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ich wollte mir nächste saison evtl. sowas holen
http://www.youtube.com/watch?v=oQxz3dFROyg -
bei Kennzeichenmissbrauch ist man nicht weit weg von einer Straftat
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Rechtlich:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist. -
Die Frage ist dann "wozu" ?
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Die Frage ist dann "wozu" ?
Höchstens zu, Fotografieren... Aber das kann man auch nachträglich entfernen.
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Ich weiß nicht warum, aber ich finde es megacool (also das, was sich selber einklappt).
Vielleicht kann man ja mit dem TÜV schnacken, ob man sowas eingetragen bekommt, wenn man z.B. den Schalter nur bedienen kann, wenn der Motor aus ist...wobei man ja auch die 25cm Mindestfreiheit von der Unterkante des Kennzeichens beachten muss...
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Kann ich dir jetzt schon sagen warum du es nicht durchn TÜV bekommst:
1. Wärend der fahrt verboten
jetzt zu deiner Idee: Ich kann das NR. Schild nur dann einklappen wenn der Motor aus ist...
Ist ja wunderbar, dann stell ich mich ins Halteverbot und fahr die Kennzeichen ein und fertig, kein Strafzettel mehr möglich.
Und selbst wenns der TüV abnimmt, wirste jede menge Probleme bekommen und garantiert auch mal von der Rennleitung zum TüV begleitet werden...Wenn du ohne Kennzeichen auf einem Parkstreifen stehst haste auch noch das Problem das du eine Sondernutzung-Genehmigung haben musst....
Desweiteren weiß ich nicht wie sich das mit der Versicherung verhält wenn kein Kennzeichen dran ist....Und eins ist klar: ein Kennzeichen (nur hinten) reicht nicht aus
Anonsten für Fotozwecke ne nette Idee, aber für mich gehört ein NR-Schild zum Auto und wems nicht gefällt: heutzu Tage kann man für ein Fotoshooting auch eben die Kennzeichen incl Halter fix abbauen
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was es doch für Themen gibt
pit
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@master: irgendwie verstehe ich deine Argumentation nicht. Du hast immerhin zwei Kennzeichen am Auto. Strafzettel wirst du damit nicht entkommen können
Grüße Patrick
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Nein nein, wenn zwei vorhanden sind und eins versteckt natürlich nicht
Es ging ehr um die Argumentation die der Gesetzgeber darin sieht: Wer sein Kennzeichen "versteckt" entzieht sich der Kontrolle
Ist ja genauso mit den Blitzer Warnern, diese erlauben dir ja auch dich der Kontrolle zu entziehen und das ist lt. Gesetzgeber verboten -
:thumb:
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was seit ihr den für weicheier??
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sowas hab ich mal in der grundschule gebaut und es hat mir bis jetzt den führerschein entzug erspart, am quad habe ich dieses sinnlose blech auch gleich abgebaut. so spart man auch dem staat die enormen porto und einschreiben gebühren
Dir möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen
Im Übrigen dürfte neben der Straftat, im Fall eines Unfalls, auch noch der Versicherungsschutz wegen Vorsatz erlöschen
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was seit ihr den für weicheier??
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Dir möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen
Im Übrigen dürfte neben der Straftat, im Fall eines Unfalls, auch noch der Versicherungsschutz wegen Vorsatz erlöschen
echt? ne leider nein
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Ich finds Klasse xD gibt bestimmt auch da ne Möglichkeit das legal zu machen, blitzerwarner sind ja auch nur für den Fahrer verboten der Beifahrer darf sie nutzen und weitergeben
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Der §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung besagt “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).” Der amtliche Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 75 Euro vor plus vier Punkten in Flensburg. Sollte der Verkehrsteilnehmer mehrfach auffallen, kann die Geldbuße verdoppelt werden.
Viel Spass bei der Diskussion mit dem Polizisten, wenn Du dann die Geschichte mit dem Beifahrer erzählst.
Der "Spass" mit dem Nummernschild erschließt sich mir allerdings immer noch nicht. Gar keines dran versteh ich ja noch - beim Fotografieren oder auf Ausstellungen. Aber lächerliche Konstruktionen ? Zuviele James Bond-Filme geschaut ?
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Liest du keine Zeitungen? Wurde da schon mit unserem Verkehrsminister drüber diskutiert;)
Und wie du schon geschrieben hast dem fahrzeugführer ist es verboten -
Wie ich schon geschrieben habe: Viel Spass beim Diskutieren mit dem Polizisten. Ich stell mir die Situation gerade vor: Du mit Beifahrer, Radarwarner vorne unter der Windschutzscheibe "gehört aber meinem Beifahrer".
Und ich meine jetzt nicht Navis mit Datenbank, sondern die "richtigen" Geräte - die ausschließlich dafür gedacht sind.Aber im Grunde genommen egal, wer es nötig hat soll es doch tun und dann seine Erfahrungen damit machen.