Angeblich zu schnell, 2 Aussagen gegen 2 Aussagen was kann passieren???

  • Ich dachte ja ich kenne ja schon alle Arten der Geschwindigkeitsmessungen, aber heute war echt der Knaller.
    Folgende Situation ich treff nen Kollegen den ich schon lange nicht mehr gesehen habe, er sieht meinen REX und springt für ne Probefahrt rein.
    Wir fahren nen Kilometer durch die Stadt und dann gehts von einer Hauptstraße (mit 2 Zubringern) auf die Schnellstraße. (vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit 80km/h)
    Ich beschleunige also vom Zubringer 1 Gang bis 9.000 U/min, 2ter Gang bis kurz über 8.000 U/min (tempo 100 erreicht), schalte in den dritten Gang und lass den Wagen mehr oder weniger ausrollen.
    Plötzlich seh ich im Rückspiegel mit einem Affenzahn die Polizei mit Blaulicht und dem roten Stopp Lämpchen....


    Kurz zur Info: die müssen auf dem zweiten Zubringer gestanden haben wo ich mit 9.000 U/min im ersten Gang dran vorbei gerauscht bin.


    So nun kommts ich fahr rechts ran und kriege von dem Jüngelchen (maximal 26 Jahre) direkt nen blöden Spruch: "Führerschein und Fahrzeugpapiere, sollen wir die direkt behalten?! - das gibt mindestens 4 Punkte und 6 Wochen Fahrverbot" Mein Kollge und ich konnten uns das lachen gerade noch so verkneifen...aber da kam schon der nächste Spruch "Wir mussten auf 160 km/h beschleunigen um überhaupt dranzubleiben"
    ich dachte mir nur wtf - wir sind sind hier nicht mal 2km gefahren, sondern haben nur kurz von 0-100 Beschleunigt und sind dann ausgerollt, aber ist schon klar das man mit nem Passat Kombi auf 160 beschleunigen muss um unsereins noch einzuholen. Naja das Ende vom Lied ist: der junge Polizist will mich anzeigen, da ich ja angeblich 160km/h gefahren bin. Ich hab ihm zwar gesagt das ich nur bis 100 beschleunigt habe, worauf er meinte das ich dann wahrscheinlich an einer Wahrnehmungstörung leide - worauf mein Kollege auch meinte: dann sitzen hier wohl schon 2 mit Wahrnehmungstörrungen.
    Ich habe sogar dann noch von mir aus einen Alkohol und Drogentest vorgeschlagen, damit das jüngelchen auch sieht das mit meiner Wahrnehmung alles in Ordnung ist.
    Aber das wurde abgelehnt. Jedenfalls soll mir dann demnächst ne Anzeige in Haus flattern, einzig und allein mit den 2 Aussagen der beiden Cops..., denn es gibt kein Beweisfoto, kein Video, keine Laser Messung!


    Klar ich warte jetzt erstmal ab was da kommt, aber ich würde gerne mal wissen ob hier jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob ich ich überhaupt mit einer Ordnungwidrigkeit rechnen muss?

  • In Deutschland können die sich auf den Kopf stellen. Die Aussage eines Polizisten gilt mitnichten mehr, als die eines "normalen" Bürgers.


    Ich glaube in der Schweiz dürfen die auch raten. Ich würde im Zweifel, falls da wirklich was kommt auf JEDEN FALL mit einem Anwalt dagegen angehen.

    Dr. h.c. of Immortality (MLDC/USA), Lord of Kerry
    Mittlerweile Wankel- und meist dachlos im MX5 RF unterwegs

  • Ohne Beweis geht nichts.. (auch bei uns in der Schweiz nicht) kann ja jeder kommen: sie sind 200km/h gefahren.. :batman:
    Da hat man ja garkeine Basis auf der man das Straffmass ansetzen kann.. :ugly:


    und wenn man jemand einholen muss, ist ja logisch dass man schneller sein muss.. und so wie du den Weg beschrieben hast, hat der "jüngling" ziemlich übertrieben.. da muss einer seine Autorität ausnutzen (ist halt, wenn er zuhause nichts zu sagen hat) :xD:

  • Sowas hab ich noch nicht erlebt, aber ohne Beweise können die noch soviele :police: als Zeugen haben und nix wird passieren.


    Aber ich hätte wahrscheinlich mehr als nur geschmunzelt :D wenn er mir so ein schwachsinn erzählt hätte .


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    9,5x19 Oz Botticelli III 265/30 Yokohama TL Advant Sport 93Y (Heck)



    01.04.2004 - 01.07.2010
    60.000 km

  • 1. Auf Beschleunigungsstreifen gelten keine Geschwindigkeitsgrenzen, theoretisch könnte man dir nichtmal was anhaben selbst wenn du auf 160 beschleunigt hättest.

    2.
    Ohne einen konkreten Anhaltspunkt kann die die Polizei gar nichts. Schätzen der Geschwindigkeit ist in Deutschland nie als Beweismittel zugelassen, von daher kannst du dich in ruhe zurücklehnen.


    Würde ich aber nicht machen denn:


    3. Würde ich Anzeige wegen Beleidigung gegen die beiden Polizisten stellen.



    Genau für solche Geschichten hab ich ne Rechtsschutz ;)

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  • Ich denke mir auch das die nichts machen können, aber man macht sich halt schonmal seine Gedanken und ich habe auch mal gehört, das ein Tacho unter Berücksichtigung einer gewissen Toleranz als Meß/kontrollgerät dienen kann. Allerdings auch nur dann wenn die Polizei über eine gewisse Strecke konstant hinter einem fährt.


    Deswegen hab ich es mir gerade nochmal über Google Maps verinnerlicht, falls doch was kommen sollte geht das auch direkt so zum Anwalt:



    Von Punkt A nach B habe ich beschleunigt (der rote Kringel soll denn Standort der Polizei darstellen)
    Ab B bin ich auf 90km/h runter und normal weitergefahren, erst bei Punkt C habe ich die Beamten im Rückspiegel mit nem sehr flotten Tempo auf mein Hinterteil zufliegen gesehen...
    und bin dann von der Schnellstraße runter und bei Punkt D rechts ran.


    Von A - D sind es gerade mal 1,3 km wie kann man da von konstant hinterher fahren reden?!
    Ich glaub denen ja gerne das sie den Passat bis 160 hoch treten mußten um mich einzuholen - wenn ich während sie standen, mit 50 km/h im Beschleunigungsvorgang an Ihnen vorbei gerauscht bin - aber mir dann rüchsichloses zu schnell fahren (mit 160) zu Last legen zu wollen finde ich wirklich unverschämt.


    Jetzt im Nachinein ärgere ich mich schon darüber das ich den Beamten nicht nach seinen Ausweis und seinem Vorgesetzten gefragt habe.
    Denn während der kurzen Diskussion empfand ich den Spruch von ihm: "Das ich an einer Wahrnehmungstörung leiden muss", sehr belustigend.
    Wenn ich jetzt so drüber nachdenke empfinde ich ihn viel eher beleidigend :D



    Zitat von Torben

    also im 2. gang bei 8000U biste aber bei mehr als 100km/h .. würd ich mal sagen


    Ich weiß ja nicht was du für einen REX fährst, aber ich fahre ein normalen stock 231er wie corres


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  • Zitat

    2. Ohne einen konkreten Anhaltspunkt kann die die Polizei gar nichts. Schätzen der Geschwindigkeit ist in Deutschland nie als Beweismittel zugelassen, von daher kannst du dich in ruhe zurücklehnen.


    Würde ich aber nicht machen denn:

    Das ist falsch!
    Ich war selbst schon bei Gericht dabei, als es genau um solch einen Zwischenfall ging.
    Es gibt irgendeinen versteckten Paragraphen, worin steht, dass Verkehrspolizisten aufgrund ihrer Erfahrung blabla... dazu in der Lage sind Geschwindigkeiten in einem gewissen Maße einzuschätzen. ALLERDINGS handelt es sich dabei vor allem um die Einschätzung von einer entweder eingehaltenen oder eben nicht eingehaltenen SCHRITTGESCHWINDIGKEIT.
    In der Geschwindigkeitsregion wo hier die Rede ist, kann wohl niemand behaupten, dass er dort noch korrekt schätzen kann.


    Wenn er selbst sagt, dass er auf 160 km/h beschleunigen musste, dann müsstest du ja im Prinzip auf jeden Fall langsamer gewesen sein, der Polizeipassat wird wohl definitiv langsamer beschleunigen als dein Rex. Und dann ist es ja gar nicht mehr weit, bis zu den von dir angegebenen 100 km/h. Mach dir keine Sorgen, bei solchen Dingen und wenn auch noch solche Sprüche dazukommen spielt oft Neid oder persönliche Abneigung oder eventuell einfach Langeweile mit rein. Vor Gericht wird das eher nichts.

  • Wie gesagt, ich würd mir da keinen Kopf drum machen, die haben eh nichts gegen dich in der Hand.


    Die wollten wahrscheinlich nur einen auf dicke Hose machen und waren eifersüchtig auf den Rex, das ist so meine Vermutung.


    Der Rex polarisiert eben :hihi:

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  • Das ist falsch!
    Ich war selbst schon bei Gericht dabei, als es genau um solch einen Zwischenfall ging.
    Es gibt irgendeinen versteckten Paragraphen, worin steht, dass Verkehrspolizisten aufgrund ihrer Erfahrung blabla... dazu in der Lage sind Geschwindigkeiten in einem gewissen Maße einzuschätzen. ALLERDINGS handelt es sich dabei vor allem um die Einschätzung von einer entweder eingehaltenen oder eben nicht eingehaltenen SCHRITTGESCHWINDIGKEIT.
    In der Geschwindigkeitsregion wo hier die Rede ist, kann wohl niemand behaupten, dass er dort noch korrekt schätzen kann.

    Ok, dann habe ich mich mit dem "nie" falsch ausgedrückt. Mir lag da auch was mit der Schrittgeschwindigkeit an.
    Zumal der Polizist mit seinen geschätzten 26 Jahren wohl eigentlich auch nicht die Erfahrung hat sowas zu beurteilen.


    Also alles heiße Luft ;)

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  • Naja in Österreich darf glaub ich geschätzt werden oder?

    Efini Mazda RX-7 '92, MS Heckflügel, -felgen, -spiegel, Tanabe Gew.fwk. Montegoblue(M8 )Vmax 280-26.6.10
    2004 Mazda RX-8, 231er Revo, Titangrau II (29Y) bel. Schaltknauf 8o, Hipnotic C-Note18", Vmax 243

  • Ohne Beweis geht nichts.. (auch bei uns in der Schweiz nicht)

    Hab nochmal gegoogelt. Es war Österreich, aber "erst ab einer "deutlichen Überschreitung um mindestens 30%". Wobei ich mich Frage, wie man ausgerechnet beim Schätzen die 30% erkennen kann :)

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    Mittlerweile Wankel- und meist dachlos im MX5 RF unterwegs

  • Wenn du dir ganz sicher bist, dass du nicht groß über 100 warst, dann würde ich vermutlich sogar in die Offensive gehen und über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken.


    Die Herren haben dich wohlgemerkt beleidigt mit der Frage, ob sie deine Papiere gleich einbehalten sollen.


    Offensichtlich haben sie die netten Beschleunigungsgeräusche des Wankels falsch eingeschätzt. ^^






    Mit dem Zeugen an deiner Rechten kann dir meiner Meinung nach nichts passieren......

  • Ich würde eigentlich auch sagen das du auf der sicheren Seite bist, allerdings sind wir in Deutschland und da gibt es für jede Korinthenkackerei Vorschriften oder Gerichtsbeschlüße.
    Auch die Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren ohne Video Beweis kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
    Hier mal ein paar Infos:


    Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren


    Also falls ein Bußgeldverfahren mit Fahrverbot kommen sollte würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten, den die Urteile fallen sehr unterschiedlich aus.

  • Es gibt schon die Möglichkeit, dass die Polizisten Recht bekommen könnten. Wie hier schon darauf hingewiesen wurde, zählt hierbei die Erfahrung des Polizisten und da es gleich 2 Polizisten waren um so mehr. Hier steht nicht Aussage gegen Aussage, sondern die eindeutige Behauptung von 2 Polizisten, dass ihr zuschnell gefahren seid. Wen dies alles so zutrifft wie du den Sachverhalt schilderst, würde ich dir sofort raten einen Anwalt einzuschalten und hier Proaktiv handeln, wie bereits ebenfalls schon angedeutet. Ein Polizist entscheidet nicht ob und schon garnicht wielang man seinen Führerschein abgibt. Dies ist immer noch Sache des Gerichtes oder des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg. :hs:

    Gruß Dagama :wink:

    Bj. 02/07 -- 192 PS -- Tornadorot, Tagfahrlicht, Gasdruckdämpfer, Navi, Bose, Imola, Bel.Schaltknauf, Alu Pedalsatz+Fußstütze, LAA's, H&R 40/50, Rote Bremsen, RX-8 Bremslicht, Invidia Q 300

  • seit euch mal nicht soooo sicher, daß da nichts passieren kann....


    ich wurde ( ok ..ist schon echt lange her ) mal vor gericht mit einer 2 zu 1 aussage ( 2 schnittlauch gegen 1 armes schwein=ich ) verknackt...


    die sind auch hinter mir hergehetzt ( ohne foto oder kamerabeweis )...


    aber ich drücke dir die daumen, daß es ev. bei einer 2 zu 2 aussage anders ist......aber leider glaubt man den DO's ( deutsche ordnungshüter :rofl: ) meist mehr. :ärgern:


    :wink:


    pit


  • ich wurde ( ok ..ist schon echt lange her ) mal vor gericht mit einer 2 zu 1 aussage ( 2 schnittlauch gegen 1 armes schwein=ich ) verknackt...


    Da würde mich doch glatt interessieren wie bei dir die Sachlage war, wieviel warst du wo zu schnell?
    Wie ist das Urteil ausgeffallen (welche Toleranzen wurden bei diesem ungenauen Messverfahren berücksichtigt)?
    Hattest du vor Gericht einen Anwalt?

  • war ne blöde geschichte...( ist aber schon ca. 20 jahre her , daher weiss ich nicht mehr ganz genau wieviel mir damals vorgeworfen wurde )


    es handelt sich um einen schnellweg , wo 60 erlaubt sind..


    ich fahre dort immer genau 80 , da sonst keine grüne welle funktioniert..( habe ich den spaken gegenüber ja auch zugegeben )


    die haben mir aber irgendwas mit 100 vorgeheult und auch so vor gericht vorgetragen...


    selbst meine argumentation , daß sie natürlich 100 gefahren sein müssen, um sich mir anzunähern wurde vom richter nicht anerkannt...


    (kann mir aber auch futterneid vorstellen.. :sarcastic: ...ich hatte damals einen wünderschönen 3.0 CSI....ne nummer zu hoch für die schnittlauchfraktion :xD: )


    :wink:


    pit