RX8 nicht steuerfrei - von Michael Strauch

  • Laut Mazda kostet der RX8 pro Jahr 79 Euro Steuern und zwar von Anfang an! Durch die Einstufung als LKW und damit nach Gewicht, wird die Steuer ab dem ersten Jahr fällig. Aber bei 79 Euro darf man da wohl nicht meckern ...




    gesendet am 27.08.2003 um 13:05:57


    Antworten auf diesen Beitrag


    Re: RX8 nicht steuerfrei SID

    Das ist schon wieder so ein Hintertürchen, wie es bei den großen Geländewagen auch genutzt wird.



    Bei denen ist das so weil sie anderes keine Neuzulassung in D bekommen wegen der fehlenden Euro 3 Einstufung.


    Dann scheinen die Abgaswerte des RX-8 doch net so gut zu sein, oder hat das einen anderen Grund?




    SID



    gesendet am 27.08.2003 um 16:10:50


    Re: RX8 nicht steuerfrei herwig

    Da der RX 8 keinen Hubkolbenmotor hat kann
    das Finanzamt ihn nicht einstufen. bei der Gesetzgebung war so ein Exot mit wankelmotor
    vergessen worden, also alles was man nicht
    genau einstufen kann oder darf wird nach LKW
    besteuert. Der Renisismotor erfüllt die aktuellen
    Abgasvorschriften. Ich denke es sollte uns freuen - denn ein Sportwagen und auf Dauer nur
    ca 80 Euro ist doch prima, besser als 1 Jahr Steuerfrei und dann hunderte zu bezahlen.


    Gruß aus dem Norden.



    gesendet am 28.08.2003 um 21:13:14


    Re: RX8 nicht steuerfrei Marco

    der steuersatz betraegt 11,25 je 200 Kg zulaessigem gesamtgewicht. bei 1815 bzw 1820 Kg zulaessigem gesamtgewicht betraegt der steuersatz demnach 112,50 € fuer beide modelle. Die Euro Steuerbefreiung wird dann natuerlich nicht gewaehrt. Man bedanke sich beim Bundesamt fuer Finanzen...



    Gruesse
    Marco Rupp




    gesendet am 15.10.2003 um 08:26:31

  • Hallo zusammen,


    zum Thema Steuer: Hab am Samstag meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen!
    Inhalt: Mein RX8 ist steuerbefreit ab Zulassung bis zum 31.12.2005 (Auslauf der Steuerbefreiung für Euro4-Einstufung).
    Es gibt sie also doch - die Steuerfreiheit. Die Steuerbemessung nach LKW-Kriterien führt also nicht zu einer Steuerlast ab dem ersten Tag!
    Will hiermit allen Kaufinteressierten noch ein zusätzliches Argument liefern, warum es gar keinen Weg am RX8 vorbei gibt!!!!!!!


    :D :D :D :D :D :D :D :D

  • Danke!


    Mein Steuerbescheid müsste auch bald kommen, mal schau'n ob's eventuell 'regionale' Unterschiede gibt ...


    ciao
    Obi

  • Hallo Zusammen,


    1. Der RX-8 ist EURO 4 und damit steuerbefreit bis 31.12.2005 (Beweis: mein eigener Steuerbescheid)
    2. Der RX-8 ist nach Gewicht eingestuft, dass heisst jedoch nicht, dass er als Lkw eingestuft wird. Pro angefangene 200 kg zul. Gesamtgewicht (macht dann beim "Großen" 2000 kg) sind 11,25 EUR zu entrichten


    2000
    --------- x 11,25 € = 112,50 €
    200


    Nachzulesen unter:
    http://www.bundesfinanzministe…2/KfZ-Steuer-fuer-PKW.pdf


    Gruß Rotaminator

  • stimmt der RX 8 ist steuerbefreit, mein Händler hat mir auch seinen Steurbescheid gezeigt, er ist steuerbefreit bis 2005.
    Ich werde es ja auch bald schwarz auf weiss bei meinem eigenen Bescheid sehen.


    da sieht man mal dass bei der ams auch Papier ganz schön geduldig sein kann...

  • @ Rotaminator


    Also auf dem Link zum Bundesfinanzministerium ist kein
    Hinweis darauf vorhanden, daß ein Kreiskolbenmotor in
    irgendeiner Form steuerbefrei ist. Aber auch ich warte
    geduldig auf einen Bescheid vom Finanzamt.....

  • Hi,


    soweit ich weiss hat die Steuerbefreiung bis 31.12.2005 nix mit dem Kreiskolbenmotor zu tun, sondern mit der Abgaseinstufung Euro 4, und das is der RX-8 ja.

  • Mein Steuerbescheid ist heute angekommen 112 Euro. Ich werde gleich mal dort anrufen. Es kann doch nicht sein dass in unterschiedliche Bescheide für daqs gleiche Auto versendet werden.


    Gruss Andreas

  • Ich habe gerade mit meinem zuständigen Finanzamt telefoniert. Der Sachbearbeitet hat mir mitgeteilt dass der RX-8 mit der Fahrzeugart WAN eingetragen ist und somit per Gewicht versteuer wird. Es könnte aber auch sein als einige Exemplare den Eintrag PKW im FAhrzeugschein haben, damit wäre das Fahrzeug steuerfrei. Auf jeden Fall kann es nicht sein dass wir ein unterschiedliche Besteuerung für das gleiche Fahrzeug in Deutschland haben.


    Wir sind doch nicht in der Schweiz :D


    Andreas

  • Hi,
    ich habe heut meinen Steuerbescheid bekommen der da lautet: Steuerbefreit bis längstens 31.12.2005. Bekomme vor Ablauf des Termines eine Neuberechnung, weiß aber nicht ob PKW oder LKW, davon steht noch nichts drin.
    Wenn ihr wollt kann ich ihn euch einscannen, wems hilft.


    Gruß

  • Hi,
    ich habe heut meinen Steuerbescheid bekommen der da lautet: Steuerbefreit bis längstens 31.12.2005. Bekomme vor Ablauf des Termines eine Neuberechnung, weiß aber nicht ob PKW oder LKW, davon steht noch nichts drin.
    Wenn ihr wollt kann ich ihn euch einscannen, wem's hilft.


    Gruß

  • Was heist hier Bankkonten, ich habe einen ganzen Keller voller Kohle damit ich viel RX 8 fahren kann.


    :P :) :] 8) :tongue: ;)

  • Hubi


    wäre schön wenn Du Deinen Bescheid einscannen könntest. Aber bitte schwärze Deinen Namen und Deine Adresse.


    Viele Grüsse


    Andreas


  • Sagt/Schreib ich doch !


    Gruß Rotaminator

  • Habs gestern schwarz auf weiss von meinem Finanzamt erhalten:


    Steuerbefreiung bis 31.12.2005 :)


    schont auch meinen......


    Gruss