Solange das Eingetragen ist bekommste keinen aufn Deckel, Du als Laie hast einen geringeren Kenntnisstamd als der TÜVer (zumindest auf dem Papier) und damit bist du raus wenn ein höher angesetzte Stimme ihr ok gibt.
Deswegen biste ja zum TÜV gefahren um dir dein Offiziell (!) anerkanntes ok zu holen - sonst könntest du dir das auch sparen
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Man trägt aber die Kosten von eventuellem Abschleppen und Sachverständigem.
Polizei kann jede Eintragung anzweifeln, egal ob wirklich legal oder "Gefälligkeitsgutachten".
Das ist denen ja leider jacke wie Hose, mittlerweile werden die aber auch speziell auf den Bereich Tuning geschult, zwar nicht weiß gott wie umfangreich aber naja es reicht um alles mögliche zu bemängeln.Man könnte halt einzig den Sachverständigen haftbar machen für die entstandenen Kosten weil seine Eintragungen Käse waren. Ob das wirklich geht ist reine vermutung aber in Deutschland ja eig absolut vorstellbar.
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Müsste gehen. Man kann auch die Kosten vom Prüfer einfordern, wenn man ein Auto gekauft hat welches neuen TÜV hat obwohl Zb bremsen und Reifen komplett runter sind. Nur ein Beispiel
Deswegen sind solche dubiosen Eintragungen auch ziemlich selten geworden, weil der Prüfer hinterher ein richtiges Problem hat und die Officer sich mittlerweile einiges trauen -
Solange das Eingetragen ist bekommste keinen aufn Deckel, Du als Laie hast einen geringeren Kenntnisstamd als der TÜVer (zumindest auf dem Papier) und damit bist du raus wenn ein höher angesetzte Stimme ihr ok gibt.
Deswegen biste ja zum TÜV gefahren um dir dein Offiziell (!) anerkanntes ok zu holen - sonst könntest du dir das auch sparenNö hab ich schon durch ... bekommst trotzdem eins auf die Mütze (in Form von Strafe und zusätzlichen Kosten)...nur weil der Sachverständige was eingetragen hat schützt Dich das nicht ... Du kannst Ihn ja danach auf Schadenersatz verklagen das steht Dir frei mehr aber auch nicht.
Man könnte halt einzig den Sachverständigen haftbar machen für die entstandenen Kosten weil seine Eintragungen Käse waren.
Genau so ist es ... die Polizei interessiert es herzlich wenig WIE das in die Papiere gelangt ist ... Der Fahrzeughalter wird erstmal bestraft.
LG
Thomas -
Genau deswegen ist es so wichtig eine Rechtsschutzversicherung zu haben
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Genau deswegen ist es so wichtig eine Rechtsschutzversicherung zu haben
Ganz recht
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Die schauen dann völlig zu Recht, dass die Versicherung einen nicht linkt.
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Habe jetzt Rückruf vom Zollamt bekommen.
Gewichtversteuerung 112,00Euronen. Aber wie es dann mit der Maut aussieht???????? konnte man mir nicht sagen.
Jedoch waren die sehr nett, anders als das Finanzamt.... -
Mal was anderes was Steuern betrifft...
Ich habe die Tage endlich den Steuerbescheid von 2015 bekommen.
In dieser Steuererklärung hab ich auch meinen Rebuild angesetzt und geltend gemacht. War so aus lauter Dreistigkeit und ich hab mir da eigentlich kaum Chancen ausgerechnet, dass das durch geht.
Aber es ist tatsächlich durchgegangen!!!
Also wer einen Austauschmotor bekommen hat oder nen Rebuild hat machen lassen (und mit dem RX-8 zur Arbeit fährt), kann das als außergewöhnliche Fahrzeugkosten (Werbungskosten) ansetzten. -
"legal" aber nur, wenn es nicht auf normalen Verschleiß zurückgeführt werden kann!
https://www.haufe.de/personal/…sk_PI10413_HI7472063.htmlEin Wankelmotor mit 150tkm wo die Dichtleisten einfach nur verschlissen sind ... da wäre das nicht in Ordnung so ...
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Interessante Geschichte - werde ich dann bei meinem auch versuchen.
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Viel Spaß, wenn der "versuch" scheitert Wirds teuer
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Ein Wankelmotor mit 150tkm wo die Dichtleisten einfach nur verschlissen sind ... da wäre das nicht in Ordnung...
Givt aber ja auch genug Fälle, wo nicht einfach nur die Dichtleisten verschlissen sind.
Oftmals stirbt der Wankel ja keinen "natürlichen" Tod, sondern wegen Folgeschäden einer defekten Zündanlage oder Lagerschäden. Inwiefern das dann als normaler Verschleiß gilt, ist fraglich. -
Die Frage ist eher ob du das einem Finanzbeamten oder Richter erklären und beweisen kannst
Bei "Folgeschäden" wird es eh komplizierter für dich. Wenn du wissentlich noch ein paar Kilometer mit blinkender MKL gefahren bist, bist du selber Schuld laut den Urteilen. Genauso wie wenn die Öl-Lampe angeht und Du noch weiter fährst ...
Für das Gericht war ja bereits der Diesel mit 56tkm Laufleistung "normaler" verschleiss und risiko und es wurde zu ungunsten des Autobesitzers zurück gewiesen. Ein 100.000km Wankel soll da bessere Chancen haben?
Kann gut gehen, kann aber auch Ärger machen
Bei unserer Gesetzeslage ist das alles Auslegungssache... Kannst Pech haben, aber auch Glück. Kommt auf den Finanzbeamten an ... im schlimmsten Fall biste wegen Steuerhinterziehung dran. Wenn der Richter sich auskennt oder informiert, weiss er das 100tkm schon ein guter Durchschnitt sind und die meisten nach 150tkm eh verrecken. Da wird es schwer dem zu erklären das es kein normaler Verschleiss ist ... und das musst DU dann halt beweisen! -
Viel Spaß, wenn der "versuch" scheitert Wirds teuer
Versteh ich jetzt nicht. Den Rebuild lass ich ja bereits machen und den zahle ich so oder so. Es kann doch nur "günstiger" für mich werden, wenn ich noch etwas davon von der Steuer absetzen kann. Wenn das Finanzamt dann nicht mitspielt zahle ich deswegen ja nicht mehr.
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war es denn ein richtiger kapitaler motorschaden? Vorsorglich Verschleissteile erneuern bei einem noch lauffähigem motor zählt halt nicht dazu und wird dir eventuell als Steuerbetrug / Hinterziehung vorgeworfen ... und das wird in der regel teuer ...
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Kompression war so niedrig, dass es laut Mazda ein defekter Motor ist. Natürlich ist der dann noch lauffähig, aber Mazda hätte ihn innerhalb der Garantiezeit getauscht.
Niedrige Laufleistung trifft bei mir zu. Betrug wäre es ja nur dann, wenn man irgendwelche Infos vorenthält oder fälscht. Ich kann ja nicht mehr machen als die Tatsachen auf den Tisch legen. Ob die dann das anerkennen ist ja deren Sache. -
dann probiere es doch. Wollte nur drauf hinweisen das es Grauzone ist und kein Freifahrtsschein für alle. Nur weil sein Steuerbeamte das jetzt einfach durchgewunken hat, heisst es nicht das es alles richtig war und jetzt jeder so machen kann.
Am besten schreiben die rebuilder jetzt noch auf ihre homepage dass es Absetzbar ist ...
du musst halt beweisen das es etwas aussergewöhnliches war und das könnte unter Umständen schwer werden, Beispiele von Gerichtsurteilen hast du ja ein paar gesehen und wenn selbst ein Motorschaden nach 44.000km nicht als "außergewöhnlich" anerkannt wurde ... wüsste ich nicht warum es bei dir besser sein sollte wenn es hart auf hart kommt. Bei dir war es ja in dem Sinne kein Motorschaden, sondern nur die Dichtleisten verschlissen weil es halt ein Verschleissteil ist.
Sicher noch schön porten lassen, Keramik Dichtleisten und und und.
Wenn man ja schon nen motorschaden hatte ...Und das dann alles schön von der Steuer absetzen ...Das hört sich schon alles nicht wirklich richtig an, ich bezweifle das ein Richter das anders sieht
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Zu einem Richter kommt das eh nicht. Das wird bei meinem zuständigen Finanzamt entschieden und das war es dann auch für mich.
Ich will ja keinen Aufstand daraus machen Realistisch betrachtet glaube ich eh nicht daran - aber wäre ja dumm es nicht zu versuchen.Aber eines muss man trotzdem festhalten: Ein Motor der unter 50tkm am Ende ist, das ist ein ganz schön mieses Bild für den Hersteller. Vielleicht hat der Finanzbeamte ja Mitleid
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Zitat
Ein Motor der unter 50tkm am Ende ist, das ist ein ganz schön mieses Bild für den Hersteller
Das stimmt ... daher denke ich auch über Mazda und Wankel gerade ganz besonders, bei mir dürfte es ja nur noch ein paar Tage dauern bis der Motor bzw. das WaterSeal hochgeht (klick), aber er hat ja auch schon 60.000km ... der erste hatte aber fast 75 :pWerde ich das von der Steuer absetzen? NEIN!