@OL-RX-808
Könntest Du die Begründung der Einspruchsablehnung hier im Forum einstellen oder mir per PN zukommen lassen?
Vorsicht bei Dienstaufsichtsbeschwerde: Diese dürfte unberechtigt sein, da der zuständige Beamte in seiner Entscheidungsfreiheit unabhängig ist. Er legt das Gesetz halt anders aus.
Gegen die Dienstaufsichtsbeschwerde könnte sich der Beamte mit einer Strafanzeige gem. § 164 StGB wehren. Dann hättest Du möglicherweise ein Problem.
Der richtige Weg kann nur eine Klage gegen die ablehnende Entscheidung sein.
Mein Einspruch ist bisher nicht beschieden worden. Werde die Entscheidung sofort nach Bekanntgabe im Forum einstellen.