So wie ich es kenne, muß ich teufel auch zustimmen. Selbst wenn der Fahrradfahrer wirklich hinten auffährt, würde dann doch festgestellt werden das der Wagen mit dem Teil vorn dran aber keine Betriebserlaubnis hätte, und zumindest die Versicherung holt sich Ihren Teil der Erstattung von Dir zurück. War zumindest so, als ich noch bei der Vers. gearbeitet habe. Ausschlaggebend für die Vers. ist nicht, ob das Teil für den Unfall verantwortlich war, sondern ob dein Wagen eine gültige Betriebserlaubnis hatte. Zugegeben, wenn man das mit dem Kat nicht weis, dann hast Du Glück, aber wenn es dummerweise doch irgendjemand feststellt, wie auch immer, dann kommt der Bumerang.
Gruß
Dirk