Schutzgitter Ölkühler verbaut

  • Sieht gut aus!
    Aber setze doch dein Nummernschild runter,dann würde er noch besser rüberkommen.





    Das Leben ist zu kurz um kleine hässliche Autos zu fahren.

  • Gut gemacht!! :thumbsup:
    Die Lösung mit der Befestigung an der Stoßstange finde ich auch gut. Von der Optik her auf jeden Fall ein Gewinn, da jetzt eigentlich erst richtig die Form der Öffnung zur Geltung kommt, die ohne die, für mich ( absolut nutzlosen ) Nebler, gut von Mazda geschnitten wurden.
    Also werde ich demnächst Dein Arbeit " kopieren"


    Gruß
    Dirk ;)

    ´87 bis ´91 Trabant 601S -rot- /23 PS - herrlich
    ´91 bis ´06 323F BG -rot- / 103 PS - geil
    seit 20.Mai 2006 / 231 Revo Reloaded -haitiblau- unbeschreiblich, jetzt mit LAA von Howard, K&N Luftfiltermatte

    bisher März. 2013 77.000 km

    min. 9,6L max. 14,3L
    Öl 0,23L/1000Km


    Kein Premix


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  • Hab meine trotz Nebler auch an der Schürze befestigt, allerdings nich schwarz lackiert ;)

  • ist denke ich einfach eine subjektive geschichte - ich mags mit nebelscheinwerfern :)

    RX-8 Revolution Reloaded Bj. 2008 - Carminarot - 192 Wankelpferdchen

    R.I.P. :Y:



    RX-8 Revolution Reloaded Bj. 2006 - Brilliantschwarz - 192 Wankelpferdchen

  • Genau, ich schone auch gerne das Xenon und fahre mit den Neblern quasi als Tagfahrlicht (weiß nicht wie es so in allen Ländern ist, aber in Ö erlaubt).
    (-:

    05' Mazda RX-8 Revolution - blau - 231 PS - Leder schwarz - Bose (seit 2010)
    00' Suzuki SV650S - schwarz - 80 PS - schwarz - Remus (-: (seit 2008)
    22' Citroen C4 1,2l PureTech Shine - blau - 130 PS - Leder blau - HiFi Paket (seit 2022)
    93' Citroen XM V6.24 Pallas - grün - 200 PS - Leder schwarz - Pioneer (seit 2015)
    83' Citroen 2CV6 Charleston - grau - 29 PS - Velour grau - Pioneer (seit 2016)

  • [...] (weiß nicht wie es so in allen Ländern ist, aber in Ö erlaubt).


    In der Schweiz ist es verboten mit den NS zu fahren wenn es die Umstände nicht zwingend erfordern (Nebel, starker Regen, etc)
    (aber das wird ja wohl niemanden wundern, bei uns ist ja so zimlich alles verboten :verwirrt: )

    231PS, PREMIX (1:300), Bose, ID3 Adapter, Front+Heck Clean, Leder (Schwarz-Rot), Shogun, Magnaflow Exhaust

    LED Standlichter, Diverses rot hinterleuchtet, Mitelkonsole lackiert, Custom Heckausbau, Carbon Seitenspiegel

  • Ist in Deutschland genauso - und Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben.

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

    Durchschnittsverbrauch: 182506.png
    sig5.gif

  • Ist in Deutschland genauso - und Tagfahrlicht ist nicht vorgeschrieben.


    naja direkt verboten ist es nicht. Du kannst damit fahren wenn deine Sicht bis auf 50m beschränkt ist... allerdings darfst du dann nicht schneller als 50km/h fahren... Das wäre ein interessantes Experiment, Nebelscheinwerfer mit dem Begrenzer zu koppeln...

  • Muss dich korrigieren zzz, das mit der 50m-Grenze betrifft nur die Nebelschlussleuchte, nicht aber die Nebelscheinwerfer:


    § 17 Abs. 3 StVO:
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    D.h. auch bei starkem Regen darf man die Nebler legal, und auch schneller als 50km/h verwenden.

  • :) Nichts anderes habe ich geschrieben - ist doch die gleiche Regelung wie in der Schweiz.


    Wenn die Sicht durch starken Regen auf unter 50m sinkt - und man fährt dann schneller als 50km/h - dann hat man ein ganz anderes Problem als irgendwelche Nebelscheinwerfer ;)

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

    Durchschnittsverbrauch: 182506.png
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  • Muss dich korrigieren zzz, das mit der 50m-Grenze betrifft nur die Nebelschlussleuchte, nicht aber die Nebelscheinwerfer:


    § 17 Abs. 3 StVO:
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    D.h. auch bei starkem Regen darf man die Nebler legal, und auch schneller als 50km/h verwenden.


    stimmt... es war die Nebelschlußleuchte... arrr... aber wir haben eine solche Aufgabe an der Uni gehabt in Modellierung.

  • Dein TÜV Onkel hat aber nur wegen der Schräge gemeckert, aber nicht wegen der Tiefe? :denk:





    Das Leben ist zu kurz um kleine hässliche Autos zu fahren.