Auto beschlagnahmt durch die Polizei durch selbstunfall/hat jemand schon mal ähnliche erfahrungen? was am besten tuhen

  • (Schweizer Abteilung) denke muss man noch erwähnen....


    Hallo zusammen Habe mal ein Spezielles Anliegen, sprich nix mit meinem Rx8 zu tuhen:


    Ein kollege von mir hatte gestern einen selbstunfall gemacht, er hat vorhin halt mehrere Farzeuge überholt, darauf hatten 4 Personen ihn bei der Polizei gemeldet er habe mit überhöter Geschwindigkeit überholt.(Sie fuhren natürlich neben dem zerstörten auto vorbei und haben gesehen dass er einen Unfall gebaut hat) Er hat aber das Auto selber abgeschleppt sodass keiner zu schaden gekommen ist.
    Daraufhin kam die Polizei und hatte sein Wagen konfisziert. In wie fern dürfen Sie das ??? Darf er seine Kontrollschilder wieder haben?(fürs 2 auto) Die Polizei machte danach noch einen Drogentest/alkoholtest/der ist aber Negativ ausgefallen von dem her ist ihm ja nichts beweisbares Nachweisbar.(er konnte seinen Ausweis behalten)weiss das jemand villeicht?Auch die höchstgeschwindigkeit ist nicht nachweisbar... wie lange dürfen sie das auto beschlagnahmen..? Die Polizei endeckten bei der Wagenkontrolle einen Pilz, Klappauspuff, und evtl. noch den vergrösserten Turbo..Danach sagten Sie er habe Fahrerflucht gemacht, aber is ja niemand zu schaden gekommen, ausser ein paar ölflecken am boden. Mein Kolleg sagte ledeglich er seie höchstens 100 gefahren auf der 80er strasse und hat leider bei in der Befragung alles unterschieben(ohne Anwalt)Sein Anwalt sagte ihm ledeglich er solle sich bei ihm melden wenn er verhaftet wird.. muss der nicht mehr tuhen ihm helfen rat geben etc...? oder hatte der einfach keine Lust.? er kahm nach ca 3h Befragung wieder frei und der Polizist sagte zu ihm, :ich schaue Persönlich dass du deinen Ausweis verlierst.was soll das? :ugly: Das ist doch nicht seine Sache??(s*** Polizei) So eine Aussage darf von einem Polizist doch nicht gemacht werden.(ist Sache der Staatsanwaltschaft). Soll er den Rechtsschutz einschalten? Da es der Freund meiner Schwester ist, ist es Natürlich ein grosses Anliegen für mich, ihm evtl. gute Ratschläge geben zu können, wobei ich noch keine Erfahrungen habe in diesem bereich. Was erwartet Ihn? was gutes kann er noch dagegen machen....Leider ist er schon vorbestraft und dies könnte zu einem üblen Ende führen.,, Villeicht hat jemand was ähnliches erlebt und kann sagen was zu tuhen ist.




    Wäre um Gute Ratschläge sehr froh. :Y:



    Freundlichst


    Casa

  • hey,



    Also das ist nicht die einfachste rechtslage da er fahrerflucht begangen hat und das ist sicher da er sich vom unfall ort entfernt hat, er hätte die polizei rufen müssen allein schon wegen dem öl da eine unfall gefahr für andere besteht sowie eine gefahr für die umwelt.
    Das sie ihm das auto abgenommen haben ist wohl eher schickane aber da er ja unterschreiben hat hmmm wird es schwierig mit aussage zurürck ziehen. Ich würde auf jeden fall die rechtschutz einschalten falls vorhanden, das das auto mit tuning teile die nicht eingetragen sind rumgefahren ist macht es noch interresanter für die herrn beamten..... Also erst ma ab damit zu nem andren anwalt. Die aussagen der anderen verkehrsteilnehmer wären zumindest in deutschland nicht interesant da schätzungen keinen bestand haben vor gericht, wie es in der schweitz aussieht ka.





    Grüsse manuel

    kleiner Roter rex

    Ohne viel schnick schnack mit CIA, ebc groove disc vorne.


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  • Da er ja schon nen Anwalt hat: Mit ihm hinsetzen und das Vorgehen besprechen. Alles hier ist nur "Laiengerate" Vielleicht auch einen spezialisierten und keinen "Wald und Wiesen"-Anwalt aufsuchen Auf keinen Fall versuchen ohne Anwalt was zu erreichen. Da sind leider bei uns die Unterschiede zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" zu groß

    Dr. h.c. of Immortality (MLDC/USA), Lord of Kerry
    Mittlerweile Wankel- und meist dachlos im MX5 RF unterwegs

  • Da kann nur ein Anwalt was dazu sagen. Fahrerflucht wird hart geahndet, dazu kommt gefährliches Überholung mit Gefährung des Straßenverkehrs, vllt Fahren ohne Betriebserlaubnis. Kenn Leute denen wg Minimoped ohne Gefährdung bei Routinekontrolle der Schein 6 Monate geknipst wurde..Unterschreiben darf man ohne Anwalt garnix, nichtmal aussagen, hab das mal gemacht wg Telefonieren (1 Minute aber genau in der sah man mich, war direkt nach der Verbotseinführung). Der Anwalt meinte, da ich alles sofort zugab keine Chance, außer mit viel Wohlwollen. Hab den Punkt dann weggekriegt, aber nur durch nen super Richter, ner sehr dürftigen Polizeiaussage etc. Also ich schätz dass ihm 3-6 Monate der Schein minimum weg ist, insofern dürfts ihm egal sein können ob er sein Auto kriegt-den Sommer wird er nichtmehr fahren. Aber jeder Anwalt weiß mehr als wir Laien, und das letzte Wort hat der Richter..

    Efini Mazda RX-7 '92, MS Heckflügel, -felgen, -spiegel, Tanabe Gew.fwk. Montegoblue(M8 )Vmax 280-26.6.10
    2004 Mazda RX-8, 231er Revo, Titangrau II (29Y) bel. Schaltknauf 8o, Hipnotic C-Note18", Vmax 243

  • Hallo vielen dank für die raschen AntworteN, da aber Ihn die eine oder andere Nachricht nicht guttuhen wird...:( Er wird Morgen ersteinmal den Rechtsschutz einschalten. Für weitere Antworten oder erfahrungen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich für die Zeit die IHR INVESTIERT.


    Der Anwalt ist halt so eine Sache... wenn der ned will.. muss mann schauen... weil wenn ich so lese wirds günstiger mit einem Anwalt als mit gar nichts. mal sehen was sich in den nächsten tagen tut... hoffe für ihn nur gutes.


    Wir wissen Ja alle was ein Schönes Auto für uns is. :love:


    Danke euch ALLEN :)

  • Also ich finde das Gemeckere und Geschimpfe auf Polizisten im allgemeinen doch sehr unangebracht. Klar gibt es Ä****e, aber der Großteil mit dem ich bisher zu tun hatte (FFM, GÖ, NOM, KS, KO) waren völlig unproblematisch. Solange man sich an allgemein geltendes Recht hält (Anschnallen, keine überhöhte Geschwindigkeit, keine Gefährdung...) hat man auch keine Probleme... wenn man natürlich mit vollem Bewusstsein alles missachtet, was die StVO so hergibt, dann sieht die Situation ganz anders aus...


    Kurz Gesagt: Dein Schwager in Spee hat deiner Beschreibung nach Scheiße gebaut (Pilz und Klappe nicht TÜV, entfernen vom Unfallort ohne die Polizei einzuschalten, überhöhte Geschwindigkeit um 20 km/h) jetzt sollte er eigentlich auch im Rahmen des Strafgesetzes dafür gerade stehen... Allerdings, die Aussage vom Polizisten "Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass du deinen Ausweis verlierst" ist echt lächerlich daneben...
    Dürfte man erfahren, für was der Freund deiner Schwester bereits vorbestraft ist? Waren es auch Verkehrsdelikte oder was ganz anderes... dann kann man evtl. die Gesamtsituation besser abschätzen.

  • Meine erfahrungen waren bisher schlecht obwohl ich immer korrekt fahre werde ich und andere in einen Topf gesteckt.Bei uns in der Schweiz Gilt nur bei einem Verdacht wird auf drogen getetstet. da ich so all 3monate herausgenommen werde und gefragt werde ob ich drogen nehme etc.. finde ich dies halt ein biscchen beängstigend.=(Dies zeigt mir die suchen was und warten auf den Zeitpunkt ab bis du evtl. mal ein schlückchen genommen hasst. aber anyway dies ist ned der Punkt dass ist meine Persönlich. Meinung und nicht dijeniges meines schwagers.Jeder hat eine Meinung der eine besser der andere schlechter.. (ich war halt ein bisschen aufgebracht da dies wieder es bestätigt) Wir sind Junge lenker werden besser beobachtet als ein 30 Jähriger(weiss ned wies in Germany aussieht aber in der schweiz fährst nu die ersten paar Jahre auf probe..da ist dies viel verherender als du denkst...wir schweizer halt:(


    Klar muss er die Konsequenzen tragen. Ich sage ja nicht die Polizei ist schuld. Ich möchte ihm evtl. erschwerende Probeleme erleichtern und Frage hier im Forum ob welcher gute Tipps hat wie man dies am besten beweltigen kann um evtl. dass minimalurteil zu bekommen. Da Gehören die ersten 3 Antworten dazu!!! deine ist auch ned schlecht geht aber ein bisschen in eine andere richtung (sprich meine Meinung über Polizisten) das war wie beschriben nur so nebenbei.. :police:


    Nein waren keine Verkehrsdelikten!, möchte aber auch nicht näheres darauf eingehen da ich nicht weiss ob dies im seinem Sinne ist. da ich ihm gesagt habe er solle mal hier hereinschneien und die Antworten sehen, die ihm sicherlich helfen werden. danke für deine Antwort :)


    Mich Interssiert noch sehr ob er die Kontrollschilder wieder bekommt nach einer gewissen Zeit oder bekommt er diese nicht mehr bis das Verfahren abegschlosssen ist? ?(


    Gruss casa

  • OK, wenn er nicht mit Verkehrsdelikt vorbestraft ist, dann ist es was anderes, dann könnte man auch ein Auge zudrücken was das Strafmaß angeht... allerdings bin ich kein Spezialist was Schweizer Recht angeht, habe allerdings einen guten Freund mit Wohnsitz in D-AT-CH :D der Jura studiert, ich werde mal sehen ob ich ihn erreichen und fragen kann...

  • Die Fakten sprechen gegen Ihn. Wer sich vom Unfallort bewegt, egal ob mit oder ohne Schaden an anderen Verkehrsteilnehmern, begeht Unfallflucht. Hinzu kommt fahren ohne einer gültigen Betriebserlaubniss und dann auch noch mit überhöhter Geschwindigkeit. Dies wäre in Deutschland die Rote Karte und der Entzug der Fahrerlaubniss für mind. 1 Jahr und eine saftiges Bußgeld. ?(

    Gruß Dagama :wink:

    Bj. 02/07 -- 192 PS -- Tornadorot, Tagfahrlicht, Gasdruckdämpfer, Navi, Bose, Imola, Bel.Schaltknauf, Alu Pedalsatz+Fußstütze, LAA's, H&R 40/50, Rote Bremsen, RX-8 Bremslicht, Invidia Q 300

  • Polizei Freund und Helfer! Völlig korrekt, ein Vollidiot weniger auf der Straße der das Leben andere gefährdet ... :police:



    Wird schon einen Grund haben, wieso 4 andere Autofahrer sowas melden und er sich dann noch selber irgendwie einbaut. (Überhöhte Geschwindigkeit)
    Und ja jeden Unfall müsste man der Polizei melden, und wegen so Ölflecken muss man die Feuerwehr holen die das reinigen, was gar nicht so billig ist ...

    BMW Z4 E89 SDrive 35i
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  • Erstmal muss ich sagen deine Story ist sehr schlecht geschrieben, es fehlen wesentliche Fakten und viele Sachen sind widersprüchlich.


    Du wirst mich vielleicht hassen, aber bei dem was ich da so unterschwellig raushöre, bin ich froh wenn sie so einen von der Straße holen.
    Wenn sich gleich 4 Leute melden die deinen Freund mit überhöhter Geschwindigkeit melden, kann ich nicht glauben das er nur 20km/h zu schnell war. Allein das er sich mit Nur 20km/h zu schnell löffelt, würde mich an der Geschwindigkeit zweifeln lassen, oder er muss schon ein extrem schlechter Fahrer sein, der besser sowieso nicht auf die Straße gehört.



    Zitat

    aber is ja niemand zu schaden gekommen, ausser ein paar ölflecken am boden.


    Und wie konnte der Wagen dann in einen unfahrbaren Zustand verwandeln?
    Irgendwas muss er ja getroffen haben, einen Baum eine Leitplanke, Straßengraben etc.


    Als das ist Städtisches (Gemeinde / Bezirks) Eigentum. Eine handflächengroße Beschädigung am Baum wo nur ein bisschen Rinde weg ist, kostest selten weniger als eienn 5 stelligen Betrag.
    Dazu die Umweltverschmutzung...



    Zitat

    Die Polizei endeckten bei der Wagenkontrolle einen Pilz, Klappauspuff, und evtl. noch den vergrösserten Turbo.


    Was heißt entdeckten? – Nicht eingetragen? – Also fahren ohne gülte Betriebserlaubnis? dann ist der Versicherungsschutz schonmal dahin. Wie gesagt bei Beschädigungen Bäumen, Leitplanken oder ähnlichen kann er sich schonmal auf 10- 20.000€ einstellen die er selbst zu tragen hat.


    Eine Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet. Was ihn sonst noch erwartet, Lappen weg, viele viele Punkte und somit ggf. die MPU. Besteht ein zusammenhang zur Vorstrafe, ist er auf Bewährung o.ä. - dann sind im Extremfall auch die schwedischen Gardinen denkbar.


    Zitat

    Auch die höchstgeschwindigkeit ist nicht nachweisbar...


    Wer sagt das? – Der Wagen ist doch beschlagnahmt, je nach Beschädigung und Unfallhergang kann ein Gutachter / Sachverständiger schon ziemlich genau bestimmen in welchen Geschwindigkeitsbereich der Unfall passiert.



    Zitat

    Soll er den Rechtsschutz einschalten?


    Blöde Frage, wozu ist wohl der Rechtsschutz gut? – Sofern er tatsächlich Rechtschutzversichert ist, ist in jedem Falle ein Anwalt zu konsultieren. Darin besteht die einzige Möglichkeit das schlimmste abzuwenden, denn offenbar ist dein Freund ja nicht gerade der hellste und alles was er sagen wird, wird ihn vermutlich nur noch weiter in die Scheiße reinreiten.


    Die Verkehrsrechtlichen Strafen findest du im Bußgeldkatalog wieder: http://www.bussgeldkataloge.de/


    Was nun davon wirklich zum tragen kommt, inwieweit die Vorstrafe deines Freundes dabei eine Rolle usw., kann dir anhand deiner vagen Hergangsbeschreibung keiner sagen.


    Da hilft nur ein Anwalt, der erhält bei Beauftragung auch Akteneinsicht (sprich was weiß die Polizei wirklich über Höchstgeschwindigkeit etc.) und kann sich dann eine Strategie zurecht legen Also wenn du deinem Freund helfen willst, sag ihm das er keine Zeit vergeuden soll und sich einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht besorgen soll.


    Dem gegenüber sollte er auch ehrlich sein und nicht den Mist erzählen den er der Rennleitung erzählt hat ;)


    edit: hab komplett übersehen das ich hier bei den Riccolas bin :ugly: , also vergess mein Link und alles was ich gesagt habe, ihr habt ja teilweise eine etwas andere Rechtssprechung

  • Polizei Freund und Helfer! Völlig korrekt, ein Vollidiot weniger auf der Straße der das Leben andere gefährdet ... :police:



    Wird schon einen Grund haben, wieso 4 andere Autofahrer sowas melden und er sich dann noch selber irgendwie einbaut. (Überhöhte Geschwindigkeit)
    Und ja jeden Unfall müsste man der Polizei melden, und wegen so Ölflecken muss man die Feuerwehr holen die das reinigen, was gar nicht so billig ist ...


    ein Vollidiot

    Das müsste nicht sein!!! gibt besser Wörter!!!

  • OK, wenn er nicht mit Verkehrsdelikt vorbestraft ist, dann ist es was anderes, dann könnte man auch ein Auge zudrücken was das Strafmaß angeht... allerdings bin ich kein Spezialist was Schweizer Recht angeht, habe allerdings einen guten Freund mit Wohnsitz in D-AT-CH :D der Jura studiert, ich werde mal sehen ob ich ihn erreichen und fragen kann...

    Nein war nichts im Strassenverkehr... ja wäre dir dankbar...

  • er kahm nach ca 3h Befragung wieder frei und der Polizist sagte zu ihm, :ich schaue Persönlich dass du deinen Ausweis verlierst.was soll das? :ugly: Das ist doch nicht seine Sache??(s*** Polizei) So eine Aussage darf von einem Polizist doch nicht gemacht werden.


    hat mir auch schonmal ein polizist gesagt nur weil meine autoreifen gequietscht haben beim kreisverkehr fahren und meinen ausweis hab ich nicht abgegeben.


    Aber wenn ich so die Geschichte lese mit überholen bla bla bla würd ich auch empfehlen diesem Froschkopf den Ausweis zu entziehen den das Tempo wird den Umständen angepasst und nicht der Tafel die sagt max. 80 km/h fahren. Er hat nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer (Die er überholt hat) gefährdet und er hat es wie man am Schluss auch sieht nicht im Griff gehabt. Schade das er das Bilet nicht sofort abgeben musste.

  • In Deutschland würde ihm wohl diese Tat zur Last gelegt:


    § 315c (StGB)
    Gefährdung des Straßenverkehrs


    (1) Wer im Straßenverkehr
    1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
    a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
    b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
    nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
    2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
    a) die Vorfahrt nicht beachtet,
    b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
    c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
    d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
    e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
    f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
    g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.


    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.