Unfall an meiner Diva mit Fahrerflucht

  • wieso sollten die dich hochstuffen du regulierst den Schaden ja nicht über sie?
    Aber ja am besten man tut nichts wen man einem Schaden hat und hockt rum.


    Mich versteh manche mal so gar nicht hier.

    2006er Revolution Reloaded Schwarz, 6 Port,Premix mit Idemitsu Premix, 3"Borla Catback,19" Baracuda stileto rosso Matschwarz, GME BC Gewindefahrwerk, Fussraumbeleuchtung Blau, Innenraum Komplett Blau beleuchtet, RX-8 Logo 3. Bremsleuchte, LAAs in Carbon look,Zusatzinstrumente von RacingBeat,EBC Turbo Groove Disc VA+HA, EBC Yellowstuff VA+HA, Lüftersteuerungs-Kit, K&N Luftfiltermatte, Stoni-adapter, Woormser-adapter

  • Ließt hier jemand überhaupt noch? Ich sagte er sollte die Antwort von der Polizei abwarten. Er hat doch noch nichtmal den Schuldigen, oder? Bei welcher Versicherung ruft er also an? Auch könnte sein Freund (arbeitslos, Hartz IV) mit seinem Auto gefahren sein...


    Daher ist noch garnicht klar, wer zu zahlen hat. Ergo abwarten.

  • Ich weiss ja nicht wer hier liest..

    Du kannst natürlich den Schaden deiner Versicherung melden, dann stufen sie dich hoch und regulieren den Schaden.


    Er soll nicht seiner Versicherung den Schaden melden sondern sich informieren was zu tun ist. Ne Versicherung wirds ja wohl am ehesten wissen!
    Und richtig. Er hat noch nicht mal einen Schuldigen. Also wissen wir auch nicht ob dieser arbeitslos oder sonstwas ist.

  • Und was sagt und die zitierte Stelle? Das war die Antwort auf "melde den Schaden deiner Versicherung" und das wird dann seine Versicherung tun, nichts weiter...


    Eben, hier weiß man noch garnichts, deswegen soll er mal die Füße still halten und den Cops mal bisschen Zeit lassen. Der Schadem am Auto wird ja dadurch nicht schlimmer.


    Sobald er mehr weiß, meldet er sich hier und bekommt dann Tipps.

  • Ernsthaft? Wieso sollte er nicht bezahlen müssen, wenn er betrunken war. Des Weiteren wie soll nun nachgewiesen werden, dass er betrunken war?


    Es war ein BMW 316 i, den kann er verramschen um meinen Schaden zu begleichen.


    So ein Quatsch. Die Versicherung zahlt auf jeden fall, egal ob der besoffen war oder nicht, die holt sich das Geld von dem Besitzer wieder.
    Es ist ganz einfach. Nicht der Fahrer, sondern der Wagen ist versichert! Es darf kein Auto auf die Straße ohne Versicherung.
    Wenn er ein reguläres Kennzeichen hatte war er auch versichert. Versicherung zahlt.

  • Genau so isses,
    die Versicherung haftet sogar wenn das Auto alleine fuhr ( weil zB. vergessen wurde die Handbremse anzuziehen). Allerdings versuchen Versicherungen oftmals sich vorm Zahlen mit allen Tricks zu drücken. Da schaut man dann ohne Anwalt schnell ziemlich alt aus und bleibt auf den Kosten sitzen. Deshalb -> siehr Oben! :police:

  • Du kannst natürlich den Schaden deiner Versicherung melden, dann stufen sie dich hoch und regulieren den Schaden. Deine Versicherung hat damit nichts zu tun, die regulieren nur den Schaden auf Kosten deiner Kasko. In Regress können sie keinen 3ten (den Fahrerflüchtigen) nehmen, sondern nur den Vertragsinhaber (also dich).


    Wenn die Gegnerische Versicherung sich querstellt (und das tut sie bei Alcofahrten) und der Schuldige kein Geld hat, dann kannst machen was du willst, du bleibst auf allem hocken. Wer's nicht glaubt, probierts einfach. Die Vollstreckung wird mangels Masse eingestellt und dann halten sie alle bei dir die Hand auf, obwohl du den Fall gewonnen hast. Das Einzige was dir bleibt, ist die Urkunde, womit du theoretisch 30 Jahre lang versuchen kannst, zu vollstrecken. Aber sobald der Gerichtsvollzieher mit leeren Händen zurückkommt, stellt er seine Rechnung wieder an dich....immer und immer wieder...


    Alle werfen hier mit Worten um sich, aber ich glaube die wenigsten haben sowas schon mal erlebt und sprechen aus Erfahrung.


    Das stimmt so aber nicht. Wenn der Herr mit einem Fzg. gefahren ist, dann hat er auch Pfändbare Masse (min. mal das Auto).
    Mit Titel ist das dann relativ einfach an das Geld zu kommen. Das Fahrzeug wird Zwangsversteigert und gut ist. Setzt natürlich einen halbwegs vernünftigen Anwalt vorraus.
    Vor Deutschem Gericht gilt: Wer am Rechtsverkehr teilnimmt hat auch dafür sorge zu trage, etwaige Kosten des Rechtsverkehrs zu tragen. Dies gilt natürlich auch für die Teilnahme am Straßenverkehr.


    Sollte tatsächlich ein angesprochener "Harz4 Kumpel" ohne verfügbare Zahlungsmittel mit dem KFZ von seinem "Kumpel" den Unfall gebaut haben ist das auch kein Problem, auch in diesem Fall haftet der Fahrzeughalter da er:
    - entweder Fahrlässig den Schlüssel an einen betrunkenen herausgegeben hat bzw. in Kauf genommen hat, dass sein "Kumpel" betrunken oder nicht einen Unfall mit seinem Fahrzeug verursacht
    - oder den Schlüssel nicht anständig "weggesperrt" hat sodass sein Kumpel ohne sein wissen Zugriff auf das Fzg bekommen hat.


    Da wird in jedem Fall als letzte Instanz der Fahrzeughalter in die Schuld genommen.


    Im übrigen hat ein Fahrzeug mit Kennzeichen in Deutschland immer eine gütlige Versicherung (außer evtl. gefälschtes Kennzeichen) und somit sollte das sowieso kein Problem sein. Selbst wenn die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt wurden wird die Versicherung den Schaden erst mal übernehmen. Was sie sich dann vom Versicherungsnehmer wieder holt ist dann nicht mehr dein Bier.
    Die Haftplichtversicherung in Deutschland ist ja zum Schutze des Unfallgeschädigten und nicht zum Schutz des Schädigers. Nur weil der seine Beiträge nicht bezahlt wirst du nicht bestraft!

  • Ziemlich viele Theoretiker hier im Raum, ich sehe schon. In der Praxis schaut das leider nicht so rosig aus. Malen wir mal nicht den Teufel an die Wand und warten lieber ab, was der TE zu melden hat.


    (Ich gebe zu, es ist dennoch interessant) Wer sagt denn, dass der (betrunkene) je mit dem Auto angekommen ist? Vielleicht hat er die Karre versenkt, (gestohlen?) oder komplett zerstört. Keiner kommt und entfernt dir das Kennzeichen, wenn die Prämie nicht bezahlt wurde, oder wenn du die Versicherung (nach der Zulassung) direkt widerrufen/gekündigt hast (welche Versicherung zahlt also?). Der Hartz4 Kumpel könnte den Schlüssel auch zufällig gefunden haben (beweise erstmal das Gegenteil vor Gericht). Aber wir schweifen ab...

  • @trandy


    Lustiger Weise habe ich HAUPTBERUFLICH im Regress einer Krankenkasse gearbeitet. Und da habe ich nur und ausschließlich das gemacht.
    Jetzt mit §§ und VwV´s und Richtlinien rumschmeißen würde das ganze ausarten lassen.


    Okay, wenn du mit der Begründung kommst, dass die Krankenversicherung was anderes ist als eine Kfz-Versicherung geb ich dir vollkommen Recht. Sicher gibt es hier Unterschiede.


    Die Handhabung mit Regressfällen war jedoch zusammenfassend genau so, wie es die anderen beschrieben haben... in der Praxis!

    Hoffen wir einfach das beste, es steht ja garnicht fest, dass es soweit kommen muss.