das hat was :-) welche Strafen drohen bei versteckbaren Kennzeichen ? :-)

  • bei Kennzeichenmissbrauch ist man nicht weit weg von einer Straftat :thumbsup:

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    Re. Relo. Black 231 6.06neu - EBC / AEM-Sp LAAs Folie 50/50mm Stage0 Ölgitter Stoni 2,3Kw HIFI-Ausbau

  • Rechtlich:


    Straßenverkehrsgesetz
    III. Straf- und Bußgeldvorschriften§ 22 Kennzeichenmissbrauch


    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,



    2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,


    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,



    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

  • Die Frage ist dann "wozu" ?

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

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  • Ich weiß nicht warum, aber ich finde es megacool (also das, was sich selber einklappt).


    Vielleicht kann man ja mit dem TÜV schnacken, ob man sowas eingetragen bekommt, wenn man z.B. den Schalter nur bedienen kann, wenn der Motor aus ist...wobei man ja auch die 25cm Mindestfreiheit von der Unterkante des Kennzeichens beachten muss...

    Ehemals: Winning Blue Mazda RX-8 Renesis / 2004 - 141kW / 5 Speed
    Enkei Wakasa 18" | Eibach Pro-Kit | Illuminated Shift Knob Black/Black | OEM Heat Shields | Xenonlook Illumination | White LED Interior | Stoni's iPhone Mod | Tein Bonnet Dampers


    Nun: World Rally Blue Subaru BRZ / 2013 - 147kW / 6 Speed
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  • Kann ich dir jetzt schon sagen warum du es nicht durchn TÜV bekommst:


    1. Wärend der fahrt verboten


    jetzt zu deiner Idee: Ich kann das NR. Schild nur dann einklappen wenn der Motor aus ist...


    Ist ja wunderbar, dann stell ich mich ins Halteverbot und fahr die Kennzeichen ein und fertig, kein Strafzettel mehr möglich.
    Und selbst wenns der TüV abnimmt, wirste jede menge Probleme bekommen und garantiert auch mal von der Rennleitung zum TüV begleitet werden...


    Wenn du ohne Kennzeichen auf einem Parkstreifen stehst haste auch noch das Problem das du eine Sondernutzung-Genehmigung haben musst....
    Desweiteren weiß ich nicht wie sich das mit der Versicherung verhält wenn kein Kennzeichen dran ist....


    Und eins ist klar: ein Kennzeichen (nur hinten) reicht nicht aus


    Anonsten für Fotozwecke ne nette Idee, aber für mich gehört ein NR-Schild zum Auto und wems nicht gefällt: heutzu Tage kann man für ein Fotoshooting auch eben die Kennzeichen incl Halter fix abbauen ;)

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


    Einmal editiert, zuletzt von Master_3 ()

  • @master: irgendwie verstehe ich deine Argumentation nicht. Du hast immerhin zwei Kennzeichen am Auto. Strafzettel wirst du damit nicht entkommen können


    Grüße Patrick

  • Nein nein, wenn zwei vorhanden sind und eins versteckt natürlich nicht ;)


    Es ging ehr um die Argumentation die der Gesetzgeber darin sieht: Wer sein Kennzeichen "versteckt" entzieht sich der Kontrolle ;)
    Ist ja genauso mit den Blitzer Warnern, diese erlauben dir ja auch dich der Kontrolle zu entziehen und das ist lt. Gesetzgeber verboten ;)

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  • was seit ihr den für weicheier??


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    sowas hab ich mal in der grundschule gebaut und es hat mir bis jetzt den führerschein entzug erspart, am quad habe ich dieses sinnlose blech auch gleich abgebaut. so spart man auch dem staat die enormen porto und einschreiben gebühren :D

  • sowas hab ich mal in der grundschule gebaut und es hat mir bis jetzt den führerschein entzug erspart, am quad habe ich dieses sinnlose blech auch gleich abgebaut. so spart man auch dem staat die enormen porto und einschreiben gebühren :D

    :patsch:


    Dir möchte ich im Straßenverkehr nicht begegnen :!:


    Im Übrigen dürfte neben der Straftat, im Fall eines Unfalls, auch noch der Versicherungsschutz wegen Vorsatz erlöschen

  • was seit ihr den für weicheier??


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    :rofl: :rofl: :rofl: sauber. Und von hinten dann '2 furious' :D

  • Ich finds Klasse xD gibt bestimmt auch da ne Möglichkeit das legal zu machen, blitzerwarner sind ja auch nur für den Fahrer verboten der Beifahrer darf sie nutzen und weitergeben

  • Der §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung besagt “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).” Der amtliche Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 75 Euro vor plus vier Punkten in Flensburg. Sollte der Verkehrsteilnehmer mehrfach auffallen, kann die Geldbuße verdoppelt werden.


    Viel Spass bei der Diskussion mit dem Polizisten, wenn Du dann die Geschichte mit dem Beifahrer erzählst.


    Der "Spass" mit dem Nummernschild erschließt sich mir allerdings immer noch nicht. Gar keines dran versteh ich ja noch - beim Fotografieren oder auf Ausstellungen. Aber lächerliche Konstruktionen ? Zuviele James Bond-Filme geschaut ?

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  • Liest du keine Zeitungen? Wurde da schon mit unserem Verkehrsminister drüber diskutiert;)
    Und wie du schon geschrieben hast dem fahrzeugführer ist es verboten

  • Wie ich schon geschrieben habe: Viel Spass beim Diskutieren mit dem Polizisten. Ich stell mir die Situation gerade vor: Du mit Beifahrer, Radarwarner vorne unter der Windschutzscheibe "gehört aber meinem Beifahrer".
    Und ich meine jetzt nicht Navis mit Datenbank, sondern die "richtigen" Geräte - die ausschließlich dafür gedacht sind.


    Aber im Grunde genommen egal, wer es nötig hat soll es doch tun :) und dann seine Erfahrungen damit machen.

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