1Punkt und 175€

  • Es kommt auch immer auf den Polizeibeamten an.
    Viele kennen sich auch nicht in so speziellen Verkehrsrechtsfragen aus.


    Ich persönlich hab was gegen diese ganze Fraktion die meint, blaue Scheinwerfer nach vorne habenzu msüsen oder beleuchtete Wischwasserdüsen.


    Allerdings belasse ich es zumeist mit einer mündlichen Verwarnung und lasse das vor meinen Augen abbauen.
    Aber deswegen unbedingt nen Punkt verteilen, das muß nicht sein.

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

  • Zitat

    Lemmings


    :><: Jo, recht hat er, der Ösi. :Y:



    Mir wollte die Rennleitung auch eine Mängelkarte für meinen 1a BMW verpassen. Dabei ist er doch tip top gepflegt oder?




    Gruß
    Bodo

    5/2005 - 4/2012
    192 PS Revolution; Tornadorot; Imola; 8,5 X 20 Postert Typ R mit 255/30; Bilstein B12; Luftauslassapplikationen; Rotary Symbol,
    Alu-Fußstütze und Alupedale; rote Bremssättel; RX-8 Bremsleuchte; Haubendämpfer; THRS; Rotary Power Schilder; Fog Light Strakes;
    Airbrush Tankdeckel; TomTom Festeinbau mit FastMute
    2. Motor bei 64.000 km




    3 Mal editiert, zuletzt von Bodo ()

  • wenn das so ist hätten wir keine geldsorgen mehr in deutschland
    man stelle sich mal vor jeder 2. lkw muß 175 euro zahlen wegen seiner innenbeleuchtung...

    wankelmutig seit 10.12.03 bald 145000km 10,5l verbrauch
    bin unter den top 50 der ERSTEN rex fahrer in thüringen/top 1000 in d (2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sonyvomvater ()

  • Zitat

    Original von Eric|Draven
    Ich persönlich hab was gegen diese ganze Fraktion die meint, blaue Scheinwerfer nach vorne habenzu msüsen oder beleuchtete Wischwasserdüsen.


    Allerdings belasse ich es zumeist mit einer mündlichen Verwarnung und lasse das vor meinen Augen abbauen.
    Aber deswegen unbedingt nen Punkt verteilen, das muß nicht sein.


    Bist Du Polizist ?(

  • Zitat

    Original von michi240675


    :] :] :]


    @Eric|Draven


    Wenn das so sein sollte, dann kannst Du uns sicher doch den Paragraphen nennen, in dem steht, das ich keine andersfarbige(als weißes Licht!) Innenraumbeleuchtung bei stehendem Fahrzeug und geöffneter Tür haben darf....gelle?!


    Michimmerwiederwunderne Grüße.........Peter


  • Das fragen mich auch ständig Kollegen :D
    Da müßte ich sicher ne Menge suchen. Mal schauen, ob ich heute Nacht dazu komme, hängt aber davon ab ob die Irren wieder Autos und Müllcontainer anzünden.

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

  • ......da Du doch vom "Fach" bist, versteh' ich nicht, das Du "suchen" mußt :rolleyes: ;) ;) ;)...und andere "Staatsdiener" sofort wissen, worüber sie eine Anzeige schreiben.... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:...das soll nicht heißen, das ich deine Berufskenntnisse in Frage stelle... :O 8o :O ;)
    Ich denke, aehnemtt sollte einmal genau schildern, welcher Vorgang zur Anzeige geführt hat.


    Nichtzuglaubende Grüße..........Peter

  • Jeder hat eben so sein "Spezialgebiet" in seinem Beruf (nicht nur Polizisten).
    Ich hatte vor Jahren mal meine Guzzi mit italienischen Lafranconi-Auspuffen 8) :!-!:
    über Nacht vor der Haustüre stehen, da hat das ein Ordnungshüter nachts
    um halb drei 8o beim vorbeifahren bemerkt (wohlgemerkt in einem 800-Seelen-Ort!)
    und mir eine Mängelanzeige verpasst ;(. Der wusste aus dem FF welchen Durchmesser die Auslässe
    der Schaldämpfer haben dürfen. 8o Der hatte sogar das Gutachten des
    Guzzi-Importeurs mit den Maßen und Nummern im Handschuhfach! :rolleyes:


    Das nenne ich Berufsethos !
    Könnte sich mancher ´ne Scheibe abschneiden... :))


    Grüße


    Uli

    192 PS Challenge, schwarz, FJRKZH, Steinschlagschutzgitter, sonst total original (darum bis heute immer meist :rolleyes: ohne Probleme unterwegs), EZ 06/05



    RX-8 : DIE LEGALE DROGE !


  • Zitat

    Original von Pet
    ......da Du doch vom "Fach" bist, versteh' ich nicht, das Du "suchen" mußt :rolleyes: ;) ;) ;)...und andere "Staatsdiener" sofort wissen, worüber sie eine Anzeige schreiben.... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:...das soll nicht heißen, das ich deine Berufskenntnisse in Frage stelle... :O 8o :O ;)
    Ich denke, aehnemtt sollte einmal genau schildern, welcher Vorgang zur Anzeige geführt hat.


    Nichtzuglaubende Grüße..........Peter


    Na Du bist mir nen Scherzkeks.
    Was soll man denn als Polizeibeamter noch alles können?
    Das gesamte Ordnungswidrigkeitengesetz, das Strafgesetzbuch, Umweltstraftaten, Wirtschaftsstraftaten, Verstöße gegens Asylgesetz, gegen die StVZO, gegen die StVO, außerdem noch Verkehrregeln, Schießen, Laufen, Fahren wie nen Rennfahrer, Erste Hilfe, Psychologische Ersthilfe, Tatortaufnahme, Evakuierungen.... und das alles ohne nachschlagen...ich lasse es jetzt mit aufzählen.


    Es reicht zu wissen, wo die Sachen stehen.
    Und das weiß ich in diesem Fall.


    Nämlich explizit in StVO und StVZO.
    Wenns nen Paragraphen gäbe in dem es heißt:


    "ich darf keine andersfarbige(als weißes Licht!) Innenraumbeleuchtung bei stehendem Fahrzeug und geöffneter Tür haben gelle"


    Wärs ja einfach.
    Aber den gibt es nicht.


    Stattdessen gibt es eine Vielzahl von paragraphen die zutreffen könnten, über die Beschaffenheit von Fahrzeugen, über Art der Beleuchtung, über Pflichten des Fahrzeugführers etc.
    Aber auch da steht das ja nicht explizit.


    Sondern es hat irgendwann einmal von irgendeinem Gericht eine Entscheidung zu einem solchen Fall gegeben. Und dieses gericht hat sich dann auf einzelne, oder mehrere paragraphen gestützt bzw. diese neu ausgelegt.


    So und solche Urteile gilt es zu finden. Die finden sich ja auch nicht in der einzelnen StVO, dafür braucht man nen Kommentare mit Erläuterungen. Und da sowas mal schnell 400 Euro kostet, hab ich sowas auch net im Handschuhfach liegen.


    Also würde ich in dem Fall suchen müssen, was durchaus sehr zeitaufwändig wäre.


    Aber so einfach ist das

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

    Einmal editiert, zuletzt von Novalis ()

  • Pet


    Nicht mal ein Jurist kennt jeden Paragraphen auswendig :D Warum sollte dann die Polizei jeden Paragraphen von der Strassenverordnung auswendig können...


    Uns sagt man immer...man muss wissen wo die Sache steht :D

    Einmal editiert, zuletzt von Kampfhamster ()

  • Das mit den gesetzen stimmt, da ändert sich dauernd so viel da kann man nicht alles auswendig wissen. Hm wie gesagt der Punkt iss heftig, ich finds auch net okay dass ab 40€ immer ein punkt dabei ist, ich find das sollte nicht an das Bußgeld gekoppelt werden.. punkte sollte es wirklich nur führ gefährlichen Eingriff in den Straßenverkerhr geben. Darunter versteh ich zum Beispiel diese Blender die immer und überall Nebellicht anhaben bei bestem Wetter, und innerorts... Das blendet oft so übel.. Und die Leute die nie blinken selbst wenn radfahrer daneben fahren.. :baby:. Ansonsten bin ich ganz klar gegen den derzeitigen trend der staatlichen Überregulierung, ich bin für Empfehlung statt Verpflichtung. Und wer sich net dran hält (Licht bei schlechter Sicht oder Winterräder) und Mist baut der bekommts halt dann dicke. innenbeleuchtung würd ich schon erlauben aber nur bis zu einer bestimmten lichtstärke und nur bis Anfang unterer fensterkante. Würde nicht stören und den Zubehörmarkt ankurbeln die spezielle beleuchtungen mit Abe anbieten könnten. Der Staat sollte bei den ganzen verboten die wirschaftlichen Aspekte nicht außer acht lassen. Wobei mir an meinen Autos alles original bleibt.

    Efini Mazda RX-7 '92, MS Heckflügel, -felgen, -spiegel, Tanabe Gew.fwk. Montegoblue(M8 )Vmax 280-26.6.10
    2004 Mazda RX-8, 231er Revo, Titangrau II (29Y) bel. Schaltknauf 8o, Hipnotic C-Note18", Vmax 243


  • also. ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber ich muss mich gerade arg zusammenreissen um nicht grob zu werden.


    soweit ich weiss ist die taetigkeit eines handelsueblichen polizeibeamten *nicht* darauf angelegt rechtspflege in eigener regie und mit fadenscheinigen argumenten zu betreiben ("ich hab da mal ein urteil gehoert...") sondern darauf, sich auf konkrete tatbestaende, die ggf. wie im aktuellen fall auch ordnungswidrigkeitstatsbestaende sein koennen, zu konzentrieren. unsere tolle katastrophenjustiz ist, wie dir sicher auch bekannt sein duerfte, durch jede menge unnuetzen krimskrams komplett ueberlastet, so das essentielle dinge teilweise jahre (!) brauchen bis sie bearbeitet werden. (nein, das ist kein hoerensagen sondern eigene erfahrung) da braucht es sicher keine selbsternannten rechtspfleger wie dich, die aus eigenem antrieb irgendwelche leute drangsalieren wollen.


    entweder es gibt einen definitiven tatbestand oder nich. punktum. vielleicht koennt ihr euch mal auf das wesentliche konzentrieren, aber das ist ja momentan soweiso die sanierung des haushalts in diesem land.


    kriegt man eigentlich kopfpraemie je mehr leute man aufschreibt ? das wollte ich schon immer mal wissen.


    der doc

  • Zitat

    Original von Eric|Draven
    Es kommt auch immer auf den Polizeibeamten an.
    Viele kennen sich auch nicht in so speziellen Verkehrsrechtsfragen aus.


    Ich persönlich hab was gegen diese ganze Fraktion die meint, blaue Scheinwerfer nach vorne habenzu msüsen oder beleuchtete Wischwasserdüsen.


    Allerdings belasse ich es zumeist mit einer mündlichen Verwarnung und lasse das vor meinen Augen abbauen.
    Aber deswegen unbedingt nen Punkt verteilen, das muß nicht sein.


    Man muß nicht jeden Pups ahnden. Es gibt genug Idioten, die (bewußt oder unbewußt) das Leben oder die Gesundheit anderer gefährden. Man sollte sich vielleicht eher um DIE kümmern. Möchte nicht wissen wieviele Autos an dem angehaltenen Auto mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifahren, während der Fahrer für seine blauen Lämpchen zahlt.
    Man kann einige OWIs auch einfach dulden (sofern der Fahrer keine blaue 500W Lampen hat...).
    Die RX-8 Bremsleuchte ist sicher auch nicht 100% gesetzeskonform !?

  • Zitat

    Original von Eric|Draven
    [quote]Original von docfraggler


    also. ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber ich muss mich gerade arg zusammenreissen um nicht grob zu werden.


    Na jetzt muß ich mich aber mal zusammenreißen.
    Ich mags nämlich gar nicht, wenn jemand der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat, meint, über meine Arbeit urteilen zu können.
    Und Ahnung hast Du hier offensichtlich nicht. Und damit meine ich nicht nur den bereich der polizeilichen Tätigkeit, sondern die gesamte rechtswissenschaft an sich. Aber da spare ich mir Erläuterungen, ich denke die finden eh nichts, wo sie hängenbleiben.


    ZITAT: soweit ich weiss ist die taetigkeit eines handelsueblichen polizeibeamten *nicht* darauf angelegt rechtspflege in eigener regie und mit fadenscheinigen argumenten zu betreiben ("ich hab da mal ein urteil gehoert...") sondern darauf, sich auf konkrete tatbestaende, die ggf. wie im aktuellen fall auch ordnungswidrigkeitstatsbestaende sein koennen, zu konzentrieren.


    Ich habe doch gerade erklärt, daß es UNMÖGLICH ist, alle Tatbestände für jedes Gesetz parat zu haben oder?
    Überleg mal, was für Ansprüche Du an die Fähigkeiten eines Polizeibeamten stellst.
    Das kannste nicht mit nem Klempner vergleichen für den es nur 150 Arbeitstechniken gibt, die er beherrschen muß.
    Mal davon abgesehen... ´Zahlt ja niemand bei einer Kontrolle für "Ich hab da mal gehört" sondern immmer nur für Tatbestände die er erfüllt hat.
    Deswegen kommen viele Sachen ja erst nach Überprüfung per Post.


    ZITAT:
    da braucht es sicher keine selbsternannten rechtspfleger wie dich, die aus eigenem antrieb irgendwelche leute drangsalieren wollen.


    So, und jetzt hast Du es nötig mich hier zu beleidigen?
    Ich weiß nicht, erfordert es viel Hirnmasse, sich zumindest annähernd in die Arbeit eines Polizeibeamten hineinzuversetzen?


    Könnte natürlich sein, daß man dazu mal das eigene Egozentrum verlassen muß und sich mit den größeren Zusammenhängen der Realität auseinanderzusetzen.



    Fakt ist, es gibt nunmal Gesetze und Vorschriften, die einen Sinn haben. Nämlich unter anderem die Sicherheit des Autofahrers. Es mag sich nicht jedem der Sinn jedes gesetzes erschließen, aber es ist nunmal so.
    Wenn hier nämlcih jeder so herumfahren könnte, wie er wollte, würde ich mich mit eminem Rex nichtmehr auf die Straße trauen.


    Natürlich finde ich auch manche Sachen toll, die nicht gestattet sind. Bremsleuchte, Luftfilter. Aber ich aktzeptiere nunmal, daß dem so ist und lebe mit den Konsequenzen oder auch nicht.
    Deswegen hab ichs nicht nötig öffentlich herumzuheulen als würde der böse, böse Staat mich ja sooo sehr persönlcih angreifen.


    Und Fakt ist auch: Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es das Opportunitätsprinzip:


    Das heißt, der Staat MUSS nicht einschreiten und er MUSS auch nicht mit ganzer Kraft einschreiten.
    Das heißt unter anderem, daß es dem Polizeibeamten obliegt, eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu ahnden und ob er für diese auch Geld und Punkte kassiert.


    Wenn man natürlich so aufrtittst wie Du, werter Docfraggler, dann wird man sicher für jede begangene Verkehrsowi den Höchsatz zahlen. Und wenns die fehlende nadel im Verbandskasten ist.

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

  • Und jetzt beruhigen sich alle bitte wieder und mässigen den Ton. Das gilt für alle!!!!! Ansonsten mache ich den Thread zu und er wird gelöscht.


    @docfraggler


    Beleidigungen gibt es hier nicht. Also auch da bitte den Ton runterfahren, okay???


    Gruss
    Michael

  • Zitat

    Original von Kialar
    Und ob es hier Beleidigungen gibt!!!


    Michi ist untergroß, Michi ist untergroß!


    Freu' Dich schonmal auf den Cappu morgen... :ärgern: