19 Zoll Felgen mit Mischbereifung eintragen in .at

  • Heyho :)
    Da ich nicht sonderlich viel ahnung hab, was eintragungen usw. betrifft wollt ich mich hier mal schlau machen.
    Habe vor mir diese felgen incl. mischbereifung (vorne 225/40 hinten 255/35 in 19 Zoll) zu holen
    http://www.felgenoutlet.de/pro…att-schwarz-poliert-.html
    TÜV gutachten wäre ja schon mal vorhanden... aber laut zulassungsschein darf man den rex ja mit maximal 225R18 fahren?!
    wie soll ich hier vorgehen zum händler hin u. den mal um info bitten bzw. zur TÜV brüfstelle? ich hab echt ka klärt mich mal bitte auf :)
    Danke
    lg

  • Hallo danbn !


    Grundsätzlich gehört jede Rad / Reifenkombination oder auch nur das Verwenden anderer
    Dimensionen, als im Typenschein (!) (also nicht Zulassungsschein) stehen, überprüft und
    eingetragen.


    Je nach Landesregierung gelten aber ABEs und TÜV Gutachten nicht !


    Meistens ist individuell die Änderung mittels Sachverständigen oder TÜV, der die gleiche
    Aufgabe hat, zu überprüfen und dann der Landesregierung vorzulegen, die wiederum auch
    prüft und dann in den Typenschein einträgt.


    Wenn Du eine Kombination verwendest, die der originalen sehr ähnlich ist, wirds kaum Probleme
    geben. Dies gilt auch, wenn Du zB im Sommer grosse Felgen / Reifen verwendest, die eingetragen
    hast und im Winter aber mit kleineren fährst. (Die haben dann sowieso durch Umbauarbeiten
    an der Karosserie platz)


    Wenn bereits ein Fahrzeughalter eine bestimmte Rad / Reifenkombi eingetragen hat, ist diese
    in einem zentralen Register vermerkt und kann "benutzt" werden. Allerdings dann auch wieder
    nur unter Vorweis der eventuell notwendig durchgeführten Änderungsarbeiten an den Radhäusern.


    Zum Vorweis ist eine Kopie der Eintragung in den Typenschein mitzuführen.
    Eine Eintragung in den Zulassungsschein ist erst seit neuerem (ca. 3 Jahren) möglich
    und auch nicht verpflichtend.


    Also nicht einschüchtern lassen, wenn die Rennleitung die (Nicht)eintragung im Zulassungsschein
    urgiert.


    Hier auch noch was dazu :


    Thread über Winterreifen


    Hoffe, ich konnte helfen.
    Ansonsten hilft der TÜV auch gerne telefonisch weiter.


    Grüsse
    Mick


    Edit :
    Wenn der Felgenhersteller, der ja verschiedene Kombinationen prüft, im Gutachten keine notwendigen
    Umbauarbeiten vermerkt hat (zB Dotz Hanzo 18" mit 225/45 achtzehn ET 35), dann ist eine Eintragung
    sicher schnell und unbürokratisch ohne Sachverständigem möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von mick74 ()

  • Je nach Landesregierung gelten aber ABEs und TÜV Gutachten nicht !


    Ähm, ABEs gelten je nach Landesregierung nicht?
    Ich dachte die gilt in Ö immer ...
    Gilt das nur bei Felgen?


    Jetzt weiß ich wenigstens wozu wir 9 Landesregierungen bezahlen, in einem Land so riesig wie Österreich. :kotz:

    [size=8]Hier könnten meine Autos stehen.

  • TÜV Gutachten aus Deutschland oder anderen Ländern (inkl. Österreich) und ABEs
    gelten in der Regel bei uns in Österreich nicht.
    Gilt nicht nur für Räder.


    Da aber jedes Bundesland andere Bestimmungen hat, ists auch nicht soooo generell zu beurteilen.


    Gibt schon auch Sachverständige in NÖ, die sich mit einem TÜV Gutachten aus
    zB Rheinland Pfalz zufrieden geben.


    Ich würde mich im konkreten Fall mal bei der zuständigen Landesregierung erkundigen, in der
    das FZ angemeldet ist.
    Oder halt beim TÜV, denn die sind auch sehr auf Zack und eigentlich mehr auf unserer Seite !


    Ich musste das Ganze bei den Rädern meines vorherigen Lieblings, einem Mazda 6, mitmachen.


    Ich hatte mir AEZ Felgen zugelegt - Dann beim Freundlichen die Radhäuser komplett auf diese
    Rad / Reifenkombi zuschneidern lassen - Bördeln, Ziehen, Lackieren.


    Deswegen habe ich da einen nicht so schlechten Einblick.


    Doch das war auch schon wieder vor ca. 5 Jahren. Könnte schon sein, dass sich inwzischen
    was geändert hat.


    Aber : Ein Mitführen einer ABE ohne Eintragung ist keinenfalls gültig !!

    Einmal editiert, zuletzt von mick74 ()

  • @ Daniel


    Meines Wissens gehört auch das eingetragen, da sich eventuell (weiss aber nicht, obs stimmt)
    die Grenzwerte für den Schalltest in den Bundesländern unterscheiden.


    Tja, es sind die Bestimmungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ....


    Aber wie gesagt, am Besten bei der jeweiligen Landesregierung oder TÜV nachfragen,
    um sicher zu gehen !


    Wenn jemand nachfragt und eine Antwort bekommt, bitte posten - vielleicht sind wir dann ja alle
    gescheiter :D

  • Land Steiermark :




    Anbringung von Austausch-Endschalldämpfer





    Beim Austausch von originalen gegen andere Auspuff-Endschalldämpfer (PKW und Motorrad) muss Folgendes beachtet werden:


    • Mitführen einer EU-Betriebserlaubnis;
    • Typen-Kennzeichnung und E-Prüfnummer müssen am Schalldämpfer ablesbar sein;
    • Fahrzeug- und Motortype müssen mit Betriebserlaubnis übereinstimmen.


    Unter oben angeführten Voraussetzungen ist ein
    Austausch-Schalldämpfer nicht anzeigepflichtig (keine Eintragung in den
    Typenschein).






    Falls für den Auspuff-Endschalldämpfer nur ein Teilegutachten von TÜV
    oder DEKRA existiert, ist eine Eintragung in den Typenschein gem. §
    33(3) KFG 1967 erforderlich.


    Dafür ist ein Nachweis über das Fahr- und Standgeräusch, Beeinflussung der Motorleistung und des Abgases erforderlich.



    Land NÖ :


    Änderungen an der Auspuffanlage

    • Schriftlicher
      Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt, und bei einer
      Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das
      betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die
      Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss,
      beinhalten.


    Verwenden eines anderen Luftfilters
    Austausch
    durch einen so genannten Sportluftfilter. Diese besitzen üblicherweise
    keine Typengenehmigung und es gibt auch keine Freigabe durch die
    Fahrzeughersteller. Derartige Sportluftfilter dürfen nicht verwendet,
    und können auch nicht genehmigt werden.


    Land Wien :



    Änderungen an Fahrzeugen - Anzeige/Antrag



    Voraussetzungen
    Die Durchführung von Änderungen an Ihrem Fahrzeug, welche die Genehmigungsdaten wie z. B.</abbr> die Gewichte betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, ist der MA</acronym>
    46 anzuzeigen. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument
    (Zulassungsbescheinigung und Datenauszug oder Typenschein oder
    Einzelgenehmigung oder COC</acronym>) eingetragen.


    Beispiele:



    • Anderen Felgen und Reifen als im Fahrzeuggenehmigungsdokument angegeben
    • Motoränderungen (höhere Leistung durch Chiptunning)
    • Fahrgestelländerungen (Tieferlegung)
    • Karosserieanbauteile (Spoiler)


    Unterlagen
    Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.


    Folgende Unterlagen werden benötigt:



    • Fahrzeuggenehmigungsdokument
    • Vollmacht, falls der/die Fahrzeugbesitzer/in nicht persönlich kommt
    • Nachweise gemäß Änderungserlass 77-XLS-Datei</acronym>
    • Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
    • Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
    • Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten
      Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU</acronym>-Betriebserlaubnisse, usw.</abbr>)
    • Vollmacht, falls der/die Fahrzeugbesitzer/in nicht persönlich kommt


    Zusätzliche Unterlagen können bei Bedarf im Zuge des Verfahrens von den Sachverständigen gefordert werden.


    Zuständigkeit
    Landesfahrzeugprüfstelle



    Die Mitarbeiter/innen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte zur Verfügung:


    Montag bis Freitag 8-12 Uhr und 13-15 Uhr


    Donnerstag 15.30-17 Uhr


    Kosten / Zahlung

    • PKW</acronym>: 26 Euro pro Änderung
    • Zweirad: 17,40 Euro pro Änderung
    • Anhänger: 6,50 Euro pro Änderung
    • 13,20 Euro Zeugnisgebühr bei Typenschein


    Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen
    oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.


    Rechnung und Zahlung


    Ansprechpartner/in in Zahlungsfragen ist die Stadtkassen-Leitstelle


    Termin / Frist
    Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort oder telefonisch vereinbart oder per E-Mail, per Fax bzw.</abbr>
    per Brief mitgeteilt. Eine sofortige Erledigung während der oben
    angeführten Zeiten je nach Terminsituation in Verbindung mit
    Wartezeiten ist fallweise möglich.


    Beachten
    Das
    Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf,
    sofern es dem Kraftfahrgesetz entspricht, während des Verfahrens
    weiterverwendet werden.

  • supi dankeschön :thumbsup: sprich das eintragen kostet dann sowieso auch wieder? wieviel ca.? hab irgendwo gelesen um die 100 euronen? btw fahrt ihr auch alle mit einer reifen/felgengröße die noraml nicht eingetragen ist?!

  • Also ich hab noch nie Felgen mit Reifen extra eintragen lassen, sondern damals bei meinem Astra G war das so:


    nach dem 5. Termin in Seyring ( mit dem selben Auto ) wurde mir alles eingetragen , was bei einer Verkehrskontrolle beanstandet wurde ( verdammt viel , weil nix eingetragen war )


    hatte da auch am Ende statt 15 Zoll !!! 17 !!! Zoll oben und es gab keine Probleme beim Eintragen ( gutachten war vorhanden )


    Du musst immer unterscheiden zwischen typisieren und eintragen !!!


    Typisieren kannst du bei einem Zivilgutachter ( das wird teuer du brauchst aber kein Teilegutachten oder dergleichen )
    eintragen kannst du auf jeder Prüfstelle ( nur mit Teilegutachten und Markierung an der Felge , dass sie Original ist und das Gutachten das Richige ist )


    noch Fragen , gern :D

  • Und wenn ich halt auf Risiko rumfahre nur mit Gutachten ohne Eintragen, und die mich dann erwischen und zum EIntragen schicken wieviel kostet dann die Strafe?

    [size=8]Hier könnten meine Autos stehen.

  • Risiko recht gut und schön, aber :


    1. besteht die Möglichkeit der sofortigen Kennzeichenabnahme und dem Erlöschen der
    (Strassen-)Zulassung für das Fahrzeug, da es nicht mehr "betriebssicher" ist


    2. ausserdem könnte im schlimmsten Falle bei einem Schaden, auch wenn Du nicht schuld bist,
    die Versicherung komplett aussteigen


    Ich habe damals beim TÜV ca. 360 Euronen gelassen, wobei die alles gleich überprüft haben, also
    auch Heckspoiler, Schweller, Front- und Heckschürze und
    bei der Prüfstelle des Landes zur Eintragung ca. 80 Euro oder so, weiss es aber nicht mehr genau,
    könnten auch nur 40 gewesen sein.


    Grüsse
    Mick

  • Also Daniel , was Mick sagt , da muss ich ihm schon recht geben , deshalb mach ich mir wenn die CarbonBox drin is sicher bei jeder Kontrolle auf die Sitzheizung :D


    Zahlt sich nicht aus , vorallem bei Reifen , Felgen , Federn , und Fahrwerken sind die bei uns sehr genau !!!

  • Hm ja klar das Carbon-Teil ist auch nicht grad unauffällig - bei meinem neuen Kat, ist mir das eher wurscht, kennt sich eh keiner aus. :)
    Und das wird nicht schwer zu beweisen sein falls bei nem Unfall (aufholzklopf) irgendwer draufkommt (nochmalklopf) dass das Teil nicht unfallkausal ist.

    [size=8]Hier könnten meine Autos stehen.

  • Das Problem Nummer ein ist bei uns in Österreich, dass die Bestimmungen immer strenger werden,
    die Beamten immer mehr geschult, immer mehr angehalten, darauf zu schauen, sich aber in
    Wirklichkeit keiner der Beamten mehr richtig auskennt.


    Es gibt so viele Varianten von Tuning usw, dass da kein Bulle mehr durchblickt.
    Sie sollen aber immer mehr drauf schauen.


    Nur, wenns speziell ums Fahrwerk geht, kanns schon sehr haarig werden.
    Da muss ich Daniel recht geben.
    Die können natürlich sagen, dass durch die Veränderung eine Verschlechterung gegenüber
    dem Serienzustand herbeigeführt wurde und deswegen zB der Bremsweg länger wurde,......


    .... und das Fahrzeug nicht mehr allgemein strassentauglich (strassenzugelassen) ist.


    Wegen einem ESD würde wahrscheinlich niemand auf die Idee kommen, dass der speziell
    zu einem Unfall geführt hätte. Deswegen ists damit sicher auch leichter mit der
    EU-Genehmigung.


    Also so gesehen, wären sogar geile Brembo-Bremsen "unfallauslösend" weil der Hintere nicht
    mit solch einem kurzen Bremsweg gerechnet hätte ... :rofl: :rofl:

  • mir hat dafür beim TÜV mal einer erklärt dass aluHeckspoiler nicht eingetragen werden, weil ich einen Radfahrer damit köpfen könnte :baby:


    Also wenn ich den erst mal mitgenommen hab , hat der sicher größere Sorgen als den Scheiß Flügel denk ich :denk:


    Das Erste was passiert ist ein achtfacher Knöchelbruch wegen dem Kennzeichen :rofl::rofl:

  • Deswegen sind LAAs aus ALU oder Stahl auch nicht zugelassen, weil die wegfliegen
    und im Flug Aufwind bekommen und dabei einer Boeing die Tragflächen durchschiessen könnten,
    die dann natürlich auf bewohntes Gebiet abstürzen könnte ............



    (Nein, keine Ahnung, ob die zugelassen sind, oder nicht - aber wen interessierts ? )