Habe ich erst heute mitbekommen, dass wir in der Schweiz keine Abgaswartungen mehr haben, mal was gutes
Faktenblatt Abgaswartung
Fahrzeug mit anerkanntem On-Board-Diagnose-System (OBD)
Einleitung
Mit der ab 2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für bestimmte Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.
Die folgenden Informationen dienen dazu, die Fahrzeuge zu identifizieren, die künftig von der Abgaswartungspflicht befreit sind. Für die betreffenden Fahrzeuge wird auch kein Abgaswar-tungsdokument mehr vorgeschrieben sein.
Vorschriften
Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD-System, das gemäss Artikel 59a der Verkehrsregelverordnung1 von der Abgaswartung in der Garage befreit:
ï‚· Leichte Motorwagen (z.B. Personen- und Lieferwagen) mit
o Benzin- oder Gasmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 3 entsprechen;
o Dieselmotoren, wenn sie mindestens den Abgasvorschriften Euro 4 entspre-chen;
ï‚· Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvor-schriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Achtung: Neu muss der Halter das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Garage bringen, über-prüfen und gegebenenfalls instand stellen lassen, wenn die OBD-Funktionsanzeige im Arma-turenbrett einen Fehler anzeigt.
Die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2013.
1 SR
Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?
Anhand des Fahrzeugausweises lässt sich feststellen, ob ein Fahrzeug ein anerkanntes
OBD-System aufweist. Die massgebenden Eintragungen befinden sich in den Feldern 33, 36
und 72:
ï‚· leichte Motorwagen weisen ein Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg aus: Feld 33
ï‚· bei schweren Motorwagen beträgt das Gesamtgewicht mehr als 3500 kg: Feld 33
ï‚· das Datum der ersten In-Verkehr-Setzung: Feld 36
ï‚· das Abgasverhalten des Fahrzeugs (Emissionscode): Feld 72
Ein Fahrzeug mit OBD-System erfüllt die Anforderungen und ist künftig von der Abgaswartungspflicht
befreit, wenn ein:
ï‚· Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens
3'500 kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B03 B04 B5a, B5b B6a, B6b, B6c A04 A05 A07
ï‚· Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3'500
kg und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat:
B04 B5a, B5b B6a, B6b, B6c A04 A05 A07
ï‚· Schwerer Motorwagen, in Feld 33 ein Gewicht von über 3'500 kg, in Feld 36 ein Datum
nach dem 30. September 2006 und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes
eingetragen hat:
E04 E05 E06 A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 A26
Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System weisen unter anderem folgende Merkmale auf:
ï‚· Eine vom Lenker leicht erkennbare gelbe OBD-Kontrolllampe im Armaturenbrett (Fehlfunktionsanzeige), mit dem Symbol gemäss Abbildung 2;
ï‚· eine leicht zugängliche Diagnoseanschluss-Schnittstelle in Form einer 16-poligen Steckdose nach Abbildung 3, die es erlaubt, den Fehlerspeicher auszulesen.
Super Sache