Maut und Steuer

  • Das kann man versuchen und man muss keine negativen Folgen fürchten, außer dass die außerordentlichen Aufendungen nicht anerkannt werden.


    Entscheiden tut es der Finanzbeamte, reicht ihm die Rechhung, dann ist es okay, hat er Fragen, meldet er sich, kommt er zu dem Schluss, dass es nicht berechtigt ist, wird es nicht berücksichtigt und das war´s.
    Vor Gericht kommt sowas nur, wenn die Rechung gefälscht oder mehr drauf ist, als gemacht wurde und das raus kommt oder wenn der Steuerzahler nicht mit dem Ergebnis einverstanden ist und sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte.

  • Das hab ich auch gedacht... Bis dann letztes Jahr die Anzeige ins Haus geflattert kam wegen Steuerhinterziehung. Aber macht mal ruhig eure Experimente

  • Genau so schauts aus.
    Wie gesagt, ich hab mir da eigentlich gar keine Chancen ausgerechnet das es anerkannt wird. Hab mir aber gedacht: "Naja probieren kannstes ja, wenn es durch geht freu ich mich und wenn nicht dann halt nicht, auch gut."
    Probieren kann mans also

  • Ich werde ein schönen Extrabericht beilegen inkl. Rechnung und Beschreibung des Schadens. Aber ich vermute die Reaktion wird ähnlich sein wie bei Mazda selbst => 10 Jahre altes Auto: keine Kulanz bzw. keine Sonderaufwendungen.

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

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  • Das hab ich auch gedacht... Bis dann letztes Jahr die Anzeige ins Haus geflattert kam wegen Steuerhinterziehung. Aber macht mal ruhig eure Experimente

    Was hast du denn angestellt? Steuerhinterziehung liegt doch nur vor, wenn du etwas verschweigst bzw. wissentlich den Staat hintergehen willst.
    Eine Reparatur als Sonderausgabe angeben - da gibt es nichts Heimliches, kein Betrügen. Ehrliche Zahlen, schwarz auf weiß. Mehr nicht.

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  • Ich habe mal kurz in meinem Steuerprogramm nachgeschaut. Tatsächlich gibt es dort den Unterpunkt "Sonderausgaben für Austauschmotor" bei den Werbungskosten.
    Aber laut den Angaben dort geht es dabei nur um tatsächlich gefahrene Kilometer für die Arbeit - keine Wege zur Arbeit und natürlich keine Privatfahrten.


    Wird also bei mir nichts. Sehr aufschlussreich ist auch der Hinweis im Programm bzgl. Anerkennungsrate durch das Finanzamt: "Nur in sehr seltenen Fällen. Und letztendlich fast immer mit beruflichen Fahrtätigkeiten verbunden."

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  • Ja, vielleicht wird das etwas anders gehandhabt.
    Ich wollte meine Kosten für eine Weiterbildung absetzen (so weit kein Problem). Was ich nicht wusste, ich habe dafür eine teilerstattung durch Bafög bekommen, deswegen darf man das nicht mehr absetzen. Als Laie habe ich es einfach nicht gewusst. Hätten sie das einfach abgelehnt wäre das ja kein Problem gewesen, aber direkt den Staatsanwalt los schicken der mehrere hundert Euro von mir holt finde ich nicht lustig.

  • Allerdings nicht - da sieht man mal wieder wie sehr man auf die Mitarbeit der Finanzbeamten angewiesen ist. Anstatt dir Betrugsabsicht zu unterstellen hätte er ja einfach ohne Anzeige das Ganze bereits im Vorfeld verhindern können wenn er dich rechtzeitig darauf hingewiesen hätte.

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  • Das Finanzamt ist wie der TÜV, kommt man zu einem verständnisvollen Prüfer, dem man sein Anliegen nachvollziehbar erklären und belgegen kann, nutzt er seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des Fahrzeughalters. Trifft man auf einem Sturkopf, kann er seinen Ermessensspielraum dazu nutzen, einem das Leben schwer zu machen.


    Der Unterschied ist nur, dass man beim Problemen mit dem TÜV, einfach zum nächsten Prüfer fahren kann. Beim Finanzamt hat man einen Sachbearbeiter, der für einen zuständig ist und dem man bis zu einem gewissen Gard auch ausgeliefert ist. Da gibt es leider immer mal wieder verbissene Typen, die extrem pingelig sind und so handeln, als ob sie jedes Zugeständnis aus eigener Tasche zahlen müssen.
    ABER in der Regel sind das auch nur ganz normale Angestellte, die ihren Job mit so wenige Ärger und Aufwand wie möglich erledigen wollen und mit denen man auch reden kann.


    Leider ist das deutsche Steuerrecht sehr komplex und in vielen Bereichen auch nicht eindeutig - Stichwort Ermessensspielräume. Wer sich nicht auskennt und das Thema zu locker nimmt, kann da auch ganz schnell mächtigen Ärger bekommen. Deshalb ist es bei etwas komplexeren Sachverhalten immer ratsam sich fachkundigen Rat einzuholen BEVOR man etwas unterschrieben einreicht. Gerade für Privatleute gibt es dafür mehrere Möglichkeiten, günstig oder gar kostenlos an eine kompetente Beratung zu kommen, zudem sind solche Kosten auch wieder absetzbar.



    Wissen viele nicht:


    Wer also unsicher ist, kann einfach anrufen und muss beraten werden. Wenn man vorher abklärt, ob etwas absetzbar ist und welche Unterlagen nötig sind, macht es sich und dem Sachbearbeiter beim Finanzamt leichter. Zudem kann weiß man schon sehr genau, was einen erwartet bzw. was man sich sparen kann.

  • Ich habe jedenfalls daraus gelernt, ich setze nur noch die Fahrtkosten zur Arbeit ab, lohnt sich sowieso nicht die ganze scheiße

  • Ja, vielleicht wird das etwas anders gehandhabt.
    Ich wollte meine Kosten für eine Weiterbildung absetzen (so weit kein Problem). Was ich nicht wusste, ich habe dafür eine teilerstattung durch Bafög bekommen, deswegen darf man das nicht mehr absetzen. Als Laie habe ich es einfach nicht gewusst. Hätten sie das einfach abgelehnt wäre das ja kein Problem gewesen, aber direkt den Staatsanwalt los schicken der mehrere hundert Euro von mir holt finde ich nicht lustig.

    Mit Sachen die BaFöG betreffen verstehen die Behörden auch gar keinen "Spass".
    Hatte damals während meines Studiums auch 'ne Anzeige bekommen. Die hatten bei Recherchen ein Sparbuch auf meinem Namen gefunden, bei meiner Geburt von meiner Grossmutter erstellt (mit monatlichem Geldeingang...).
    Ich wusste davon bei Beantragung nichts (sie von der Existenz wahrscheinlich auch nicht mehr), dementsprechend hatte ich das Büchlein auch nicht.
    Anzeige wegen "Erschleichung von BaFöG Leistungen aufgrund nicht angegebener Vermögenswerte"...


    O-Ton Sachbearbeiter am Telefon:
    "Sie hätten ihre Grossmutter auf Herausgabe verklagen müssen..." :schiefguck:


    BTT:
    Auf die Idee einen Ersatzmotor von der Steuer abzusetzen wäre ich echt nie gekommen.
    Mal bei Mazda anfragen ob beim Kauf diese das gleich mit der Märchensteuer verrechnen könnten. :xD:

  • Man kann nicht nur einen Austauschmotor absetzen, sondern auch andere teure Reparaturen, die nicht von der Fahrtkostenpauschale abgedeckt werden - z.B. einen Rebuilt.


    ABER dass man das auch durch bekommt, ist eher unwahrscheinlich, da der RX-8 zu alt ist und meistens auch schon zuviele km drauf hat.
    Wie gesagt, wer das versuchen möchte kann sich beim Finanzamt erkundigen, wie die Chancen stehen. Zusätzlich zum Alter und Laufleistung schaut das FA auch darauf, wie stark man auf das Auto angewiesen ist und wie das Verhältnis zwischen Einkommen und Kosten ist. Es ist auch ein Unterschied, ob man einen Rex beim Händler mit wenig km und Garantie kauft und er dann kurz nach der Garantie einen Motorschaden hat oder ob man seinen Rex billig von privat ohne ein Gutachten (z.B. Gebrauchtwagengutachten vom TÜV) gekauft hat. Da besteht der Verdacht, dass man ganz bewusst ein günstiges Auto gekauft hat, bei dem man wusste, dass ein neuer Motor / Rebuilt fällig wird, den man sich zum Teil vom Staat finanzieren lassen möchte, das würde schon in Richtung Betrug gehen.
    Man muss bedenken, dass die Mitarbeiter vom Finanzamt schon viele Betrugsversuche erlebt und aufgedeckt haben, weshalb sie in gewissen Fällen skeptisch sind....die sind nicht doof und sie reagieren allergisch, wenn man sie für doof verkaufen möchte. ;)

  • Ich habe mir gerade einen RX8 mit 192PS , Baujahr 1/2005, zugelegt. Jetzt wollte ich mal wissen, was ich eigentlich an KFZ-Steuern bezahlen muß und habe mich quer durchs Internet gewühlt. Nun bin ich total verwirrt, weil überall was anderes steht.


    Kann mir jemand bitte sagen, was da nun auf mich zu kommt ? Bei dem, was ich in den Steuerrechnern gefunden habe, liegt die Steuer zwischen 94€ - 182€.


    Danke

  • bei jährlicher Zahlung 1189 Euro

    WAS ?????


    Das ist ja purer Wahnsinn. Mit was rechtfertigen die derart hohe Steuern ?


    Ich hab meinen 626er 2.5L Mazda vor paar Jahren verkauft, weil man ihn nicht umrüsten konnte und ich 496 € Steuern bezahlen musste. Für meinen CLK200 mit 136 PS hab ich 126€ bezahlt.

  • Gar nicht ist einfach so.
    Schau einfach mal z.B. auf die Ford.at Seite und schau was bei uns ein Mustang mit V8 neu kostet und was das gleiche Gerät in D kostet.
    und mit September kommt der neue Verbrauchszyklus für Kfz
    dann wird der Neuwagenpreis wieder steigen weil die NOVA steigt ;(;(;(


    Beispiel: Ford Mustang GT 5.0l Preis laut Ford.at ab 60450 Euro
    Gleiches Auto Ford.de 46.500 Euro
    Danke NOVA und CO2 abgabe ;(X(;(

  • Umweltsau kostet in Ösiland eben sehr viel und Sparkisten wenig.


    Ohne die Sonderregelung für den Wannkelmotor (bis 7/2009), hätte der RX-8 in D über 400 € Steuer gekostet, so wie ab 07/2009.