Beiträge von silencertk

    Soooo, update -
    alles problemlos geklaert. Also nummernschild montiert, Scheibenfolie abgekratzt und bei einer Polizeidienststelle meiner Wahl vorgefahren.


    Der relative Junge Beamte hat sich meine Papiere angesehen, Felgen, Fahrwerk, Stosstange und mich dann gefragt warum die anderen Beamten mich so gestresst hatten. Ich hab ihm das mit der Folie auf der Fahrer/Beifahrer Seite geschildert und er fragte dann nur - haben Sie diese jetzt entfernt? Auf mein be-jaen sagte er, okay dann ist ja alles in Ordnung. Stempel drauf und fertig.


    Dann fragte er noch nebenbei ob das Auto draussen sei, und nach einem kurzen Blick aus dem Fenster sagte er - oh, na den schau ich mir mal an. So einen hab ich ja noch nie gesehen.


    Ha ha ha, ne halbe stunde und ein nettes Gespraech spaeter, war alles vorbei und erledigt.


    He He He

    @ Zaubermaus - hatte dir schon ne PN geschrieben gestern........?


    @ Rx - Ja wie gesagt, ich hatte 3 Jahre lang nie Probleme und mir deshalb auch nicht so wirklich Gedanken gemacht ob alles im Schein ist oder nicht. Naja, das ist mir eben jetzt falsch ausgelegt worden. Ich habe natuerlich vor mich dem zu beugen.


    Die Rad/Reifen Kombo (20x8.5 - 245/35/20) hat eine Eintragung (halt nicht im KFZ-Schein selbst), die Stossstange hat eine Einzelabnahme, Fahrwerk ist auch eingetragen. Sorgen machen mir wie gesagt nur der Auspuff und die Heckleuchten. Schlimmstenfalls muss eben mit Nitroverduennung die Schlussleuchten wieder sauber gemacht werden. Und einen frischen orginal Auspuff hab ich noch im Keller.


    Ich werde das nummernschild mit der ATH Halterung befestigen und die vorderen Scheiben von der Toenung befreien. Dann mit meinen Zetteln (Reifen/Felgen, FAhrwerk/ Stosstange) bei der Polizei vorfahren und sehen ob ich das ganze ohne Tuev besuch bereinigen kann....

    81 ist das Baujahr :)
    und ich sehe, trotz gehobenen Alters bist du ebenfalls des googlens maechtig. Fast schon wieder symphatisch ;)


    Ich denke, ich habe dich verstanden und du mich, und das ist ja dann letztendlich das wichtigste. Mich haette es sicher schlimmer treffen koennen, aber schlimmer geht ja bekanntlich immer.


    Interessieren wuerde mich ob ich nun einfach mit meinen Einzelabnahmen/Eintragungen zur Polizei fahren kann und denen diese mitsamt der Abgekratzen Scheiben zeigen kann, oder ob ich tatsaechlich zum Tuev muss.


    Naja, und eine ABE fuer die Scheinwerfer blenden brauch ich noch :(

    Ne, der Auspuff war im nicht zu laut. Die Endstuecke sind halt riessig, aber die haben nichts gesagt oder bemaengelt. Er hats einfach mal mit aufgeschrieben. Haben weder um ne Hoerprobe gebeten noch sonst irgendwas dazu gesagt.


    Tatsache ist, ist nicht meine erste Polizeikontrolle. Aber die erste bei der derart gesucht wurde, wenngleich die Stimmung dann doch recht locker war mit den Polizisten als sie bemerkten dass ich keinesfalls versuche da irgendwas zu verheimlichen oder sonstwas. Bis auf die Scheiben, das Kennzeichen und den boesen Blick, kann ich alles nachweisen. Hatte es eben an dem Abend nicht dabei.


    Aufgehaengt haben sich sich am meisten ueber die Seitenscheiben. Die Toenung ansich, ist nur durch den uebergang von folie zu scheibe erkennbar. Sie betraegt bestenfalls 5% und ist seit 1. Tag am Auto. Also schon in den USA, vor der Importierung gewesen. Von daher - puh, das haette dem Tuev damals bei der Gesamtabnahme auffallen muessen. Klar waere einfacher gewesen wenn es nicht Juli gewesen waere und ich beide Fenster unten hatte lol. Aber nunja.


    Lange Rede kurzer Sinn, das Auto ist keine Verkehrsgefaehrdung. In keinster Weise. Weder vor der STVO noch dem geschulten technischen Pruefer.


    Mein subjektive Meinung, aufgenommen heute um 11:27 Ortszeit :D

    So ein Auszug aus STVO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis


    ie Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    EU zum Dank, ist das Gesetz inzwischen ein wenig lockerer ;)

    Von persoenlichen Angriffen, wann ich wo und wie mit Matchbox Autos spiele, bitte ich abzusehen. Matchbox waren zu meiner Zeit der absolute Renner. Nicht boese sein weil deine Mama dir nur einen Stein und einen Holzklotz zum spielen gegeben hat :love:


    Zu deiner Auesserung, du boeser boeser schwarzlasierter Rueckleuchten Fahrer...... :batman:



    Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B


    -Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses


    -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der
    Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind


    Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.


    Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.


    Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor.


    Soviel dazu. Die Regelung das die Betriebserlaubnis erlischt ist nicht mehr in Kraft. Stattdessen gibts 150Euro Bussgeld und 3 Punkte, im normalfall.


    Ich such dir das mal raus, damit du weiterhin mit lasierten Leuchten rumfahren kannst :hs:

    lol, her mit dem Kontodaten ;)
    wir haben uns lieb, ich moechte nur nicht das dass mit sinnlosen Beitraegen zugemuellt wird. Ja naja.... gewartet wuerde ich es nicht nennen, aber ich war doch ein wenig erstaunt dass ich fast 4 Jahre ohne Probleme unterwegs war, ist ja doch ganz schoen veraendert der Rex...... von daher -


    ging mir vor allem darum eine lustige Story zu erzaehlen und zu teilen was mir gestern abend passiert ist. Das ist unter anderem dass wofuer ein Forum nutze :D

    Haetten Sie nicht, da dies nicht der Fall ist. Keines der Maengel stellt eine Verkehrsunsicherheit da. Und wenn du den Beitrag ganz gelesen haettest, waere dir aufgefallen das ich mich keinesfalls beschwere oder irgendetwas "will" sondern mich einfach mitteile.


    Aber naja, vielleicht sollte ich den Beitrag abaendern, und Leuten wie dir gleich von vornherein das mitteilen ihre Meinung untersagen :thumb:



    Richtlinie zur Untersuchung der Fahrzeuge nach §29 StVZO (TÜV-Untersuchung) folgendes:


    Geringe Mängel: Mängel, bei denen eine kurzzeitige Abweichung von Vorschriften und Richtlinien hingenommen werden kann und bei denen zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung kurzzeitig nicht zu erwarten ist.


    Erhebliche Mängel: Mängel, die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen


    Verkehrsunsicher: Mängel, die eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen. Entfernen der vorhandenen Prüfplakette und unverzügliche Benachrichtigung der Zulassungsstelle. Der Führer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug so nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.


    Du hast mal absolut keine Ahnung was ein "erheblicher Mangel" ist. Keines der aufgefuehrten Maengel ist "erheblich oder verkehrsgefaehrdend"

    Danke fuer deinen Sinnfreien Beitrag


    Gestern abend, 23:00 auf der Fahrt nachhause von einem netten Abend beim Chinesen, werde ich doch glatt angehalten. Frisch herausgeputzt mitm Mazda und lackschuhen unterwegs, sollte dieser Abend allerdings ein jaehes Ende nehmen.......... :!-!:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    :police: Hallo allgemeine Verkehrskontrolle :hbday:


    Oh, das wird lustig :sekt:



    :police: "Das ist ja ein schickes Auto was Sie da haben, allerdings sehe ich von den baulichen Veraenderungen nichts in ihrem Fahrzeugschein"


    Huch :blush:


    :police: "Schauen wir uns ihr Fahrzeug mal genauer an" :><:


    Nach 45min Kontrolle, gefuehlten 300 Bildern, kam dann erstmal die Zusammenfassung. Aufgepasst, die Neider und "alles richtig macher" werden sich gleich freuen :loveyou:


    Maengelanzeige. Beim Tuev oder einer Polizeidiensstelle sind folgende Maengel nach Behebung zu ueberpruefen


    Frontstossstange (hab ich Einzelabnahme fuer)
    Kennzeichen ordnungsgemaess befestigt ( :rofl: )
    Rad/Reifen Kombination ( :thumbdown: )
    Schalldaempfer ( :thumbdown: )
    getoente Seitenscheiben ( :blerg: ) SIE HABEN HEUTE GEWONNEN : 50 euro strafe, plus 1 Punkt :kiss:
    "boeser Blick" (hat da mal einer eine ABE fuer?)
    Fahrtrichtungsanzeiger vorne (weil mein Standlicht orange ist??!!!)
    :police::sarcastic::><::wink: Tschuess schoenen Abend noch.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Allerdings haben sie hinten angekreutzt, technische Pruefstelle, Polizeidienststelle. Das heisst doch im Klartext, dass ich auch zur Polizei fahren kann und kann da alles absegnen lassen kann oder? Ich denke ne Polizeidienststele sieht das einen tick lockerer als der Onkel vom Tuev.....
    Die Seitenscheiben sehe ich ein, das war ne Frage der Zeit bis das irgendwann mal was nach sich zieht, die Felgen und Reifen - ja da mach ich mir weniger sorgen. Stosstange - auch kein Problem, Kennzeichen, naja wenn sie unbedingt Wert darauf legen, dann werde ich das wohl mal ordnungsgemaess befestigen. Auspuff, naja das ist schon der SerienAuspuff, mit dickeren Endrohren hinten drann. Gut er wurde vielleicht mal geoffnet, aber................. naja.
    Und die Scheinwerferblenden. Die waren sogar beim letzten Tuev drann und der Pruefer hat nix gesagt. Hat da mal jemand eine ABE fuer zuliegen? Moechte die nur ungern wieder runter machen.


    Nix gesagt haben Sie zur tieferlegung, den roten Rueckleuchten (das dass nicht aufgefallen ist?) den LED Seitenmarkierungsleuchten, der nichtvorhanden Scheinwerferreinigungsanlage, dem Heckspoiler, den Seitenschwellern, den Bremsscheiben und der Beifahrerin. Nun gut, an der war nun wirklich nichts auszusetzen. Wobei sie nach 45min warten dann schon ein wenig angekratzt war lol.


    So, ich erwarte euren hohn und Spott, von allen die schon immer gesagt haben - was ich tue ist verboten. :Y: Ach und ne ABE fuer die Scheinwerferblende, falls jemand was hat. lol.


    Gruss, euer Silencertk



    Also ich halte mich bisher fern vom E10. In meinem 3er Golf habe ich meines Erachtens mit E10 mehr Verbraucht als mit normalem Super. Allerdings muesste man ausrechnen ob das was ich mehr verbraucht habe, sich mit dem deckt was ich mehr bezahle wenn ich normal super/super plus tanke lol.


    Jedenfall fahren der Golf, die Z1000 und der Rex alle SuperPlus :) ich schei.... auf E10