RX8 nicht steuerfrei - von Michael Strauch

  • @OL-RX-808


    Könntest Du die Begründung der Einspruchsablehnung hier im Forum einstellen oder mir per PN zukommen lassen?


    Vorsicht bei Dienstaufsichtsbeschwerde: Diese dürfte unberechtigt sein, da der zuständige Beamte in seiner Entscheidungsfreiheit unabhängig ist. Er legt das Gesetz halt anders aus.
    Gegen die Dienstaufsichtsbeschwerde könnte sich der Beamte mit einer Strafanzeige gem. § 164 StGB wehren. Dann hättest Du möglicherweise ein Problem.


    Der richtige Weg kann nur eine Klage gegen die ablehnende Entscheidung sein.


    Mein Einspruch ist bisher nicht beschieden worden. Werde die Entscheidung sofort nach Bekanntgabe im Forum einstellen.

  • "Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Streitig ist die Besteuerung eines Pkws mit Wankelmotor, der aufgrund des Schadstoffverhaltens der EURO IV Norm entspricht. Der Einspruchsführer ließ am 25.11.2003 ein Pkw mit Wankelmotor zum Verkehr zu, welcher mit Bescheid vom 11.12.2003 nach dem zulässigen Gesamtgewicht versteuert wurde. Gegen diesen Bescheid legte der Einspruchsführer form- und fristgerecht Einspruch mit der Begründung ein, dass das Fahrzeug nach dem Schadstoffverhalten der EURO IV Norm entspricht und daher die Steuerbefreiung zu gewähren wäre. Der Einspruch ist zulässig, jedoch unbegründet.


    Nach §8 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz bemisst sich die Steuer bei Krafträdern und Personenwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotor zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen. Nach §8 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht.


    Da es sich bei dem strittigen Fahrzeug nicht um einenn Hubkolbenmotor sondern um einen Drehkolbenmotor handelt, erfolgt die Versteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht ohne Berücksichtigung des Schadstoffverhaltens.


    Der Bescheid vom 11.12.2003 ist zu Recht ergangen.
    Der Einspruch konnte daher keinen Erfolg haben."

  • @OL-RX-808
    Der Finanzbeamte scheint´s nicht begriffen zu haben.


    Ich denke, über meinen Einspruch wird auch kurzfristig entschieden werden (zumindest über den zusätzlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
    Warte mal ein paar Tage ab. Unabhängig davon, wie das hiesige Finanzamt entscheidet, werde ich eine Klageschrift mit Begründung entwerfen und diese hier einstellen.

  • Formula,


    Mein Einspruch wurde ebenfalls abgelehnt.
    Man bezieht sich dabei auf eine Kommentierung zu § 3b KraftStGesetz.


    Hier der gemarkerte Auszug:
    "Nicht begünstigt sind selbstfahrende Wohnmobile und PKW-Kombi mit einem zulässigen GG über 2800 kg,........., sowie PKW mit Drehkolbenmotor ( Wankelmotor), die nach dem Gesamtgewicht und nicht - wie in § 3b- neu- vorgesehen - nach dem Hubraum besteuert werden ( vergl. § 3 b- neu-,Rz. 18 und 20)."


    Wie gesagt: Es handelt sich um eine Kommentierung . In wie weit diese bindend ist, vermag ich nicht zu sagen.


    Grüße aus Düsseldorf
    Jürgen

  • Jürgen


    Kommentierung zum KraftStG habe ich nicht; werde sie mir aber kurzfristig beschaffen.


    Eines aber vorab:
    Wenn der Gesetzestext (§ 3 b) selbst nur von Personenkraftwagen mit Selbst- oder Fremdzündungsmotor spricht, ist es für einen Kommentarschreiber schon sehr mutig, hier Ausnahmen (insbesondere Pkw mit Wankelmotor) hineinzuinterpretieren.


    Für einen Richter ist im übrigen nur das Gesetz selbst, keinesfalls aber dessen Kommentierung oder eine mögliche zusätzliche Verordnung bindend. Aus diesem Grunde werde ich gegen einen ablehnenden Bescheid klagen.

    231er-rot-seit 26.11.03

    Einmal editiert, zuletzt von Formula ()

  • In dem Text steht meiner Meinung nach nur , wie der Wankel berechnet
    wird , weil kein Hubraum vorhanden ist.


    Aber im Vordergrund steht doch erst einmal die Euro 4 Norm , und
    da ist eindeutig geregelt (jedenfalls für normal denkende Menschen ,
    außer Finanzbeamte) ,dass der Wankel bis Ende 2005 befreit ist.


    Danach kommt dann erst die Höhe der Steuer , und diese wird nicht
    nach Hubraum sondern Gewicht berechnet.

  • Die Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge in Deutschland ist die Anpassung an die entsprechenden EU Richtlinie. Soweit im Gesetzestext in Deutschland Auslegungsprobleme ( für die freundlichen Beamten ) bestehen, ist m.E. die Begründung und das Ziel dieser EU-Richtlinie heranzuziehen. Es soll nach dieser Richtlinie ein Anreiz geschaffen werden, Fahrzeuge mit entsprechend niedrigen Emmisionen zu produzieren und zu kaufen.


    Dieser eigendliche Zweck geht durch die ablehnende Auslegung der Finanzverwaltungen verloren. Wie schon Formula oben schreibt, findet man mit wenig Mühe wohl zu allen Auslegungsfragen immer Pro und Kontrakommentare. Zur Begründung des Ablehungsbescheides wird der Beamte nur die ihm nützlichen verwenden.


    Ich wünschen euch das wohl notwendige Durchhaltevermögen.


    Gruß

  • Hi @ll,


    schönen Gruss aus Niedersachsen. Die Steuerbehörde des Landkreises Soltau-Fallingbostel (nähe Hannover) hat sich entschieden, bis 31.12.2005 meinen 192 tornado-rot zu befreien...vielleicht siedelt Ihr alle um in den Norden?


    Gruss


    Morab

  • Der Norden ist sicher wunderschön, aber hier in Thüringen haben
    die Finanzbeamten auch die richtige Entscheidung getroffen
    (Steuerbefreiung bis Dezember 2005) .


    Aber ich muss sagen, auch wenn es mich nicht betrifft kotzt mich
    die Beamtenwillkür in Deutschland an!!!

  • Hallo zusammen,


    das ist ja wirklich beängstigend was wir für ein Bananenstaat sind. Man könnte ja bei gültigem Steuerbescheid beim TÜV vorfahren, EURO 4 austragen lassen, weil ja egal, Kat raus und das Motormanagement neu programmieren so daß der Motor nur noch bei richtiger Sättigung betrieben wird. Somit wäre dann sicherlich Resoucenschonendere Verbräuche und ein Mehr an Leistung zu verzeichnen.


    Wäre doch eine Alternative zum Tuning :D :D :D


    Vielleicht war das jetzt zu Nicht-Technisch aber die Idee kam mir spontan. :D

    Einmal editiert, zuletzt von T.o.m ()

  • @wuzz


    Das ist schön das ich weiß, dass deiner Steuerfrei ist. Ich bin gespannt was man in Gera dazu sagt.



    Nochwas welche Farbe hat deiner eigentlich?
    In Jena fährt ein blauer RX-8.

    Einmal editiert, zuletzt von dreamrx8 ()

  • Hi dreamrx8,


    meiner ist ein Roter Revolution und fährt selten in Jena sondern meistens in Weimar.
    Ich bin auch ziemlich sicher, dass Deiner auch von der Steuer befreit
    wird.

  • laut telefonischer Auskunft ist der RX-8 im Kreis AW von der Steuer befreit. bin mal gespannt ob da was kommt....

    RX-8 Challenge 141kw brilliantschwarz MP3 Motorhaubendämpfer
    und für den kleinen Fahrspaß zwischendurch ne Krawall Kawasaki

  • Im Kreis Offenbach gibt's wohl keine Steuerbefreiung.


    Nun, die Einstufung in die Klein-Lkw-Klasse hätte den Vorteil, daß die Steuer konstant bleibt und nicht - wenn sie denn in absehbarer Zeit nach Verbrauch/Emission - geregelt wird, nicht plötzlich das Dreifache kostet.


    Doch wie ich Vater Staat kenne, sagt er jetzt "Zahlen bitte als Klein-Lkw, später aber keine Erhöhung!", doch später "Och, ein wankelmotorbetriebener Pkw ist doch nichts anderes als ein 'normales' Auto, also warum günstig in der Klein-Lkw-Klasse fahren, wenn wir mehr bekommen können?".


    Wüßte ich sicher, daß die angebliche Abmachung zwischen Finanzamt und Mazda stimmt und der RX-8 bei seinen 111 Euro pro Jahr (oder was auch immer) über viele Jahre bleibt, während HKM-Autos durch Emissions-/Verbrauchsbemessung deutlich teurer würden, dann wär's ja okay.



    Besten Gruß


    Mighty A-MAN

    RX-8 HP GELB•ath SM•LALA&TD Alu•illuminierter LSK rot & Innenraum blau•tief&breit•Flügel•BS r•RX-8-BL•Sinn


    MX-5 NC Black & White Edition


  • im Kreis CO ist der rx-8 auch von der steuer befreit. sagt der händler (erfahrung vom vorführwagen).

  • Morgen!
    Hab auch so ne Horrormeldung bekommen auf einen Steuerbefreiten ReX 112,00 €zu löhnen!!


    Könnte mir jemand seinen befreiten Bescheid emailen oder per PN schicken ?!!?
    Wär sehr hilfreich! Wenn möglich der kleine Motor (192PS) wenn nicht sollte es mit dem grösserem auch gehen!


    Vielen Dank


    Bes(ch)teuerte Grüße!

  • Du musst dagegen Einspruch erheben: im Forum gibt es dafür sogar schon eine Vorlage, die bei mir ebenfalls geholfen hat. :] Schmeiß doch mal die Suchefunktion an. :)

  • Hallo zusammen


    am Samstag hatte ich auch mal wieder einen Breif vom Finanzamt im Briefkasten. In dem stand drinn, dass mein ReX bis Ende 2005 Steuerbefreit ist :)) Und sich meinen Einspruch (der eine Woche vorher rausging!) somit erledigt hätte!


    Na da freu ich mich doch und geb das Geld lieber an der Tanke aus 8)


    einspruchstattgegebene Grüße


    Stefan


    192 Chal.; Montreal Blau, Bosé; Haubendämpfer; FJRKZH; RX-8 Bremsl.; PET-Difusorgitter; blaue BÖMS+Innenbel.; LAAPs; Racinggitter :wink:
    seit März 2015 nicht mehr


    + zusätzlich: 192 Chal.; Tornado Rot, Bosé, Ledersitze; RX-8 Bremsl; beleuchteter Schaltknauf, LAAPs
    Verbrauch: Min. 9,97 l :thumb: ; Max. 17,77l :evil: ; Schnitt:

  • Mein Einspruch gegen die Kfz-Steuer erfolgte bereits am 21.04.2004


    Am 28.04.2004 erhielt ich von meinem Finanzamt eine Eingangsbestätigung mit folgendem Text:


    ... Zu der vorliegenden Problematik ist demnächst eine bundeseinheitliche Regelung zu erwarten ... Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich die Bearbeitung Ihres Einspruchs kurzfristig zurückstelle ... :]


    Nachdem sch nun bis heute nichts mehr getan hat, habe ich gerade mal eben kurzfristig mit meinem Finanzamt telefoniert. 8)


    Und siehe da - das Land Rheinland-Pfalz ist nun auch zu dem Entschluss gekommen, dass der RX-8 steuerbefreit bis 31.12.2005 ist. :D


    Mein neuer Bescheid soll am 05.08.2004 verschickt werden. Fragt mich nicht warum ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt. :evil: