Das kann man versuchen und man muss keine negativen Folgen fürchten, außer dass die außerordentlichen Aufendungen nicht anerkannt werden.
Entscheiden tut es der Finanzbeamte, reicht ihm die Rechhung, dann ist es okay, hat er Fragen, meldet er sich, kommt er zu dem Schluss, dass es nicht berechtigt ist, wird es nicht berücksichtigt und das war´s.
Vor Gericht kommt sowas nur, wenn die Rechung gefälscht oder mehr drauf ist, als gemacht wurde und das raus kommt oder wenn der Steuerzahler nicht mit dem Ergebnis einverstanden ist und sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte.