "Dienstausweis und Peronal Ausweis bitte" Den MÜSSEN die zeigen tun die das nicht brauchste den keine Beachtung schenken!
    Noch dreister is meine Schwester 8o : "Hallo, Führerschein und Fahrzuegschein bitte" Sie "Woher soll ich denn wissen wo die Fahrzeugpapiere sind, is nicht mein Auto, suchen se selbst!" saß auf dem beifahrer sitz, ich konnte nicht mehr vor lachen, der Beamte guckte nur leicht Komisch und meinte nur Gucken se mal ins Handschuhfach oder in die Mittelkonsole :D


    Gruß

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


    2 Mal editiert, zuletzt von Master_3 ()

  • @der diedrich der Polizist kann es verlange und du bist im Ausland verpflichtet alle Papiere vorzuweisen, also schmeiß es lieber nicht weg


    Nach neuem Recht muss jeder Fahrzeughalter sowohl den Untersuchungsbericht bezüglich der Hauptuntersuchung als auch bezüglich der Abgasuntersuchung mindestens bis zur nächsten HU/AU aufbewahren.


    Auf Verlangen der Polizei oder der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter die Untersuchungsberichte jederzeit vorweisen können. Kann er das nicht, so muss er auf seine Kosten gegebenenfalls eine weitere Abschrift besorgen.

  • hi,


    ich persönlich würde einen Anwalt einschalten!


    :thumb:

    Einmal editiert, zuletzt von _DAN_ ()

  • Ohne Beweise wie Foto oder Messungen können Die dir gar nix.
    Ausser Du bist weit über 60 in einer 30er Zone gefahren.


    Alles was ausserhalb der 30 Zone ist müssen Sie messen mit Video oder Foto bzw Lasermessung belegen.


    Heutzutage meinen die Bullen wirklich das die Kings wären^^...
    Bin mal mit 90 auffm Motorrad durch die Stadt gefahren (ich hatte es ein wenig eilig) und die Bullen waren hinter mir. Angehalten, kurz belehren lassen zu allem Ja und Amen gesagt und wieder losgebrettert^^...


    Da kann ja jeder kommen! :baby:
    Hier sie waren 30 km/h zu schnell!
    Sie haben es zwar nicht gesehen aber ich ^^ 100 Euro Strafe und Führerschein abgeben! :denk:


    Ich hoffe Du hast seine Dienstnummer um Ihn dann eins reinzuwürgen wegen einer unterstellten Straftat was Du nicht begangen hast.


    Verkehrsrechtschutz ist schon wichtig aber in diesem Falle.


    Ich hätte Gesagt das es bestimmt am Design vom Auto ist, denn selbst wenn der REX steht sieht er schnell aus...^^
    Wie beim Ford Cenetic DEsign^^


    Drauf geschissen. Dumme Aktionen von den Bullen hald :hs:

  • ich persönlich würde einen Anwalt einschalten!


    Ich würde erstmal abwarten. Vielleicht kommt ja gar nix. Und dann kann man die Advocard immer noch zücken :D

    Dr. h.c. of Immortality (MLDC/USA), Lord of Kerry
    Mittlerweile Wankel- und meist dachlos im MX5 RF unterwegs

  • hi perle wieso ausland?ich rede von deutschland,und den paragrafen das mann den au und tüv aufheben muss gibt es nett mehr er wurde abgeschaft,also kan man das jetzt sogahr weg schmeissen weil die plakete ausreicht hat mir ebenfals mein dekra prüfer bestetigt, und wenn es ihn noch geben würde hätte ich auch recht weil er besagt dasman es auf zu bewahren hatt aber die mitnahme flicht ist nicht gegeben,hat mir auch nen anderer polizist bbestetigt..es ist nur auf verlangen nachzureichen (vohrzulegen)ich wahr also im recht,es kan dir kin poliziest bussgeld aufdrücken wenn du das nett dabei hast,dafür ist ja ja auch die plakete und wie gesagt wahr kurz davohr bei tüv und hab die eine neue plakete,das hat er ja auch gesehen doch der wahr so blöd und hat mich gefragt wo die vordere hin ist :baby: der hatte garkeine ahnung und das wahr nen alter bulle,sogar ober kommissar.....ich hau ma weg......

  • du kannst schon mal zum anwalt gehn und ihm die ganze sache schildern wie was abgelaufen und infos einholen.dann wartest du ob was kommt.
    wenn nicht dann is gut wenn ja gehst wieder zum anwalt.
    so mach ich es persönlich immer und bin damit bis jetzt gut gefahren.


    gruß
    tomek


  • Hier mal ein paar Infos:


    Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren


    Also falls ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot kommen sollte würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten, den die Urteile fallen sehr unterschiedlich aus.


    Danke! :thumbsup:
    Damit kann ich schon mal was anfangen, interessant ist das auch der Aspekt Dunkelheit eine Rolle spielt (weiterer Pluspunkt für mich).
    Für mich stellt sich auch die Frage ob das Verfahren „Nachfahren“ hier wirklich zur Anwendung kommen kann, schließlich gab es nie einen konstanten Abstand, ich hab beschleunigt und war wahrscheinlich 300m weg und dann hat das Schnittlauch alles aus dem Passat rausgeholt und kam mir mit Blaulicht nachgeflogen (habe sie ja vorher überhaupt nicht gesehen, denn so dreist das ich mir ne Beschleunigungsorgie direkt vor den grünen leiste bin ich auch nicht) Für mich ist das eher sehen, schätzen, nachfahren und die eigene Geschwindigkeit aufbrummen.



    Wenn du dir ganz sicher bist, dass du nicht groß über 100 warst, dann würde ich vermutlich sogar in die Offensive gehen und über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken.


    Die Herren haben dich wohlgemerkt beleidigt mit der Frage, ob sie deine Papiere gleich einbehalten sollen.


    Offensichtlich haben sie die netten Beschleunigungsgeräusche des Wankels falsch eingeschätzt. ^^


    Mal abgesehen davon das man allgemein sowieso sagt: die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „formlos, fristlos und fruchtlos“. – wüsste ich gar nicht an wen ich die richten sollte.
    Wie bereits erwähnt, habe ich in Aufregung vergessen mir den Namen geben zu lassen.





    Sehr ähnlicher Sachverhalt, bei mir waren 80 erlaubt, 100 bin ich gefahren und 160 werden mir vorgeworfen….
    Hattest du damals einen Anwalt bei der Verhandlung?



    Also so etwas kann man ja auch rechnerisch Beweisen.
    Die Polizisten haben, nehme ich mal an, bis auf 160 voll Beschleunigt, um Dich einzuholen.
    Mit der Beschleunigungskurve des Passats hast Du die Strecke, die dafür benötigt wird.
    Viel Glück !!


    Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht – aber abgesehen davon das ich nicht weiß welche Motorisierung die Passatflotte der grünen hat, fehlen mir natürlich auch die Angaben wie Startzeitpunkt und wie schnell ich war als ich bei denen vorbei bin. Sonst wäre die Rechnung ziemlich einfach, der Rex erreicht die 100km/h beim Werkwert von 6,4 Sekunden in 88m, ein Paasat würde wenn ich ihm 9 Sekunden zugute halte 124m dafür brauchen.
    Später wo er auf 160 ist und ich auf 90 holt er knapp 25m/sek auf... aber wie gesagt mir fehlen die bestimmte Eckpunkte, sonst wäre es wirklich simpel das zu beweisen...



    das ganze is dochn alter hut. jedes jahr von august bis november wenn die bullen neue Azubis bekommen müssen se denen zeigen wie clever sie sind, und bringen genau diese aktion in der Hoffnung das du zugibst vllt ein bssl zu schnell gewesen zu sein und dann bekommste weil de das ja zugabst vor ort direktn strafzettel. dem Bullen geht einer ab weil er mal wieder einen reinlegen konnt und du bist 30 euro ärmer.


    Auch wenn es ein junger Bursche war, nen Azubi war es sicherlich nicht und in meinen Fall wurde es nicht darauf angelegt mir mal nen kleinen Strafzettel aufzubrummen.
    Der Vorwurf lautete rücksichtloses fahren mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 80km/h


    Also als erstes: Die anderen haben es ja schon gesagt: "Schätzungen" sind in Deutschland vor Gericht nix wert!
    Zweitens: Wenn er darauf Beharrt das du 160km/h gefahren bist, würde ich anordnen lassen das er beweist das er auf dem Kurzen Stück bis auf fast mehr als 180km/h beschleunigt hat (Passat mit Porsche Motor?) Er muss dich ja eingeholt haben also muss er schneller als 160 gewesen sein und dich bei einer Geschwindigkeit von 160km/h aufzuholen, naja dazu sag ich mal nix.... :rofl:
    Drittens: Wir nehmen mal an das "Schätzen" würde gewertet werden.... Mit 26 Jahren kann er Perfekt die Geschwindigkeit einschätzen? Beweisen Bitte!
    Viertens: Ruhig bleiben, wer agressiv und aufdringlich wird (Ich bin doch garnicht zu schnell gefahren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) is immer der gearschte. :hs:
    Fünftens: Freundlich bleiben ( "So Leid es mir Tut, Herr xxxx scheint die Geschwindigkeit nicht richtig eingeschätzt zu haben") und nicht ( "Der Arsch kann mich mal" :wacko: )


    Zu 1) Wie NWE_Wankel_Freak bereits Richtig erkannt hat, wird mir keine Schätzung vorgeworfen, sondern eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren…



    Maßgebliche Faktoren sind dafür Mindestabstand, gleich bleibender Abstand, Länge der Messtrecke, Nachfahren zur Nachtzeit, Tachoeichung usw.


    Zu 2) siehe weiter oben – Rechenaufgabe


    Zu 3) siehe Punkt 1 XD


    Zu 4 & 5) Ruhig und freundlich bin ich ja geblieben, hab denen ja nachdem man mir Wahrnehmungsstörungen vorgeworfen hat, freiwillig angeboten mich einem Alkohol und Drogentest zu unterziehen und zum Abschluß noch einen schönen Abend gewünscht… :nummer1:





    @ der dietrich – no comment, bitte Hirn vor dem posten einschalten :ugly:


    @ all – Danke für die Anteilnahme, Informationen und Anregungen! :thumb:


    Ich werde jetzt erstmal abwarten ob was kommt. Sollte ich ein Verwarngeld in Höhe von 30-40€ bekommen werde ich es bezahlen und gut ist.


    Wird mir aber tatsächlich das rücksichtlose fahren mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 80km/h zur Last gelegt, was neben einer empfindlichen Geldstrafe, 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot nach sich zieht, werde ich in jedem Fall Widerspruch einlegen und mich nach einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist umsehen. (Blöd nur das ich keine Rechtschutzversicherung mehr habe – Nach 15 Jahren Beitragszahlung ohne jegliche Inanspruchnahme habe ich die nämlich vor 2 Jahren gekündigt) :patsch:


    Wie dem auch sei, ich werde euch auf dem laufenden halten. :wink: