Gewährleistung / Garantie ???

  • Hallo,


    mal eine Frage zum Thema Gewährleistung bzw. Garantie bei Gebrauchtwagen.


    Ich bin derzeit noch auf der Suche nach dem passenden Gebrauchten RX-8 und bin dabei auf ein interessantes Angebot gestoßen. Habe den Händler mal angeschrieben (über eines der üblichen Gebrauchtwagenportale), da mir in der Beschreibung etwas aufgefallen ist, nämlich der Hinweis "ohne Garantie".


    Es handelt sich um ein Autohaus (also nicht so einen Gebrauchtwagenschieber Typ "Import/Export") das neben einer süddeutschen Prämiummarke mit angeschlossenen ex-britischen Kleinwagen auch noch diverse andere Marken wie KIA vertritt. Nur eben nicht Mazda.


    Die Antwort des Händlers lautete wörtlich "Das Serviceheft ist lückenlos, das Fahrzeug ist einwandfrei. Aber als XYZ-Händler können wir keine Garantie für den Mazda geben."


    Ist das so???


    Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein gewerblicher Händler auch eine entsprechende Garantie/Gewährleistung geben MUSS, egal was er verkauft und wenn es ein motorisierter Besenstiel ist :D


    Was sagt Ihr?


    Danke und Gruß


    Wolfi

  • Hi Wolfi,


    das habe ich auch öfters zu hören bekommen als ich mein gesucht habe,
    ich hab mir nacher ein beim Mazda Händler gekauft

    231er Revo-Satin-Silber
    RX-8 Bremsleuchte - RX-8 Schriftzug in den Spiegel - Rote Bremssättel
    Alu- Beifahrerfußstütze RX-8 - Navi - Bose - Pulleykitt

  • Oder (habe ich bei der Suche nach einem Mazda 5 erlebt) man sagt bei z.B. einem Diesel mit 120.000 auf der Uhr, dass man generell Fahrzeuge mit mehr als 100.000km nur an Gewerbe/Händler verkauft, also mit Gewerbeschein und somit "unter Händlern" und ohne Garantie...


    Nur das besagter RX-8 erst ca. 50.000 auf der Uhr hat.


    Wahrscheinlich will sich der Wankel-unkundige Händler kein teures Ei ins Nest legen.


    Aber lieber er als ich... 8)



    Kann man die denn nicht darauf FESTNAGELN, ist das keine gesetzliche Vorschrift?

  • Gesetzlich vorgeschrieben ist 1 Jahr Gewährleistung(da fällt eben vieles raus), Garantie ist immer freiwillig.

  • Dr. Wankel hat schon gesagt! Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe! Das bedenken die meisten Leute nie! Gewährleistung bei gebrauchter Ware beträgt ein Jahr, Neuware zwei Jahre, ist gesetzlich geregelt. Die ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler, danach bei dir.


    Allerdings würde ich bei so einem Händler nicht kaufen, wenn dieser daher kommt und meint, da er kein Mazdahändler ist gibt es nichts... wäre es ein korrekter Händler, hätte er direkt auf die einjährige Gewährleistung hingewiesen! Garantie ist freiwillig, auch darf somit jeder Händler selbst festlegen was diese "Garantie" ist ;) Ein richtiger Händler gibt dir Gewährleistung (muss er ja) und die meisten geben eine Garantieversicherung, diese durch einen Drittanbieter verwirklicht wird.

    231er Kuro - EZ 05/07 - anubisschwarz metalic - Vollleder hellgrau - Front und Heck gecleant - BM Customs Lenkrad - Mazda Frontspoiler - Kennzeichen tiefer - Tomason TN7 19" mit 235er - Eibach Federn 30mm tiefer - K&N Luftfilter - Y-Pipe mit Absorber & Tajco Oval Endrohre - Fussraumbeleuchtung & LED Interior/Exterior - Stoni Adapter - Bluetooth - 300er Premix
    geplant: Diamond Performance Pulleykit (rot), Racing Beat Schutzgitter, Mazda Verspoilerung, Rotary Accent Rear

    Einmal editiert, zuletzt von GameOC ()