So nach 3 fruchtlosen Jahren, hat mich die Rennleitung heute endlich mal drangekriegt


  • Gestern abend, 23:00 auf der Fahrt nachhause von einem netten Abend beim Chinesen, werde ich doch glatt angehalten. Frisch herausgeputzt mitm Mazda und lackschuhen unterwegs, sollte dieser Abend allerdings ein jaehes Ende nehmen.......... :!-!:
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    :police: Hallo allgemeine Verkehrskontrolle :hbday:


    Oh, das wird lustig :sekt:



    :police: "Das ist ja ein schickes Auto was Sie da haben, allerdings sehe ich von den baulichen Veraenderungen nichts in ihrem Fahrzeugschein"


    Huch :blush:


    :police: "Schauen wir uns ihr Fahrzeug mal genauer an" :><:


    Nach 45min Kontrolle, gefuehlten 300 Bildern, kam dann erstmal die Zusammenfassung. Aufgepasst, die Neider und "alles richtig macher" werden sich gleich freuen :loveyou:


    Maengelanzeige. Beim Tuev oder einer Polizeidiensstelle sind folgende Maengel nach Behebung zu ueberpruefen


    Frontstossstange (hab ich Einzelabnahme fuer)
    Kennzeichen ordnungsgemaess befestigt ( :rofl: )
    Rad/Reifen Kombination ( :thumbdown: )
    Schalldaempfer ( :thumbdown: )
    getoente Seitenscheiben ( :blerg: ) SIE HABEN HEUTE GEWONNEN : 50 euro strafe, plus 1 Punkt :kiss:
    "boeser Blick" (hat da mal einer eine ABE fuer?)
    Fahrtrichtungsanzeiger vorne (weil mein Standlicht orange ist??!!!)
    :police::sarcastic::><::wink: Tschuess schoenen Abend noch.
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    Allerdings haben sie hinten angekreutzt, technische Pruefstelle, Polizeidienststelle. Das heisst doch im Klartext, dass ich auch zur Polizei fahren kann und kann da alles absegnen lassen kann oder? Ich denke ne Polizeidienststele sieht das einen tick lockerer als der Onkel vom Tuev.....
    Die Seitenscheiben sehe ich ein, das war ne Frage der Zeit bis das irgendwann mal was nach sich zieht, die Felgen und Reifen - ja da mach ich mir weniger sorgen. Stosstange - auch kein Problem, Kennzeichen, naja wenn sie unbedingt Wert darauf legen, dann werde ich das wohl mal ordnungsgemaess befestigen. Auspuff, naja das ist schon der SerienAuspuff, mit dickeren Endrohren hinten drann. Gut er wurde vielleicht mal geoffnet, aber................. naja.
    Und die Scheinwerferblenden. Die waren sogar beim letzten Tuev drann und der Pruefer hat nix gesagt. Hat da mal jemand eine ABE fuer zuliegen? Moechte die nur ungern wieder runter machen.


    Nix gesagt haben Sie zur tieferlegung, den roten Rueckleuchten (das dass nicht aufgefallen ist?) den LED Seitenmarkierungsleuchten, der nichtvorhanden Scheinwerferreinigungsanlage, dem Heckspoiler, den Seitenschwellern, den Bremsscheiben und der Beifahrerin. Nun gut, an der war nun wirklich nichts auszusetzen. Wobei sie nach 45min warten dann schon ein wenig angekratzt war lol.


    So, ich erwarte euren hohn und Spott, von allen die schon immer gesagt haben - was ich tue ist verboten. :Y: Ach und ne ABE fuer die Scheinwerferblende, falls jemand was hat. lol.


    Gruss, euer Silencertk




  • Ich weiß gar nicht was du willst, bist doch glimpflich davon gekommen, sie hätten auch sagen können deine BE ist erloschen da dein Fahrzeug erhebliche Mängel hat die eine Verkehrsunsicherheit darstellen.

  • Haetten Sie nicht, da dies nicht der Fall ist. Keines der Maengel stellt eine Verkehrsunsicherheit da. Und wenn du den Beitrag ganz gelesen haettest, waere dir aufgefallen das ich mich keinesfalls beschwere oder irgendetwas "will" sondern mich einfach mitteile.


    Aber naja, vielleicht sollte ich den Beitrag abaendern, und Leuten wie dir gleich von vornherein das mitteilen ihre Meinung untersagen :thumb:



    Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes:


    Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist.


    Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen


    Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.


    Du hast mal absolut keine Ahnung was ein "erheblicher Mangel" ist. Keines der aufgefuehrten Maengel ist "erheblich oder verkehrsgefaehrdend"

    Danke fuer deinen Sinnfreien Beitrag

  • Jetzt habt euch wieder lieb :brainsnake:


    Die Überschrift klingt so,als ob du drauf gewartet hast, dass dich die Rennleitung mal drankriegt :denk:
    Also wenn du zuviel Geld hast, ich gebe dir gerne meine Kontodaten :wh:

    Auto: Mazda RX 8 Revolution;
    Farbe:Tornadorot Metalic;
    Leistung: 141kW/192 PS;
    Erstzulassung: 3.2005;
    Spaßfaktor: UNBEZAHLBAR;
    Motoren: II


  • lol, her mit dem Kontodaten ;)
    wir haben uns lieb, ich moechte nur nicht das dass mit sinnlosen Beitraegen zugemuellt wird. Ja naja.... gewartet wuerde ich es nicht nennen, aber ich war doch ein wenig erstaunt dass ich fast 4 Jahre ohne Probleme unterwegs war, ist ja doch ganz schoen veraendert der Rex...... von daher -


    ging mir vor allem darum eine lustige Story zu erzaehlen und zu teilen was mir gestern abend passiert ist. Das ist unter anderem dass wofuer ein Forum nutze :D

  • erstmal geiler wagen gut gemacht :nummer1: und als 2tes. wie hast du denn bitteschön dein kennzeichen befestigt??? (hinter der scheibe)

  • [font='Comic Sans MS, sans-serif'][size=12]


    Frisch herausgeputzt mitm Mazda und lackschuhen unterwegs:!-!:
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    So, ich erwarte euren hohn und Spott


    Lackschuhe !!!! :rofl::rofl::rofl::rofl:

    R.I.P :*:
    Vom 10.1.2008 bis Himmelfahrt
    :*: 2014 einen schönen 192er Revolution, Leder schwarz, Titangrau Met., 200er Rx8x Kat, Tina-Kennzeichen, Rexrider-Bremslicht, Fox ESD im Porschelook, LAA´s in Schwarzchrom, Blau-Rote Innenbeleuchtung, H&R Spurverbreiterung 50/50, Rotary Power Schilder und dahinter rote Reflexfolie.
    Seit dem 28.6.2014 Audi TT Roadster 1,8T Nimbusgrau mit Mokassinleder
    :thumbup:
    :wink:

  • Hallo und glückwunsch zu dem schicken wagen.


    Nimm es sportlich, wenn du nur alle drei jahre so kontroliert wirst.


    Und zu deiner frage,ich würde zu den blauen :police: fahren die haben weniger ahnung bei der nachkontrolle.





    Das Leben ist zu kurz um kleine hässliche Autos zu fahren.

  • Du hast mal absolut keine Ahnung was ein "erheblicher Mangel" ist. Keines der aufgefuehrten Maengel ist "erheblich oder verkehrsgefaehrdend"
    [/size][/font]
    Danke fuer deinen Sinnfreien Beitrag


    Stimmt mir wurde ja nur mal ein Fahrzeug wegen schwarz lasierter Rückleuchten stillgelegt obwohl eine ABE vorlag.
    Aber da das noch zu einer Zeit war wo du vermutlich noch mit Matchbox Autos im Sandkasten gespielt hast und es nach 1994 ja eine Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO gab hast du recht, da habe ich keine wirkliche Ahnung - wenn aber deine Reifen/Felgen bemängelt wurden und deine Fahrzeug tiefergelegt ist, deutet das für mich auf einen erheblichen Mängel hin. Aber gut da lasse ich mich gerne eines besseren belehren.


    Allerdings habe ich eine Frage - was ist wenn du in der Zeit die Mängel beheben musst einen Unfall haben solltest, würde deine Versicherung bezahlen?

  • Ich weiß nicht was für eine Reaktion du jetzt genau erwartest. Nwe_Wankel_Freak hat doch nur erwähnt, dass sie dir die Kiste auch gleich hätten stilllegen können. Heißt doch nicht, dass er dir das gewünscht hat. Das Problem an dem Abend wäre doch gewesen, dass du wohl kaum eine Handhabe dagegen gehabt hättest. Ob jetzt geringe Mängel oder nicht - wenn der liebe Polizist dir das anders sagt, stehst du erstmal dumm da.


    Eigentlich ist es doch ganz einfach in Deutschland - wir haben TÜV und Zulassung um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Da man irgendwo Grenzen setzen muss und wir mit unseren Veränderungen daran entlang schreddern, kommt es immer wieder mal zu Konfrontationen.
    Daher besser bei Veränderungen belassen, die einem normalen Polizist nicht auf Anhieb auffallen - oder natürlich auffällige Änderungen alle eingetragen im Fahrzeugschein. Ich für meinen Teil bin eigentlich ganz froh, dass es solche Einrichtungen gibt - so bin ich mir wenigstens halbwegs sicher, dass mein Auto noch verkehrstüchtig ist und vor allem auch diejenigen, die mir auf der Straße entgegenkommen ;) .
    Nehmen wir als Beispiel deine Seitenscheiben: Hast du damit einen Unfall, bei dem du womöglich einen Verkehrsteilnehmer der von der Seite kommt übersiehst, hast du mit Sicherheit ein Problem mit deiner Versicherung. Ob das dann an der Tönung lag oder nicht...


    Der Punkt Rad/Reifen kann übrigens einen erheblichen Mangel darstellen, je nach Auslegung. Aber ich geh mal davon aus, dass bei dir keine technischen Probleme auftreten, sondern nur die Kombi nie eingetragen wurde.


    Die Abnahme übernimmt immer noch der TÜV oder vergleichbare Institutionen. Die Polizeidienststelle überprüft dann nur, ob du die Abnahme hast machen lassen bzw. die Veränderungen am Fahrzeug zurückgenommen wurden - die nehmen technisch nichts ab.

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

    Durchschnittsverbrauch: 182506.png
    sig5.gif

  • Von persoenlichen Angriffen, wann ich wo und wie mit Matchbox Autos spiele, bitte ich abzusehen. Matchbox waren zu meiner Zeit der absolute Renner. Nicht boese sein weil deine Mama dir nur einen Stein und einen Holzklotz zum spielen gegeben hat :love:


    Zu deiner Auesserung, du boeser boeser schwarzlasierter Rueckleuchten Fahrer...... :batman:



    Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B


    -Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses


    -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der
    Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind


    Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.


    Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.


    Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor.


    Soviel dazu. Die Regelung das die Betriebserlaubnis erlischt ist nicht mehr in Kraft. Stattdessen gibts 150Euro Bussgeld und 3 Punkte, im normalfall.


    Ich such dir das mal raus, damit du weiterhin mit lasierten Leuchten rumfahren kannst :hs:

  • So ein Auszug aus STVO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


    ie Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    EU zum Dank, ist das Gesetz inzwischen ein wenig lockerer ;)

  • 3. dürfte doch ein Volltreffer bei dir sein, oder ?

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

    Durchschnittsverbrauch: 182506.png
    sig5.gif

  • Ne, der Auspuff war im nicht zu laut. Die Endstuecke sind halt riessig, aber die haben nichts gesagt oder bemaengelt. Er hats einfach mal mit aufgeschrieben. Haben weder um ne Hoerprobe gebeten noch sonst irgendwas dazu gesagt.


    Tatsache ist, ist nicht meine erste Polizeikontrolle. Aber die erste bei der derart gesucht wurde, wenngleich die Stimmung dann doch recht locker war mit den Polizisten als sie bemerkten dass ich keinesfalls versuche da irgendwas zu verheimlichen oder sonstwas. Bis auf die Scheiben, das Kennzeichen und den boesen Blick, kann ich alles nachweisen. Hatte es eben an dem Abend nicht dabei.


    Aufgehaengt haben sich sich am meisten ueber die Seitenscheiben. Die Toenung ansich, ist nur durch den uebergang von folie zu scheibe erkennbar. Sie betraegt bestenfalls 5% und ist seit 1. Tag am Auto. Also schon in den USA, vor der Importierung gewesen. Von daher - puh, das haette dem Tuev damals bei der Gesamtabnahme auffallen muessen. Klar waere einfacher gewesen wenn es nicht Juli gewesen waere und ich beide Fenster unten hatte lol. Aber nunja.


    Lange Rede kurzer Sinn, das Auto ist keine Verkehrsgefaehrdung. In keinster Weise. Weder vor der STVO noch dem geschulten technischen Pruefer.


    Mein subjektive Meinung, aufgenommen heute um 11:27 Ortszeit :D

  • Von persoenlichen Angriffen, wann ich wo und wie mit Matchbox Autos spiele, bitte ich abzusehen. Matchbox waren zu meiner Zeit der absolute Renner. Nicht boese sein weil deine Mama dir nur einen Stein und einen Holzklotz zum spielen gegeben hat :love:


    Das war kein persönlich Angriff, sondern lediglich eine Anspielung auf unseren ALtersunterschied, sofern 1981 dein BJ ist würdest du als mein Sohn durchgehen :D
    Und keine Angst Matchbox Autos gab es auch schon zu meiner Jugend und hatte auch ein paar :D





    Ich such dir das mal raus, damit du weiterhin mit lasierten Leuchten rumfahren kannst :hs:


    Das war wie gesagt vor 1994 und inzwischen bin ich aus "diesem Alter" raus, aber trotzdem Danke.



    Und ansonsten brauchst du mir auch nicht den Text von: http://www.maxrev.de/probleme-…-tuev-t57906,start,30.htm
    oder den § der StVO zu kopieren. Mir ging es um die Auslegung.
    Beamte haben schließlich einen Ermessensspielraum und wenn du an jemanden mit etwas mehr Willkür geraten würdest, hätte deine Mängelanzeige m.E. auch schlimmer ausfallen können, das ist alles worauf ich hinaus wollte. ;)