hast aber einfach mal glück gehabt... wenn man es genau nimmt muss es höher - sollte da mal jemand mit dem Lineal kommen kann er dich durchfallen lassen ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.