Serienmäßig haben wir ja eine 225/45-18 Bereifung. Das Sondermodell "Contest" hat jedoch bei identischen Felgendimensionen ab Werk 235/40-18 Bereifung montiert. Logischerweise muß es also von Mazda eine Freigabe für diese Bereifung geben. Hat die eventuell jemand vorliegen???
Reifenfreigabe 235/40-18
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Hallo,
habe einen Contest. Die Reifen waren nicht eingetragen. Der Händler hat die Freigabe vom PC runtergeladen. Die Reifen wurden nicht in die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung) eingetragen, sondern ich bekam ein Blatt vom TÜV/GTÜ zum mitführen.
Übrigens, die Reifen sehen nicht breiter aus.Grüße
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Dann müssten wir doch die Bescheinigung auch bei unseren freundlichen bekommen.
Was die Eintragungen betrifft werden die nicht mehr in die Papiere geschrieben. Ich hab zwar die neuen Papiere noch nicht gesehen, aber selbst zugelassene Reifengrössen sollen da nicht mehr drin stehen? Hab meine Eintragungen 3 Tage vorher noch in Die Papiere bekommen. Danach wären meine alten Papiere eingezogenworden und ich hätte auch die neuen bekommen. (Laut TÜV.)
Trotzdem werd ich Montag mal nachfragen. -
Hallo,
in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Schein) und Teil 2
(Brief) steht nur noch eine Reifengröße.
Alle Reifengrößen stehen in einem Datenblatt vom Hersteller(COC) das man zu Vorsicht mitführen sollte. Neueintragungen können auf ein separates Datenblatt eingetragen werden.
Ich führe also 3 Dokumente mit, weil bei einer Kontrolle die Beamten nicht immer wissen können was für mein Auto zugelassen ist, trotz deren Klapprechner.Grüße
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Eingetragen wird da nix mehr. Hab diesen neuen Schein/Brief bei einem unserer Fahrzeuge. Darum wäre mir so ein Freigabewisch wichtig. Ob die dann hinterher breiter aussehen liegt ja auch an der Reifenmarke. Wäre in diesem Zusammenhang auch von Interesse. Stehen in der Freigabe bestimmte Reifenmarken???
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Da sich hier der Abrollumfang um 2,2 % ändert d.h. verkleinert, sollte doch dann eigentlich eine Tachoeichung fällig sein!?
"Ermittelte Differenz: Damit es nicht zu Fehl-Funktionen von technischen Systemen wie ABS oder DSC kommt, sollte die Differenz nicht mehr als 1,5% betragen( bei Mischbereifung z.B. VA 225/45/R18 - HA 235/40/R18) . Ab 2% bedarf es einer Eichung des Tachometers."
Der Tacho würde dann zuviel anzeigen, was ja auch i.O geht. -
Da wäre wohl 245/40-18 schon besser. Haben auch schon einige gemacht, oder? Aber gibt es da auch einfach eine Freigabe?
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@ FJR
da unterliegst du einem Irrtum. Nachwievor müssen Bauteile die nicht in den Zulassungsbescheinigungen und in dem COC aufgeführt sind, durch eine Sachverständigenorganisation überprüft werden. Natürlich nicht, bei Teilen mit einer ABE - Bescheinigung.Sonst fährst du ohne gültige Zulassung und ohne Versicherungsschutz.
Der Vorteil heute ist nur, daß die Nachrüstteile nicht in in die Zulassungsbescheinigung 1+ 2 eingetragen werden müssen, sondern man erhält von dem TÜV, Dekra, GTÜ usw. ein Papier das mitgeführt werden muß.
In meinem Papier stehen keine Reifenbeschränkungen.Grüße
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Das meinte ich auch mit "eingetragen wird da nix mehr". Meine knappe Formulierung kann man natürlich auch anders verstehen :O. Es ist selbstverständlich kein Freibrief. Man führt zukünftig einfach mehr Papier mit. Was meinst Du wie es im Heckabteil meines Motorrades aussieht... . Das ist mir soweit alles klar. Aber wenn Mazda den RX-8 Fahrzeug serienmäßig mit der Bereifung 235/40-18 verkauft muß es auch den entsprechenden Wisch zum mitführen dazu geben...und offenbar gibt es den ja auch.
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Zitat
Original von Avalon
Alle Reifengrößen stehen in einem Datenblatt vom Hersteller(COC) das man zu Vorsicht mitführen sollte.
Gehört zwar nicht direkt hierher; aber das COC darf man in keinem Fall im Auto liegen lassen, würde dem Dieb die Veräusserung des Wagens erheblich erleichtern. -
Was ist denn jetzt
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Das COC ist kein Eigentumsnachweis für ein bestimmtes KFZ.
Es bescheinigt, daß das Kfz einer EU-Norm entspricht, die ein Hersteller für eine Fahrzeugbaureihe beantragt hat. Es muß also vor einer Erstzulassung nicht zum TÜV.
Grüße
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Ich hab auf meinem Rex momentan 225/40-18 Bereifung...
Ich möchte eigendlich gerne meine Magnesium Felgen einlösen gehen, jedoch meinte mein Freundlicher, dass sie dort keine freude an diesen Reifen hätten und ich die Felge erst einlösen kann, wenn der Reifen weg ist... Kann mir hier jemand weiter helfen? Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit den schweizer Beamten aus -
Hier hat keiner einen "Reloaded", was?
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Zitat
Original von Avalon
Datenblatt vom Hersteller(COC) das man zu Vorsicht mitführen sollte.
Dies ist zwar schon etwas älter, muss jedoch meinen Senf unbedingt hinzufügen
Das COC soll man unter keinen Umständen mitführen. Wird dieses mit dem Auto geklaut hat der Dieb absolut keine Schwierigkeiten den Wagen ganz offiziell zu verkaufen.
UPS, war doch schon mal -
Zitat
Original von Avalon
Das COC ist kein Eigentumsnachweis für ein bestimmtes KFZ.Es bescheinigt, daß das Kfz einer EU-Norm entspricht, die ein Hersteller für eine Fahrzeugbaureihe beantragt hat. Es muß also vor einer Erstzulassung nicht zum TÜV.
Grüße
:thumb:
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Hier hat keiner einen "Reloaded", was?
doch, aber auch nur 225er drauf
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hi allerseits,
ich habe mir auch 235er aufgezogen und bin auf der suche nach einer freigabe..
hat jemand was schriftliches?? -