Grundsätzlich gäbe es erfolgversprechendere Methoden als einen RA und die Messung anzweifeln...
Stichwort: Verjährung hast PM.
Oder einfach Zahlen und gut ist, der Punkt wird dir ja nicht weh tun?
Grundsätzlich gäbe es erfolgversprechendere Methoden als einen RA und die Messung anzweifeln...
Stichwort: Verjährung hast PM.
Oder einfach Zahlen und gut ist, der Punkt wird dir ja nicht weh tun?
Nun.. immerhin hast du ein Foto. Das fiel bei mir etwas spärlich aus.
Habe aber keinen Großen Bock da irgendwie hinterher zu laufen. Erst war 100, dann 80 erlaubt.
Bin ich halt etwas zu schnell gerollt. Bzw. hab von 100km/h ausrollen lassen... fazit: 86km/h sagen die, 6 zuviel.
Das Bild ist aber echt die Krönung! Original:
Ich kann dir aus Erfahrung sagen dass das Foto absolut wertlos ist.
Aussage verweigern und das Thema wäre vom Tisch gewesen.
Und die Anordnung eines Fahtenbuches wäre auch nicht drin gewesen aufgrund der niedrigen Übertretung (ab 50% Übertretung erst verhältnissmäßig). Die paar € hätte man also sparen können
...ich glaube die stehen überall
...wieder mal dabei mit 138 Km/h ( 100 )-außerorts ..nach Abzug aller Tolleranzen
..da es eine Straße durch den Wald war , hielt ich sie für Bäume
@ runner
du musst das von der guten Seite aus sehen bist mit 3km/h am Fahrverbot
vorbeigeschrammt
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Das Zahlenwerk hier ist schon erschreckend
...wieder mal dabei mit 138 Km/h (100)-außerorts
Hey Achim, kannst ja langsam mal Dein Blitzer-Fotoalbum online stellen wa....
ausserdem solltest Du jetzt wirklich kürzer treten: biste innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt worden, läufste einen Monat
Ja, seine Garagenwand hängt schon voll von den Dingern.Tapezieren ist da nicht mehr notwendig.
vor lauter Sigatur
sieht man so manschen Kommentar recht schlecht
ich sollte eine Brille haben
ja danke ich weiss...
hab eigentlich nichts gegen Signaturen ,
außer sie überschreiten gewisse Dimensionen
Na dann bist du ja hart an der grenze.
Gegen ein Foto anzugen wo man nicht richtig erkennbar geknipst wurden ist, ist an sich kein problem...
Aber - solange der Halter des Fahrzeuges durch das Nummernschild ermittelt werden kann und dieser nicht aussagt wer der Fahrer gewesen ist heißt es Fahrtenbuch schreiben!!!
Solange du nicht vorhast dir in den nächsten Monaten ein neues Auto zu zulegen -das Fahrtenbuch ist nur für das aktuelle Auto- nutzt es dir recht wenig...
Die beste Möglichkeit - die Sache über 3 mon hinausziehen dann wird sie eingestellt -
MfG
Yannick
Wenn das so schnell ginge mit dem Fahrtenbuch hätte ich auf all meinen Fahrzeugen nen Fahrtenbuch.
Mit meinem Alltagsauto hab ich in der Zwischenzeit 2 Blitzer hinter mir, auf denen ich als Fahrer nicht zu erkennen war (wobei die Anzahl der guten Bilder leider deutlich höher ist), Fahrtenbuch schreib ich immer noch nicht.
Da wird gerne mit gedroht, aber bevor nen Richter das anordnet brauchts schon nen bisschen ...
Dann haste aber glück gehabt...
2 Bekannte von mir haben es auch drauf ankommen lassen - ca. 20 u 30 km/h zu schnell - mussten schreiben!
Wenn das so schnell ginge mit dem Fahrtenbuch hätte ich auf all meinen Fahrzeugen nen Fahrtenbuch.
Mit meinem Alltagsauto hab ich in der Zwischenzeit 2 Blitzer hinter mir, auf denen ich als Fahrer nicht zu erkennen war (wobei die Anzahl der guten Bilder leider deutlich höher ist), Fahrtenbuch schreib ich immer noch nicht.
Da wird gerne mit gedroht, aber bevor nen Richter das anordnet brauchts schon nen bisschen ...
Das Fahrtenbuch kann durch den Landkreis bzw. die Stadtverwaltung angeordnet werden, dazu bedarf es keinen Richterspruch. Ich kenn mich mit der Materie (leider) ein wenig aus weil ich momentan für den Rex für die Dauer von einem halben Jahr eines führen muss.
Ein Fahrtenbuch wird auch nur verhangen wenn der Verstoß "schwerwiegend" war, genauer definiert bei Geschwindigkeitsübertretungen von über 50%.
Nightflyer ... Ok, wieder was gelernt.
Aber bist Du sicher, dass der Landkreis bzw die Stadtverwaltung das dürfen ? Landkreis kann ich mir noch vorstellen, weil die ja durch die Zulassungebehörde ne passende Stelle haben.
Aber wenn ich mir vorstelle, das auch diejenigen, die bei uns im Rathaus sitzen sowas anordnen dürften wird mir ganz schlecht ...
@Metzgermeister: und... besser so ?!?
§ 31a Abs.1 StVZO:
ZitatDie Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder
mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die
Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines
Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere
Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Ersetzen wir also das häßliche Wort Stadtverwaltung durch Verwaltungsbehörde
erging mir fast so ähnlich:
überholen im Überholverbot
Da sie nicht nachweisen konnten, das ich gefahren bin, wurde (ausnahmsweise) von der Führung eines Fahrtenbuches abgesehen