Musste leider am Freitag Abend mein Fahrzeug beim Mazda Händler abstellen. Die Öllampe flackerte erst und ging dann nicht mehr aus. Samstag dann die erste Diagnose, dass wohl der Ölkühler defekt wäre. Genaueres könnte man mir aber erst am Montag sagen. Heute bin ich hier im Forum auf viele interessante Threads bezgl. Ölverlust durch verrostete Ölleitungen, sowie einer Mazda Rückrufaktion aus 01.2008 gestossen. Ich bin mal gespannt, wie die endgültige Diagnose zu meinem Fahrzeug ist. Der Händler hatte mich nicht über die Rückrufaktion informiert.
Meine Fragen:
Muss der Händler oder Mazda die Kunden über Rückrufe informieren, bzw. besteht überhaupt eine Verpflichtung ?
Muss der Händler die aktuell anstehenden Reparaturarbeiten übernehmen und wegen der Nichtinformation für Folgeschäden, u.a. musste die Feuerwehr ein Stück der Strasse abstreuen, Leihwagen, eventueller Motorschaden aufkommen ?
MfG
Harry
RX8 Revolution, 142 Kw, Bj 06/2004