Ausschlaggebend für die Besteuerung des RX-8 sind die Eintragungen in den Ziffern 14 und 14.1
Bei Ziffer 14 muss drin stehen: Euro 4
Bei Ziffer 14.1 muss drin stehen: 0462
Bei Ziffer P.1 ist normalerweise der Hubraum vermerkt. Für den RX-8 wird da, wenn es korrekt nach Anweisung gemacht wird, das doppelte Brennkammervolumen aller Rotoren/Scheiben angegeben (beim RX-8 also: 2* 654ccm * 2 = 2616ccm)
Anweisung zum Ausfüllen der Zul. Besch. Teil I und II
Feld P.1: Hubraum in cm3
Bei Kraftfahrzeugen ist der Hubraum bzw. das Hubvolumen in cm³ anzugeben. Wert aus dem CoC,
oder aus der Datenbestätigung zu übernehmen. Bei Drehkolbenmotoren errechnet sich die Angabe
wie folgt: Doppeltes Nennvolumen der Kammern x Anzahl der Rotoren/Scheiben.
Ziffer P.3 wird auch gerne falsch gemacht, weil man auf den Zulassungsstellen oft nicht weiß, ob ein Fahrzeug mit Wankelmotor mit Benzin betrieben wird.
Bei P.3 sollte drin stehen: Benzin
Ziffer 10 ist der zu P.3 gehörende Code und lautet für Benzin: 0001
Hier noch der Link zum entsprechenden Teil des Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Die Steuer wird dann korrekterweise folgendermaßen berechnet:
11,25€ pro angefangene 200kg des zulässigen Gesamtgewichts.
Max. zulässiges Gesamtgewicht vom RX-8: 1820 kg. Das sind also 9 * 200kg + 1 mal angefangene 200kg
Damit sind also 10 * 11,25€ = 112,50€ an KFZ Steuer für den RX-8 der korrekte Betrag.
Alle Angaben gelten dabei sowohl für den RX-8 Motor mit 192 PS, als auch für den RX-8 Motor mit 231 PS.
Nachtrag für RX-8, die eine Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 haben:
Hier wird tatsächlich das 2fache Nennkammervolumen, also 2616ccm als Grundlage für den hubraumbezogenen Anteil herangezogen. Das sind 2€ / angefangene 100ccm, also 2€ * 27 =54€.
Dazu kommt dann noch eine CO2-Ausstoss und EZ abhängige Komponente, die je nach Motorvariante 192PS (267g/km) oder 231PS (284g/km) unterschiedlich hoch ausfällt.
Lt. KFZ-Steuer Rechner ergeben sich für den RX-8 mit 192 PS dann insgesamt 348€ und für den RX-8 mit 231PS dann 382€.
Bei EZ zwischen 1.7.2009 bis 31.12.2011 sind 120g/km steuerfrei. Alles darüber wird mit 2€ / g/km angesetzt.
Bei EZ ab dem 1.1.2012 sind nur noch 110g/km frei
Bei EZ ab 1.1.2014 sind nur noch 95g/km frei. (Das wird es aber vermutlich kaum geben, außer vielleicht bei importierten RX-8, die dann erstmals in D zugelassen werden.)
Hier die Grundlage zur Berechnung:
Die Steuer beträgt für Pkw mit Otto- und Wankelmotor
- 2,00 Euro Grundbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum zuzüglich
- 2,00 Euro CO2-abhängiger Betrag je g/km.
Vom CO2-Wert bleiben bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2011 120 g/km steuerfrei. Bei Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2012 reduziert sich dieser Wert auf 110 g/km. Bei Erstzulassung ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.
2 Beispiel Rechnungen
RX-8, 231 PS, EZ 1.7.2009 | RX-8, 231 PS, EZ 1.7.2009 | RX-8, 231 PS, EZ 1.1.2011 | RX-8, 231 PS, EZ 1.1.2011 | |
"Hub"raum | 2€ * 27 angefangene 100ccm | 54€ | 2€ * 27 angefangene 100ccm | 54€ |
CO2-Ausstoss | 284g/km - 120g/km Freibetrag | 164g/km | 284g/km - 110g/km Freibetrag | 174g/km |
CO2 Berechnung | 2€ * 164g/km | 328€ | 2€ * 174g/km | 348€ |
Gesamtbetrag | 382€ | 402€ |
Kommentare 1
FelixTRD
Bitte noch den Facelift berücksichtigen ☺️