Sieht gut aus!
Aber setze doch dein Nummernschild runter,dann würde er noch besser rüberkommen.
Schutzgitter Ölkühler verbaut
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Danke...
und nein danke das Nummernschild unten gefällt mir überhauptnicht -
Gut gemacht!!
Die Lösung mit der Befestigung an der Stoßstange finde ich auch gut. Von der Optik her auf jeden Fall ein Gewinn, da jetzt eigentlich erst richtig die Form der Öffnung zur Geltung kommt, die ohne die, für mich ( absolut nutzlosen ) Nebler, gut von Mazda geschnitten wurden.
Also werde ich demnächst Dein Arbeit " kopieren"Gruß
Dirk -
Hab meine trotz Nebler auch an der Schürze befestigt, allerdings nich schwarz lackiert
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ist denke ich einfach eine subjektive geschichte - ich mags mit nebelscheinwerfern
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Genau, ich schone auch gerne das Xenon und fahre mit den Neblern quasi als Tagfahrlicht (weiß nicht wie es so in allen Ländern ist, aber in Ö erlaubt).
(-: -
[...] (weiß nicht wie es so in allen Ländern ist, aber in Ö erlaubt).
In der Schweiz ist es verboten mit den NS zu fahren wenn es die Umstände nicht zwingend erfordern (Nebel, starker Regen, etc)
(aber das wird ja wohl niemanden wundern, bei uns ist ja so zimlich alles verboten ) -
Ist in Deutschland genauso - und Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben.
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Ist in Deutschland genauso - und Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben.
naja direkt verboten ist es nicht. Du kannst damit fahren wenn deine Sicht bis auf 50m beschränkt ist... allerdings darfst du dann nicht schneller als 50km/h fahren... Das wäre ein interessantes Experiment, Nebelscheinwerfer mit dem Begrenzer zu koppeln...
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Muss dich korrigieren zzz, das mit der 50m-Grenze betrifft nur die Nebelschlussleuchte, nicht aber die Nebelscheinwerfer:
§ 17 Abs. 3 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.D.h. auch bei starkem Regen darf man die Nebler legal, und auch schneller als 50km/h verwenden.
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Nichts anderes habe ich geschrieben - ist doch die gleiche Regelung wie in der Schweiz.
Wenn die Sicht durch starken Regen auf unter 50m sinkt - und man fährt dann schneller als 50km/h - dann hat man ein ganz anderes Problem als irgendwelche Nebelscheinwerfer
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Muss dich korrigieren zzz, das mit der 50m-Grenze betrifft nur die Nebelschlussleuchte, nicht aber die Nebelscheinwerfer:
§ 17 Abs. 3 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.D.h. auch bei starkem Regen darf man die Nebler legal, und auch schneller als 50km/h verwenden.
stimmt... es war die Nebelschlußleuchte... arrr... aber wir haben eine solche Aufgabe an der Uni gehabt in Modellierung.
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Danke...
und nein danke das Nummernschild unten gefällt mir überhauptnichtMeinem TÜV Menschen auch nicht
Mein Rex war heute bei der HU und hat nur mit "leichten Mängeln" bestanden...
Begründung : Kennzeichen schräg befestigt -
Dein TÜV Onkel hat aber nur wegen der Schräge gemeckert, aber nicht wegen der Tiefe?
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Genau