Zulassungsbescheinigung 1

  • Welche Daten müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) stehen, damit vom Zoll die Steuer richtig berechnet wird?

    Ausschlaggebend für die Besteuerung des RX-8 sind die Eintragungen in den Ziffern 14 und 14.1

    Bei Ziffer 14 muss drin stehen: Euro 4

    Bei Ziffer 14.1 muss drin stehen: 0462


    Bei Ziffer P.1 ist normalerweise der Hubraum vermerkt. Für den RX-8 wird da, wenn es korrekt nach Anweisung gemacht wird, das doppelte Brennkammervolumen aller Rotoren/Scheiben angegeben (beim RX-8 also: 2* 654ccm * 2 = 2616ccm)

    Anweisung zum Ausfüllen der Zul. Besch. Teil I und II


    Feld P.1: Hubraum in cm3
    Bei Kraftfahrzeugen ist der Hubraum bzw. das Hubvolumen in cm³ anzugeben. Wert aus dem CoC,
    oder aus der Datenbestätigung zu übernehmen. Bei Drehkolbenmotoren errechnet sich die Angabe
    wie folgt: Doppeltes Nennvolumen der Kammern x Anzahl der Rotoren/Scheiben.

    Ziffer P.3 wird auch gerne falsch gemacht, weil man auf den Zulassungsstellen oft nicht weiß, ob ein Fahrzeug mit Wankelmotor mit Benzin betrieben wird.

    Bei P.3 sollte drin stehen: Benzin

    Ziffer 10 ist der zu P.3 gehörende Code und lautet für Benzin: 0001


    Hier noch der Link zum entsprechenden Teil des Kraftfahrzeugsteuergesetz:

    KFZ Steuer §9 Abs. 1 Nummer 3


    Die Steuer wird dann korrekterweise folgendermaßen berechnet:

    11,25€ pro angefangene 200kg des zulässigen Gesamtgewichts.

    Max. zulässiges Gesamtgewicht vom RX-8: 1820 kg. Das sind also 9 * 200kg + 1 mal angefangene 200kg

    Damit sind also 10 * 11,25€ = 112,50€ an KFZ Steuer für den RX-8 der korrekte Betrag.


    Alle Angaben gelten dabei sowohl für den RX-8 Motor mit 192 PS, als auch für den RX-8 Motor mit 231 PS.


    Nachtrag für RX-8, die eine Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 haben:


    Hier wird tatsächlich das 2fache Nennkammervolumen, also 2616ccm als Grundlage für den hubraumbezogenen Anteil herangezogen. Das sind 2€ / angefangene 100ccm, also 2€ * 27 =54€.

    Dazu kommt dann noch eine CO2-Ausstoss und EZ abhängige Komponente, die je nach Motorvariante 192PS (267g/km) oder 231PS (284g/km) unterschiedlich hoch ausfällt.

    Lt. KFZ-Steuer Rechner ergeben sich für den RX-8 mit 192 PS dann insgesamt 348€ und für den RX-8 mit 231PS dann 382€.

    Bei EZ zwischen 1.7.2009 bis 31.12.2011 sind 120g/km steuerfrei. Alles darüber wird mit 2€ / g/km angesetzt.

    Bei EZ ab dem 1.1.2012 sind nur noch 110g/km frei

    Bei EZ ab 1.1.2014 sind nur noch 95g/km frei. (Das wird es aber vermutlich kaum geben, außer vielleicht bei importierten RX-8, die dann erstmals in D zugelassen werden.)


    Hier die Grundlage zur Berechnung:

    Die Steuer beträgt für Pkw mit Otto- und Wankelmotor

    • 2,00 Euro Grundbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum zuzüglich
    • 2,00 Euro CO2-abhängiger Betrag je g/km.

    Vom CO2-Wert bleiben bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Wert auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.

    2 Beispiel Rechnungen

    RX-8, 231 PS, EZ 1.7.2009
    RX-8, 231 PS, EZ 1.7.2009RX-8, 231 PS, EZ 1.1.2011RX-8, 231 PS, EZ 1.1.2011
    "Hub"raum2€ * 27 angefangene 100ccm54€2€ * 27 angefangene 100ccm54€
    CO2-Ausstoss284g/km - 120g/km Freibetrag 164g/km284g/km - 110g/km Freibetrag174g/km
    CO2 Berechnung2€ * 164g/km328€2€ * 174g/km348€
    Gesamtbetrag382€402€

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