Navi's mit Radarerkennung

  • sind ab jetzt in Frankreich definitiv verboten, auch wenn man die Radarerkennung ausschalten kann.
    Wird man in F jetzt mit so einem Ding erwischt wird's richtig teuer; 1.500€ Strafe.
    Die wissen wie sie ihre maroden Staatsfinanzen wieder auffrischen können :ärgern:

    R3 mit "alten" Seitenspiegeln mit blue light :) - arachneweiss - 170 kW - Downpipe/200 Zeller - Sommerräder: OZ Via Veneto Vittoria matt dark 19" mit Goodyear Eagle F1 235x35 - Winterräder: Originalfelgen mit Michelin Pilot Alpin PA4 225x40, Verbrauch: min. 11,24l - max. 16,07l

  • in Luxemburg wars noch nicht verboten? Bei uns ist schon länger verboten. die hersteller habens bei uns so gelöst, dass wenn man noch ein altes mit den radar gehabt hat, es die ganzen radar bei einem softwareupdate gelöscht hat. die neuen haben gar keine mehr drin.

  • Gott sei dank ist es in Deutschland noch eine Grauzone....mal sehn wie lange noch :kotz:

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


  • Für alle die es noch nicht wissen sollten:


    Gesetzesänderungen in Frankreich (nocheinmal)
    Ab dem 4. Januar 2012 ist es in Frankreich aufgrund eines neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt, während der Fahrt vor den Standorten von Radarkameras gewarnt zu werden.


    Schweiz
    In der Schweiz ist die Verwendung des eines Radarkamera-Dienstes nicht erlaubt.


    Andere Länder
    Die britische Regierung erlaubt die Verwendung des eines Radarkamera-Dienstes, um Geschwindigkeitsübertretungen auf den Straßen und somit unsicherem Fahrverhalten vorzubeugen. In Deutschland ist die Verwendung von Hardware für Radarwarnungen, z. B. von "Stinger"-Systemen, gemäß §23 Abs. 1b StVO 75 nicht erlaubt. Dies gilt zwar nicht für Software für Radarkameras, bisher existieren dahingehend jedoch noch keine Präzedenzfälle.


    Die Regierung von Großbritannien sagt außerdem Folgendes über Radarkameras in Navigationssystemen:
    "Die Regierung untersagt keine Geräte, die Fahrer auf Basis von Global Positioning System-Technologie (GPS) vor veröffentlichten Radarkamerastandorten oder Geschwindigkeitsbegrenzungen warnen, da diese Geräte im Sinne der Regierungspolitik sind, Kamerastandorte für Fahrer möglichst sichtbar und offenkundig zu halten und so überhöhte und unangemessene Geschwindigkeiten auf den Straßen zu vermeiden."


    to be continued

  • Moin,


    sorry, ihr könnt mich jetzt gerne als Spiesser abstempeln oder sonst was, aber ich verstehe die ganze Disskusionen um die Blitzerwarner überhaupt nicht.
    Von mir aus sollte man sogar die Ansagen in den Radios verbieten ! Sollen die doch geblitzt werden wenn sie mal wieder mit 50 durch die 30 Zone fahren.


    Ich fahre auch gerne mal schnell aber das auch nur wo es erlaubt ist. Ich erlebe es immer wieder bei uns in der Straße, 30 Zone mit Kindergarten und wer rast da am meisten ?! Die Mütter mit ihren Kindern auf den Rücksitzen. Wer schreit dann aber am lautesten wenn es um eigene Kind geht ? die gleichen die vorher selbst noch mit 50 am Kindergarten vorbei gerast sind !


    Am schlimmsten sind dann noch die Leute die wegen ihrer ach so tollen Naiv-Blitzerwarung gleich noch auf 35 runter bremsen nur weil sie einen Blitzer vor der Nase haben obwohl dort 50 ist. Danach wird dann wieder auf 65 beschleunigt weil 50 im Ort ja "Uncool" sind.


    Und nun dürft ihr mich Spiesser nennen ;) :D Bin gerne Spiesser ;)


    Gruß
    Claus

  • @ClausB,
    Das Ganze hat nun wirklich nichts mit Spiesser oder Raser zu tun.
    Deine Beispiele beziehen sich nur auf Innerorts und da bin ich voll und ganz mit dir einverstanden.
    Fährt man jedoch nachts auf verschiedenen französischen AB's kann's vorkommen daß dort ein 90er-Schild steht - vielleicht noch tagsüber vertretbar wenn viel Verkehr und dann noch, ist sehr diskussionswürdig.
    2. grosses Geschwindigkeitsproblem in Frankreich; bei Regen 110 - wann ist Regen, wann niselregen, wann tröpfelts - die Auslegungen hier sind unerschöpflich, besser gesagt sie hängen vom Froh- oder Unmut des jeweiligen Polizisten ab!
    Was mich jedoch am meisten wundert, niemand hat sich hier über die Höhe des Strafbescheides ausgelassen.

    R3 mit "alten" Seitenspiegeln mit blue light :) - arachneweiss - 170 kW - Downpipe/200 Zeller - Sommerräder: OZ Via Veneto Vittoria matt dark 19" mit Goodyear Eagle F1 235x35 - Winterräder: Originalfelgen mit Michelin Pilot Alpin PA4 225x40, Verbrauch: min. 11,24l - max. 16,07l

  • naja. das mit den bussenhöhe ist sone sache. ich reg mich schon lange nicht mehr darüber auf. bringt eh nichts, da man nichts dagegen unternehmen kann, ausser nen hohen blutdruck.

  • Hi,


    mich würde mal interessieren, wo die hier geposteten Infos herkommen. Keiner hat hier irgendwelche Quellenangaben gemacht. War es ein Zeitungs/Onlinebericht (und vor allen Dingen aus welchem Jahr)? Ist es einfach nur ein per Mundpropaganda sich verbreitendes Gerücht?
    Oder muss man hier evtl. unterscheiden zwischen Geräten, die einen Blitzer per Radar oder Laser oder sonstwas erkennen (die sind mit Sicherheit illegal) oder handelt es sich tatsächlich um die auf Navigeräten installierten Warnungen vor bekannten, fest installierten Radranlagen?
    Wenn tatsächlich zweiteres der Fall sein sollte, was ich aber irgendwie nicht glauben kann, dann frage ich mich, ob es nicht genau so illegal sein müsste, wenn man die gleichen fest installierten Radaranlagen auch ergoogeln kann?


    Bezieht sich die hohe Strafe in Frakreich nun auf die Radarwarner und Störgeräte, die nur zu diesem Zweck gebaut wurden? Oder auch auf die Navigeräte mit entsprechender Funktion? Wenn auch Navis, dann nur auf fest installierte oder auch auf mobile Geräte. Sind mobile Geräte mit entsprechenden POI Funktionen auch betroffen?
    Etwas genauer sollten die Infos schon sein, sonst sind das für mich als erstes mal nur Gerüchte.


    Gibt es offizielle Seiten, wie z.B. von den jeweiligen Regierungen/Verkehrsministerien oder von Autoclubs, wo man das aktuell nachlesen kann?


    Frank

  • @Frank,
    Nein, es sind keine Gerüchte, das Gesetz ist definitiv gestimmt, das genaue Inkrafttretungsdatum kenne ich jetzt jedoch nicht, dürfte jedoch nicht schwer sein es zu finden.
    Dient dir eine offizielle französische Seite welche nicht übersetzbar ist? Wenn ja such ich mal ein bisschen rum.
    Marcellus schreibt ja tom tom hätte automatisch gelöscht; bei MIO gibt's ein gratis Patch. Die Navifirmen machen das ja bestimmt nicht aus Jux und Dollerei.


    Bezieht sich die hohe Strafe in Frakreich nun auf die Radarwarner und Störgeräte, die nur zu diesem Zweck gebaut wurden? Oder auch auf die Navigeräte mit entsprechender Funktion? Wenn auch Navis, dann nur auf fest installierte oder auch auf mobile Geräte. Sind mobile Geräte mit entsprechenden POI Funktionen auch betroffen?


    Die Strafe bezieht sich auf ALLE Geräte welche vor Radaranlagen warnen

    R3 mit "alten" Seitenspiegeln mit blue light :) - arachneweiss - 170 kW - Downpipe/200 Zeller - Sommerräder: OZ Via Veneto Vittoria matt dark 19" mit Goodyear Eagle F1 235x35 - Winterräder: Originalfelgen mit Michelin Pilot Alpin PA4 225x40, Verbrauch: min. 11,24l - max. 16,07l

  • Hi Nico,


    obwohl ich in der Schulzeit mal 4 Jahre lang französisch gelernt habe, dürfte mir die offizielle französische Seite in der Tat nicht viel nützen. War auch mehr auf deutschsprachige Länder bezogen, mein Einwand mit den offiziellen Meldungen von staatlicher Seite. Da wäre es dann eben hilfreich, wenn ADAC und Co ihrerseits mit aktuellen Informationen auf Ihrer Internetpräsenz glänzen würden. Das ist ja ein Vorteil gegenüber einem monatlich herauskommenden Printmedium. Der ein oder andere fährt ja evtl. bald nach Frankreich, entweder jetzt irgendwo zum Skifahren oder spätestens ab April/Mai, um ein wenig Sonne zu geniessen. Da wäre es dann schon gut, wenn man den Franzosen nicht unwissend in die Falle tappt.


    Frank

  • Gem. TomTom ist in Frankreich jegliche Warnung verboten!
    Also Navi's (selbst wenn installiert, jedoch deaktiviert) Scanner Radarfinder usw.
    hier mal ein Link

  • @Frank


    So ist der offizielle Text nun ausgelegt, gültig ab 12 Januar 2012:


    II. - Cet appareil, ce dispositif ou ce produit est saisi. Lorsque l'appareil, le dispositif ou le produit est placé, adapté ou appliqué sur un véhicule, ce véhicule peut également être saisi.


    Übersetzt: Dieser Apparat,dieses Gerät oder dieses Produkt wird konfisziert. Ist der Apparat, Gerät oder Produkt im oder am Fahrzeug eingebaut, angebaut oder befestigt, kann auch das Fahrzeug konfisziert werden.


    Durch die 3fachbezeichnung erübrigt sich wochl deine Frage von Sonntag 20:15 ;)


    Die Paragraphen betreffend die Radarwarner erstrecken sich über mehrere Seiten so daß es kaum Sinn macht einzelne Artikel heraus zu picken und zu analysieren.


    Am Ende zählt nur - die Dinger sind verboten und die Srafen sind giftig 8o


    Wünsche euch trotzdem schöne Frankreichferien :wink:

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  • Hi Nico,


    gut dass Du den französischen Text übersetzt hast, den hätte ich mit meinen Französischkenntnissen nicht (mehr) übersetzen können.


    Auf dem von marcellus angegeben TomTom Link steht sogar der 4. Januar 2012 als Stichtag für das Radarwarnverbot.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob der folgende Satz in Frankreich eine gültige Gesetzesaushebelung darstellt, wenn man bei TomTomm dies so umsetzen möchte:

    Zitat

    Wir arbeiten an einem neuen Dienst für Frankreich, der vor Gefahrenzonen statt vor Radarkameras warnt.


    Bei unserem Navigon (übrigens ein Ersatgerät zurück von einer Garantiereparatur) war nämlich auch ohne unser Zutun genau so eine Art von Radarwarner installiert. Auf dem ursprünglich gekauften Gerät hatten wir den Warner nie installiert. Da war dann der Wortlaut bei Radaranlagen immer: Achtung, Gefahrenstelle.


    Ich habe jedenfalls diesen Dienst vorsichtshalber deinstalliert. Für 1500 Euro kann ich mir besseres vorstellen, als, wegen einem nicht von mir selbst installierten Dienst, eine Strafe zahlen zu müssen.
    Aber krank ist es allemal, was die Regierungen da veranstalten, zumal es durchaus legal ist, wenn ich mir vor Reiseantritt nach Frankreich die auf der Route liegenden Blitzer aufschreibe und dann auch entsprechend gewarnt bin.


    Frank


    P.S.: Ich habe eben mal bei Navigon auf der Internetseite nach solchen Gesetzanpassungen für den Radarinfo Dienst gesucht. Die schreiben da nur, dass Ihr Dienst rund 25.000 Blitzer in 26 europäischen Ländern kennt, keinerlei Hinweis darauf, dass es in Frankreich verboten ist. In Amerika könnte man Navigon dann wohl auf Rückerstattung der fälligen Strafe verklagen, wenn man unwissend (sowohl was das französische Gesetz angeht als auch den evtl. installierten Radarinfo Dienst) erwischt wird.

  • Habe mal beim ADAC ein wenig gesucht:


    Wie hier richtig geschrieben wird, werben die Navi-Hersteller mit der rechtlichen Grauzone, dass ihre
    Warnung vor Gefahrenstellen legal ist. Fakt ist, dass es in Deutschland wohl noch keinen Präzidenzfall gibt.





    Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind illegal




    Der Gesetzgeber untersagt es dem Fahrzeugführer, solche technischen Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungs- maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
    Ungeachtet dieser Rechtslage werden immer mehr Navigationssysteme im Handel angeboten, die mit einem POI (Point Of Interest)-Warner als „Ankündigungsfunktion" ausgestattet sind. Mit dieser Software wird zusätzlich zur Streckenführung auf vorher definierte Standorte hingewiesen; das können beispielsweise Tankstellen, vor allem aber stationäre Messstellen sein, die dann als „Gefahrenstelle" im Display angezeigt werden. Entgegen anders lautender Stellungnahmen der Verkäufer fallen auch Navigationssysteme mit dieser Zusatzfunktion eindeutig unter das Verbot von § 23 Abs.1b StVO.
    Um folgende rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte die POI-Funktion des Navigationsgerätes deaktiviert und während der Fahrt nicht zuschaltbar sein.



    • Bußgeldrechtliche Konsequenzen

      Ein Verstoß gegen § 23 Abs.1b StVO stellt für den Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs.1 Nr.22 StVO dar. Bei Fahrlässigkeit gilt der Bußgeldregelsatz in Höhe von 75 €. Liegt Vorsatz vor, kann die zuständige Behörde die Höhe des Bußgeldes nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen.
      Von fahrlässigem Handeln wird grundsätzlich dann ausgegangen, wenn es sich um ein betriebsbereit mitgeführtes Gerät handelt, welches fest im Fahrzeug eingebaut ist und der Fahrer mit dem Fahrzeughalter nicht identisch ist. In diesem Fall kann dem Fahrer schwerlich ein willentliches Handeln hinsichtlich des Navigationsgerätes mit Ankündigungsfunktion nachgewiesen werden.
      Demgegenüber wird von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen sein, wenn Halter und Fahrer identisch sind, da dann davon auszugehen ist, dass dieser das verbotene Gerät bewusst mitführt.
      Unabhängig davon, ob vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt, wird die Ordnungswidrigkeit im Verkehrszentralregister eingetragen und mit 4 Punkten bewertet.



    • Polizeirechtliche Konsequenzen
      Stellt die Polizei betriebsbereite Radarwarngeräte in Kraftfahrzeugen fest, so werden diese Geräte sichergestellt und vernichtet. Ob dies auch für Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion gilt, wurde bislang von der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Navigationssysteme erfüllen vorrangig erlaubte Funktionen; deshalb bestehen Zweifel, ob ihre Sicherstellung und Vernichtung verhältnismäßig und damit rechtmäßig wäre. Da die Weiterverwendung der Geräte mit aktiver Warnfunktion aber einen Bußgeldtatbestand erfüllt, müssen zumindest solche Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Nutzung der verbotenen Ankündigungsfunktion des Navigationssystems wirksam auszuschließen.
    • Zivilrechtliche Konsequenzen

      Kaufverträge über Radarwarngeräte sind nach Rechtsprechung des BGH gemäß § 138 BGB nichtig. Da beide Vertragsparteien sittenwidrig handeln, sind auch Gewährleistungs- und Herausgabeansprüche ausgeschlossen.
      Diese Rechtsprechung kann auch auf Kaufverträge über Navigationssysteme mit Ankündigungsfunktion übertragen werden.
      Zwar wäre das Rechtsgeschäft hier grundsätzlich nur „teilnichtig", da die Parteien den Kaufvertrag über das Navigationsgerät wohl auch ohne die Ankündigungsfunktion geschlossen hätten. Da es sich aber um ein einheitliches technisches Gerät handelt, fehlt es an der Teilbarkeit des Rechtsgeschäftes und dieses ist somit insgesamt nichtig.
      Nach Auffassung des LG Berlin kann die Werbung für die Warnungsfunktion in Navigationsgeräten und der Verkauf solcher Geräte wegen Verstoß gegen § 1 UWG abgemahnt und untersagt werden.



    • Exkurs: Erlaubte Warnungen im Radio vor Messstellen
      Vom Verbot des § 23 Abs.1b StVO sind alle technischen Geräte erfasst, die ortsbezogen und ohne weiteres Zutun konkretisiert vor Messstellen warnen. Radiomeldungen zu Tempokontrollen fallen nicht unter dieses Verbot, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers, also gerade nicht ortsbezogen abgegeben werden.
      Auf Grund von Absprachen der Länderinnenminister mit den Radiosendern werden Messstellen oft nicht genau lokalisiert, sondern nur die überwachte Strasse mit Fahrtrichtung durchgesagt. Auch wird meist der Messwagen nicht im Detail beschrieben, da anderenfalls die Suche nach dem beschriebenen Fahrzeug zusätzlich ablenken könnte. Solche allgemein gehaltenen Warnungen vor Messstellen sollen deutlich machen, dass stets und an unterschiedlichsten Stellen gemessen wird, und den Fahrzeugführer zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften anhalten.
  • und hier auch einmal ein kurzer Abriss von anderen EURO Ländern, obwohl ich an der Aussage zu Frankreich, das POI erlaubt sind, ein wenig an der Aktualität zweifle:


    Benutzen Sie ein Radarwarngerät im Ausland?




    Bei Fahrten mit dem Kfz in andere Länder sollten Sie beachten, dass hier unterschiedliche Regelungen für die Benutzung von Radarwarngeräten gelten. Einzelheiten für die einzelnen europäischen Länder sind hier aufgeführt:

    • Albanien
      Kein Mitführ- und Benutzungsverbot.
    • Belgien
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen oder eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Im Wiederholungsfalle verdoppelt sich die Strafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Bulgarien
      Es besteht kein generelles Mitführ- und Benutzungsverbot. Geräte mit Störfunktion sind illegal.
    • Dänemark
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
    • Finnland
      Die Benutzung und das Mitführen in Kfz ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
    • Frankreich
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Bei festinstallierten Geräten kann das Kfz beschlagnahmt werden. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Lettland
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen.
    • Litauen
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße. Das Gerät wird eingezogen.
    • Luxemburg
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen eine Geldbuße oder eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Niederlande
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße von 250 Euro. Das Gerät wird eingezogen.
    • Norwegen
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.270 Euro) und die Beschlagnahme des Geräts.
    • Österreich
      Die Benutzung ist verboten. Es drohen Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.
    • Polen
      Das Benutzen und Mitführen eines einsatzbereiten Gerätes ist verboten. Es drohen Geldstrafen.
      Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpacktes Gerät) darf mitgeführt werden.
    • Rumänien
      Kein Mitführ- und Benutzungsverbot. Eine Regelung wird jedoch erwogen. Geräte mit Störfunktion sind illegal.
    • Schweden
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen ab 2.000 Kronen (ca. 208 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Das Gerät wird eingezogen.
    • Schweiz
      Die Benutzung bzw. das Mitführen sind verboten. Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Umfasst sind auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können.
    • Serbien
      Das Mitführen und die Benutzung sind verboten. Es droht ine Geldstrafe zwischen 64 Euro und 214 Euro. Ist das Gerät in Betrieb, drohen Geldstrafen zwischen 160 Euro und 321 Euro oder eine Haftstrafe bis zu 30 Tagen.
    • Slowakei
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße.
    • Slowenien
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldstrafe von 400 €.
    • Spanien
      Die Benutzung ist verboten. Es droht eine Geldbuße. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
    • Tschechien
      Es besteht ein Mitführ- und Benutzungsverbot. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 Kronen (ca. 7.800 Euro).
    • Türkei
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen.
    • Ungarn
      Der Besitz und die Benutzung sind verboten. Es drohen Geldstrafen Das Gerät wird eingezogen.
  • so eine Art von Radarwarner


    Ist bestimmt bei der 3fach Bezeichnung dabei :) Hast schon recht mit der Deinstallation. Fr. Polizisten können echt sturköppig werden und ich würde mich nicht mit ihnen in Diskussionen verwickeln lassen, nicht mal mit meinen etwas besseren Französischkenntnissen.
    Ob die Radiodurchsagen wegen Radarkontrollen jetzt noch gemacht werden kann ich nicht sagen, ist sowieso egal, ich hören fast nie Radio und der Grossteil der hier anwesenden versteht die Sprache nicht.
    Was ich gestern nicht zur Sprache brachte: Haben sie dich im Verdacht einen Radarwarner zu benutzen wirst du freundlich gebeten den Kofferraum zwecks Durchsuchung zu öffen. Willst du jetzt "schlau" sein und sagst ihnen sie hätten nicht das Recht dazu - haben sie wirklich nicht - so rufen sie den Zoll - welcher die Durchsuchung gurchführen darf. Kann zwar dann sein daß es 3 - 4 Stunden Dauert bis der Zoll angetrabt kommt.
    Nein, zu schnell fahren lohnt in F nicht mehr, auch nicht bei automatischen Blitzern. D und F haben seit etwa einem halben Jahr ein Abkommen der jeweils anderen Nation Knöllchen zukommen zu lassen. Einen solchen zu bezahlen ist wiederum eine ganz andere Geschichte :eeeek:

    R3 mit "alten" Seitenspiegeln mit blue light :) - arachneweiss - 170 kW - Downpipe/200 Zeller - Sommerräder: OZ Via Veneto Vittoria matt dark 19" mit Goodyear Eagle F1 235x35 - Winterräder: Originalfelgen mit Michelin Pilot Alpin PA4 225x40, Verbrauch: min. 11,24l - max. 16,07l

  • obwohl ich an der Aussage zu Frankreich, das POI erlaubt sind, ein wenig an der Aktualität zweifle:
    [*] Luxemburg
    Die Benutzung ist verboten. Es drohen eine Geldbuße oder eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren. Das Gerät wird eingezogen. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.


    Zur ersten Aussage hast du Recht.
    Was Luxemburg angeht, so sind nur die echten Radarwarner verboten - augenblicklich haben wir nicht mal festinsatllierte Radare, wozu also Navi's verbieten?

    R3 mit "alten" Seitenspiegeln mit blue light :) - arachneweiss - 170 kW - Downpipe/200 Zeller - Sommerräder: OZ Via Veneto Vittoria matt dark 19" mit Goodyear Eagle F1 235x35 - Winterräder: Originalfelgen mit Michelin Pilot Alpin PA4 225x40, Verbrauch: min. 11,24l - max. 16,07l