5 Meter Dachlatten im Handschuhfach ???
-
-
Cool!
Macht er jetzt beim Anfahren einen Wheelie? -
hahahha wie geil ist das denn schon allein auf die idee zu kommen das mit dem rex transportieren zu wollen
SAUBER!!!!Greez
-
bin ich zu doof`?
ich seh nix
-
bei mir funzt es grad auch nicht
-
Ui, sehr mutig. Würde ich nie machen.
Ist das überhaupt erlaubt, daß die so weit rausgucken dürfen? War da nicht was mit höchstens 1m Länge ?
Gruß Uwe
-
Sorry aber du bist nicht im ernst so gefahren das das strafbar ist weist du wenn die dich erwischt hätten hättest gleich denn rex verkaufen können um die strafe zahlen zu können
-
... und da haben welche Angst, das was kaputt geht, wenn man ein Fähnchen an's Auto bammelt.
-
Zitat
Original von nightfighter1512
... und da haben welche Angst, das was kaputt geht, wenn man ein Fähnchen an's Auto bammelt.:tongue:
Ich habe Angst, dass mein Italien-Fähnchen davon fliegt
-
Zitat
Original von DU-RX
Ui, sehr mutig. Würde ich nie machen.Ist das überhaupt erlaubt, daß die so weit rausgucken dürfen? War da nicht was mit höchstens 1m Länge ?
Gruß Uwe
hi,
wenn die ladung mehr wie 1m raushängt muss ein fähnchen dran. das hatte ich ja. wie lang das ganze dann sein darf weis ich gar nicht.
waren aber nur 5 km bis nach hause.
gruß martin -
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln§22 Ladung
4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
-
Spitze... das erinnert mich doch wieder an den Thread "ich fahre Kombi..." oder so
-
Zitat
Original von Stator
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln§22 Ladung
4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
hi,
danke für deine hilfe.
dann hab ich ja alles richtig gemacht. :thumb: -
Der LKW-Rex.... , na ja das passt schon, schliesslich wird der Rex ja auch wie ein LKW, nach Gewicht besteuert =)
-
Da sagt noch mal einer das im Rex nichts reinpasst. Der perfekte Umzugswagen.
:I-MUTTTTIG das mit dem Rex zu machen! :I-