Hallo.
Habe zum Thema Spur oder Spur einstellen nichts gefunden. habe auch einzeln im bereich "probleme" nichts gefunden.
dies nur als vorwort, um schläge zu vermeiden
Also, ich habe heute mit jemandem gesprochen, der probleme mit der spur seines rex hat... der wagen hat nicht viel gelaufen und ist erst 8 monate alt. Über bordsteie gepoltert ist auch niemand mit dem wagen.
mazda hattingen(meine spezies ) haben die auskunft gegeben, dass MMD nur für die ersten 1Tkm beim rex eine garantie auf die spur vergibt und nun ein neues einstellen der spur aus eigener tasche bezahlt werden muss.
wollte mal nach euren erfahrungen fragen.
es gab ja mal ne rückrufaktion, wegen der vorderen querlenker... hat das damit evtl. etwas zu tun?!
planlose Grüße
Basti
Spur
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Habe meine Spur auch mal vermessen lassen (wegen ungleichmässigen Ablaufens der Vorderreifen) bei 23.000 km. Musste ich auch selbst bezahlen
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Das mit der beschränkten Spureinstellung-Garantie ist doch ein Schmäh. Ich hab dz. noch nen Astra GTC (sparen, will mir den nächsten doch nicht finanzieren, sondern kaufen...) - auch da war die Spur nicht richtig eingestellt, hat nach links gezogen. In Foren wurde auch die ganze Zeit über "nur die ersten XXX KM" geschwafelt. Bin dann zur Werkstatt hingefahren, wurde vermessen und korrigiert, hat nicht einen Cent gekostet.
Und eine falsche Spureinstellung ist ein Mangel. Und zumindest im ersten Jahr ist soweit ich weiß der Händler verpflichtet Dir als Halter nachzuweisen dass der Mangel von Dir verursacht wurde, wenn er den Mangel nicht beheben will; man muss als Käufer also nicht nachweisen dass man NICHT über eine Gehsteigkante gepfeffert ist, sondern umgekehrt. -
Zitat
Original von UBAHN
Das mit der beschränkten Spureinstellung-Garantie ist doch ein Schmäh. Ich hab dz. noch nen Astra GTC (sparen, will mir den nächsten doch nicht finanzieren, sondern kaufen...) - auch da war die Spur nicht richtig eingestellt, hat nach links gezogen. In Foren wurde auch die ganze Zeit über "nur die ersten XXX KM" geschwafelt. Bin dann zur Werkstatt hingefahren, wurde vermessen und korrigiert, hat nicht einen Cent gekostet.
Und eine falsche Spureinstellung ist ein Mangel. Und zumindest im ersten Jahr ist soweit ich weiß der Händler verpflichtet Dir als Halter nachzuweisen dass der Mangel von Dir verursacht wurde, wenn er den Mangel nicht beheben will; man muss als Käufer also nicht nachweisen dass man NICHT über eine Gehsteigkante gepfeffert ist, sondern umgekehrt.Beweislastumkehr ist nach 6 Monaten.
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Der Wagen wurde als 1monate-alter vorführwagen gekauft. und nun ist er 8 monate alt. gekauft wurde der wagen in unna.
ist ja auch nich so nah von hier, um mal eben da vorbei zuschauen.
Also ist das nun ein garantirfall, den man in jeder vertragswerkstatt beheben lassen kann, oder muss man das geld nun aus der eigenen tasche zahlen?
fragende Grüße
Basti -
Also normalerweise sollt die Werkstatt das bei einem 8 Monate alten Wagen auf Kulanz machen. Soll ja eigentlich nicht sein. Wg. Garantie .. nun am besten sich mal im Netz schlau machen und den Vertrag genau durchlesen.
LG Edi
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@All danke für die infos!
Gruß
Basti -
Ich würde es mal so sagen basti ... wenn deine Werkstatt nett zu dir ist und sie dich warm halten will, macht man soetwas schnell mal zwischendurch - zumindest beim messen selbst ;). Beim einstellen kann es da schon wieder ganz anders aussehen
Allerdings ist die Werkstatt nach 8Monaten und xy km nicht mehr dazu verpflichtet die Arbeit umsonst zu verrichten.
Vielleicht kannst du ja diese verstellte Spur darauf schieben, dass es ein potenzieller Kunde am Vorfürrex verschuldet hat
Ich würde also sagen, es ist Verhandlungssache, aber definitiv kein Freifahrtsschein
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Da muss ich F2001 leider recht geben. Du musst zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden:
1.
Die gesetzliche Gewährleistung erfasst nur Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Bei einem Neufahrzeug oder dem Ankauf eines Gebrauchten vom Händler gibt es jedoch 2 bzw. 1 Jahr Gewährleistung - jeweils mit der Folge, dass bei Auftreten eines Mangels während der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr zu Lasten des Händlers greift. :]Die Frist ist hier abgelaufen, also müsste der Käufer positiv nachweisen, dass ein Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorlag.
2.
Die Garantie dagegen beinhaltet eine freiwillige vertragliche Eintrittspflicht des KFZ-Herstellers für alle in der Garantie erwähnten Beschädigungen am Fahrzeug, die während der Garantiezeit DEFINITIV ohne Verschulden des Fahrers oder eines sonstigen Dritten entstanden sind. Deswegen muss auch vor einer Reperatur stets eine Garantiezusage des Herstellers eingeholt werden. Bei einer verstellten Spur dürfte es aber naheliegen, dass dieser "Schaden" auf einen "Benutzerfehler" zurückzuführen ist oder aber - da Vorführwagen bereits bei Übergabe vorlag (s.o.)......so wie es aussieht, lässt sich das also nur auf Händlerkulanz regeln, sorry....
Gruss,
Stefan -
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Kein Thema, dafür ist das Forum ja da... :thumb:
Gruss,
Stefan -
Zitat
Original von redwine
Da muss ich F2001 leider recht geben. Du musst zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden:1.
Die gesetzliche Gewährleistung erfasst nur Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Bei einem Neufahrzeug oder dem Ankauf eines Gebrauchten vom Händler gibt es jedoch 2 bzw. 1 Jahr Gewährleistung - jeweils mit der Folge, dass bei Auftreten eines Mangels während der ersten 6 Monate eine Beweislastumkehr zu Lasten des Händlers greift. :]Die Frist ist hier abgelaufen, also müsste der Käufer positiv nachweisen, dass ein Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges bereits vorlag.
2.
Die Garantie dagegen beinhaltet eine freiwillige vertragliche Eintrittspflicht des KFZ-Herstellers für alle in der Garantie erwähnten Beschädigungen am Fahrzeug, die während der Garantiezeit DEFINITIV ohne Verschulden des Fahrers oder eines sonstigen Dritten entstanden sind. Deswegen muss auch vor einer Reperatur stets eine Garantiezusage des Herstellers eingeholt werden. Bei einer verstellten Spur dürfte es aber naheliegen, dass dieser "Schaden" auf einen "Benutzerfehler" zurückzuführen ist oder aber - da Vorführwagen bereits bei Übergabe vorlag (s.o.)...Bis dahin kann ich alles nur bestätigen. :thumb: Insbesondere kann man Ansprüche aus Garantie wohl vergessen, ganz besonders dann, wenn es stimmt, dass Mazda seine Garantie auf die ersten 1000 km begrenzt.
Jetzt ein (etwas windiger) Gedanke zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf: § 476 BGB bestimmt: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war [...]" Was weiß ich, wann der Mangel sich wirklich gezeigt hat ...
Schließlich kann es ja noch einen Mangel darstellen, dass sich die Spur beim RX-8 grundsätzlich außerordentlich oft verstellt, und zwar ohne dass große Kräfte Einfluss auf die Spur nehmen müssen. Sollte es tatsächlich mehrere bekannte Fälle geben, spricht das dafür. Auch die Rückrufaktion wegen der Querlenker könnte dafür sprechen. Vielleicht ist der RX-8 da besonders anfällig. Ob es wirklich so ist, die Lenkung also "Schrott" ist, müsste ein Sachverständiger klären.
Weil das Ergebnis des Gutachtens aber vollkommen offen ist, ist ein Rechtsstreit darüber wirtschaftlich sinnvoll nur mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung zu führen. Mit Sicherheit kostet so ein Rechtsstreit, vor allem das Gutachten, mehr als die Einstellung der Spur. (Und mal ganz ehrlich: Ich glaube, es ist unwahrscheinlich, dass Mazda eine Lenkung herstellt, die sich ständig verstellt. Das hätte sich hier schon rumgesprochen. ;))
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Zitat
Original von ZZZZ
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Auch die Rückrufaktion wegen der Querlenker könnte dafür sprechen.
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Nein, die Rückrufaktion bezüglich der Querlenker wurde auf Grund eines Produktionsfehlers gemacht.
Dies hat aber sicher nicht die Folge, dass sich eine Spur nach belieben verstellt -
Zitat
Original von F2001
Dies hat aber sicher nicht die Folge, dass sich eine Spur nach belieben verstelltDas glaube ich auch nicht. Aber wer weiß das schon mit Sicherheit?
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Zitat
Original von NS9556
Habe meine Spur auch mal vermessen lassen (wegen ungleichmässigen Ablaufens der Vorderreifen) bei 23.000 km. Musste ich auch selbst bezahlenich auch bei 30.000 km wegen Sägezahnbildung. - ca. 100 Teuros
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Einstellarbeiten fallen nicht unter den Garantieleistungen