Ich wohne auch in frangn, aber ich hab einen Bescheid über 112,- bekommen.
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Zitat
Original von triapit
Also ich hab meinen Steuerbescheid vor mir liegen und da steht:Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift)
spätestens am 16.01.06
und künftig jährlich
spätestens am 01.12.94.- €
Vielleicht ist es bei uns in Bayern günstiger
Da für Deutschland beim Auto einheitliche Steuern gelten ... gehe ich mal davon aus das man in Bayern Glück hat... (das die Beamten dümmer sind? ) und dort nach Leergewicht oder "Hubraum" besteuert worden ist.
Aber normal sind 112€ fällig ... in Deutschland.schwere Grüße
Chico
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Also ich hab jetzt mal im Internet unter folgender Seite nachgesehen.
http://www.auto-news.de/extras/kfzsteuerrechner/
und da komme ich auch auf die 94.-€
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Dann haben die die Steuer nach (nicht vorhandenem) Hubraum berechnet und nicht nach Gewicht. München liegt ja bekanntlich auch in Bayern und mein Steuerbescheid sagt: 112,50€ x 275 Tage : 365 Tage = 84€
Ich hab auch schon überlegt, ob ich wegen den 50 Cent mal Einspruch einlegen soll...
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Zitat
Original von triapit
Also ich hab jetzt mal im Internet unter folgender Seite nachgesehen.http://www.auto-news.de/extras/kfzsteuerrechner/
und da komme ich auch auf die 94.-€
Wie willst Du mit dieser Seite die Steuer vom Rex ermitteln? Dort ist der Wankelmotor nicht erwähnt! Er ist schlicht und ergreifend vom Gesetzgeber vergessen worden ... deshalb kam nach dem RO 80 die Reglung Fahrzeuge mit Wankelmotor nach zulässigem Gesamtgewicht zu besteuern. (pro 200kg eine Einheit)
schwere Grüße
Chico
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Kann nicht anders sein. Die haben die Steuer wirklich über den Hubraum 1308 ccm festgelegt.
Mal schaun ob ich noch eine Nachzahlung zu erwarten habe. -
Einfach
:]
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Ich zahle auch 112 € im Jahr. Bei der Internetseite zeigt er mir an das ich nur 87 € zahlen müsste, aber für den Ottomotor. Und den haben wir ja nicht drin. Also werden wir wieder Beschie.....??? Wäre es nach ccm doch für uns günstiger? Aber bei dem Auto beschwer ich mich nicht. Da zahl ich das gerne.
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Na das ist ein Besch... Ich wohne in Mannheim (BW) und zahle 112€ und in Bayern die zahlen 94€ :I- .Genau das ist der Unterschied was ich meine wenn es doch heist Deutschland weit 112€ allso irgend etwas ist Falsch -
ich habe diese Woche einen Steuerbescheid für Okt. 04 -
Dez. 05 über 136,- EURO bekommen.
War doch sehr verwundert.Nach mehreren Gesprächen mit dem Finanzamt wurde der
Bescheid mit einem Computerfehler begründet.Eine unwissende Dame meinte sogar für Gewichtsbesteuerung
gäbe es keine Befreiung.Also Leute, falls ihr einen Bescheid für den Zeitraum vor 2006
bekommt, nicht zahlen.Gruss
Josef -
Zitat
Original von Bruuli
Na das ist ein Besch... Ich wohne in Mannheim (BW) und zahle 112€ und in Bayern die zahlen 94€ :I- .Genau das ist der Unterschied was ich meine wenn es doch heist Deutschland weit 112€ allso irgend etwas ist FalschHallo? Ich wohne auch in Bayern und zahle die 112 Ocken. Offenbar gibt es in Nürnberg einen fränkischen Beamtenlehrling, der noch üben muss. Sonst würden da keine Bescheide über 94,- rausgehen.
Also, äh, der Wankel, der Kolben, die, äh Steuer, im Auto, muss, darf, soll bezahlt werden, die frustrierten Steuer, äh... zahler, auf der Autobahn.
Frei nach Ede, dem Stoiber, Könich von Bayern von Ratzes Gnaden. -
Zitat
Original von Kialar
Offenbar gibt es in Nürnberg einen fränkischen Beamtenlehrling, der noch üben muss. Sonst würden da keine Bescheide über 94,- rausgehen.
In Nürnberg gehen aber auch korrekte Steuerbescheide raus - meiner zum Beispiel, über 112,- €. -
Zitat
Original von triapit
Also ich hab meinen Steuerbescheid vor mir liegen und da steht:Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift)
spätestens am 16.01.06
und künftig jährlich
spätestens am 01.12.94.- €
Vielleicht ist es bei uns in Bayern günstiger
Das glaube ich nicht!
Hier in FFB (Fürstenfeldbruck) bei MUC (München)112.- € pro Jahr ..........
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Ich würde mal sagen, wir freuen uns hier alle mal für triapit und Badesalz, daß da die entsprechenden Finanzbeamten mal zu gunsten des Steuerzahlers den falschen Ansatz zu Grunde gelegt haben. Hoffentlich bemerken die Ihren Fehler nicht und die beiden müssen auch nicht mit einer Nachzahlung rechnen. :thumb:
War doch am Anfang genau andersherum, als die noch steuerbefreiten erst nach wochen und monatelangem Kampf ihre zuviel bezahlten Steuern wieder gesehen haben. Das nenn ich dann ausgleichende Gerechtigkeit.
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Zitat
Eine unwissende Dame meinte sogar für Gewichtsbesteuerung
gäbe es keine Befreiung.da hatte die "unwissende" Dame sogar Recht!
Ich habe das alles mal nachgelesen, als mein Steuerbescheid kam.
Die Befreiungskriterien gelten nur für Hubkolbenmotoren zu denen unsere Rexe definitiv nicht gehören.
Und bei der Berechnung kann, wenn richtig gerechnet wird, nur 112 € rauskommen. -
Zitat
Original von FeliMB
Die Befreiungskriterien gelten nur für Hubkolbenmotoren zu denen unsere Rexe definitiv nicht gehören.
Das ist nicht richtig!
Das KraftStG sagt: "Das Halten von Personenkraftwagen ist ab dem Tag der erstmaligen Zulassung . . . bis zum 31. Dezember 2005 von der Steuer befreit, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde ab dem Tag der erstmaligen Zulassung im Voraus die verbindlichen Grenzwerte . . . einhalten."Nur bei der Bemessung der Steuer wird unterschieden zwischen Fahrzeugen mit Hubkolbenmotor und anderen, und bei denen mit Hubkolbenmotor noch zwischen Fremdzündungs- und Selbstzündungsmotoren.
Hier z. B. ist das nachzulesen. Siehe §3b, §8 und §9.
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Jaja die Beamten. Ich sehe ja wie die Beamten auf dem ZOLLamt Arbeiten
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So ganz klar wird es nur aus dem Gesetz aber nicht.
Ich habe hier noch eine interessante Anfrage (und Antwort) an das zuständige Ministerium gefunden:ZitatAbgeordnete Angelika Brunkhorst (FDP)
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Zweck der Steuerbefreiung im Rahmen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes – KraftStG – (Euro-4-Norm) ist, einen bestimmten hohen Stand der Technik zu honorieren, und warum ist der Wankelmotor, auch Kreiskolbenmotor genannt, trotz Vorliegen der Voraussetzungen zum Erfüllen der Euro-4-Norm von einer Steuerbefreiung im Rahmen des KraftStG ausgeschlossen (siehe Broschüre des Bundesministe-
riums der Finanzen „Kfz-Steuer für Pkw“, Ausgabe August 2003)?Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Barbara Hendricks vom 29. Januar 2004
Die nach dem Grundgesetz vollständig den Ländern zufließende Kraftfahrzeugsteuer gibt einen Anreiz für den Erwerb und damit mittelbar für die Herstellung von Personenkraftwagen (Pkw), die Umwelt und Klima weniger belasten. Befristete Steuerbefreiungen für besonders emissionsreduzierte Pkw und emissionsbezogen gestaffelte Steuersätze tragen dazu bei, die Schadstoffbelastung und den Kohlendioxidausstoß durch Kraftfahrzeuge zu verringern.
Für Pkw mit Wankelmotor, auch Dreh- oder Kreiskolbenmotor genannt, deren Emissionsverhalten der Euro-4-Abgasnorm entspricht, ist eine befristete Steuerbefreiung nicht geregelt. Dies geht maßgeblich auf das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz vom 18. April 1997 zurück (BGBl. I S. 805). Andererseits knüpft die Regelbesteuerung solcher Fahrzeuge nicht an das Emissionsverhalten, sondern nur an das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht an. Hierdurch werden (nicht und wenig emissionsgeminderte) Pkw mit Wankelmotor im Vergleich zu Pkw mit Hubkolbenmotor deutlich niedriger besteuert.
In Deutschland gibt es nur sehr wenige Pkw mit Wankelmotor (zurzeit ein Serienmodell eines Herstellers). -
Hi,
in Luxemburg bezahlt man für ein Fahrzeug mit "2,6L Hubraum" 68,25€ im Jahr.Mein C2 mit 1,4L kostet 54,50€ im Jahr......
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Zitat
Original von FeliMB
So ganz klar wird es nur aus dem Gesetz aber nicht.
Oh doch, das Gesetz ist völlig klar und eindeutig!Die Befreiung gilt für alle PKW, welche die Grenzwerte einhalten. Da ist überhaupt nicht die Rede von Hubkolben- oder sonstigen Motoren, allenfalls von Fremd- oder Selbstzündern.
Wenn irgendeine Broschüre etwas anderes sagt, dann bedeutet das nur, dass der Verfasser der Broschüre das Gesetz nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden hat. Und wenn irgendwelche Personen etwas anderes sagen, dann gilt für diese Personen das gleiche - auch wenn sie Abgeordnete oder Staatssekretäre/innen sind.
Möge mir doch bitte jemand die Stelle im Gesetz nennen, die auch nur den leisesten Zweifel aufkommen lässt!