Heyho
Da ich nicht sonderlich viel ahnung hab, was eintragungen usw. betrifft wollt ich mich hier mal schlau machen.
Habe vor mir diese felgen incl. mischbereifung (vorne 225/40 hinten 255/35 in 19 Zoll) zu holen
http://www.felgenoutlet.de/pro…att-schwarz-poliert-.html
TÜV gutachten wäre ja schon mal vorhanden... aber laut zulassungsschein darf man den rex ja mit maximal 225R18 fahren?!
wie soll ich hier vorgehen zum händler hin u. den mal um info bitten bzw. zur TÜV brüfstelle? ich hab echt ka klärt mich mal bitte auf
Danke
lg
19 Zoll Felgen mit Mischbereifung eintragen in .at
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Hallo danbn !
Grundsätzlich gehört jede Rad / Reifenkombination oder auch nur das Verwenden anderer
Dimensionen, als im Typenschein (!) (also nicht Zulassungsschein) stehen, überprüft und
eingetragen.Je nach Landesregierung gelten aber ABEs und TÜV Gutachten nicht !
Meistens ist individuell die Änderung mittels Sachverständigen oder TÜV, der die gleiche
Aufgabe hat, zu überprüfen und dann der Landesregierung vorzulegen, die wiederum auch
prüft und dann in den Typenschein einträgt.Wenn Du eine Kombination verwendest, die der originalen sehr ähnlich ist, wirds kaum Probleme
geben. Dies gilt auch, wenn Du zB im Sommer grosse Felgen / Reifen verwendest, die eingetragen
hast und im Winter aber mit kleineren fährst. (Die haben dann sowieso durch Umbauarbeiten
an der Karosserie platz)Wenn bereits ein Fahrzeughalter eine bestimmte Rad / Reifenkombi eingetragen hat, ist diese
in einem zentralen Register vermerkt und kann "benutzt" werden. Allerdings dann auch wieder
nur unter Vorweis der eventuell notwendig durchgeführten Änderungsarbeiten an den Radhäusern.Zum Vorweis ist eine Kopie der Eintragung in den Typenschein mitzuführen.
Eine Eintragung in den Zulassungsschein ist erst seit neuerem (ca. 3 Jahren) möglich
und auch nicht verpflichtend.Also nicht einschüchtern lassen, wenn die Rennleitung die (Nicht)eintragung im Zulassungsschein
urgiert.Hier auch noch was dazu :
Hoffe, ich konnte helfen.
Ansonsten hilft der TÜV auch gerne telefonisch weiter.Grüsse
MickEdit :
Wenn der Felgenhersteller, der ja verschiedene Kombinationen prüft, im Gutachten keine notwendigen
Umbauarbeiten vermerkt hat (zB Dotz Hanzo 18" mit 225/45 achtzehn ET 35), dann ist eine Eintragung
sicher schnell und unbürokratisch ohne Sachverständigem möglich. -
Je nach Landesregierung gelten aber ABEs und TÜV Gutachten nicht !
Ähm, ABEs gelten je nach Landesregierung nicht?
Ich dachte die gilt in Ö immer ...
Gilt das nur bei Felgen?Jetzt weiß ich wenigstens wozu wir 9 Landesregierungen bezahlen, in einem Land so riesig wie Österreich.
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TÜV Gutachten aus Deutschland oder anderen Ländern (inkl. Österreich) und ABEs
gelten in der Regel bei uns in Österreich nicht.
Gilt nicht nur für Räder.Da aber jedes Bundesland andere Bestimmungen hat, ists auch nicht soooo generell zu beurteilen.
Gibt schon auch Sachverständige in NÖ, die sich mit einem TÜV Gutachten aus
zB Rheinland Pfalz zufrieden geben.Ich würde mich im konkreten Fall mal bei der zuständigen Landesregierung erkundigen, in der
das FZ angemeldet ist.
Oder halt beim TÜV, denn die sind auch sehr auf Zack und eigentlich mehr auf unserer Seite !Ich musste das Ganze bei den Rädern meines vorherigen Lieblings, einem Mazda 6, mitmachen.
Ich hatte mir AEZ Felgen zugelegt - Dann beim Freundlichen die Radhäuser komplett auf diese
Rad / Reifenkombi zuschneidern lassen - Bördeln, Ziehen, Lackieren.Deswegen habe ich da einen nicht so schlechten Einblick.
Doch das war auch schon wieder vor ca. 5 Jahren. Könnte schon sein, dass sich inwzischen
was geändert hat.Aber : Ein Mitführen einer ABE ohne Eintragung ist keinenfalls gültig !!
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Und was ist mit so EU-Genehmigungen?
http://www.ath-hinsberger.de/t…lstahl-Endschalldaempfer/
Das Teil muss ich ja wohl ned eintragen lassen z.B. oder? -
@ Daniel
Meines Wissens gehört auch das eingetragen, da sich eventuell (weiss aber nicht, obs stimmt)
die Grenzwerte für den Schalltest in den Bundesländern unterscheiden.Tja, es sind die Bestimmungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich ....
Aber wie gesagt, am Besten bei der jeweiligen Landesregierung oder TÜV nachfragen,
um sicher zu gehen !Wenn jemand nachfragt und eine Antwort bekommt, bitte posten - vielleicht sind wir dann ja alle
gescheiter -
Land Steiermark :
Anbringung von Austausch-Endschalldämpfer
Beim Austausch von originalen gegen andere Auspuff-Endschalldämpfer (PKW und Motorrad) muss Folgendes beachtet werden:
- Mitführen einer EU-Betriebserlaubnis;
- Typen-Kennzeichnung und E-Prüfnummer müssen am Schalldämpfer ablesbar sein;
- Fahrzeug- und Motortype müssen mit Betriebserlaubnis übereinstimmen.
Unter oben angeführten Voraussetzungen ist ein
Austausch-Schalldämpfer nicht anzeigepflichtig (keine Eintragung in den
Typenschein).Falls für den Auspuff-Endschalldämpfer nur ein Teilegutachten von TÜV
oder DEKRA existiert, ist eine Eintragung in den Typenschein gem. §
33(3) KFG 1967 erforderlich.Dafür ist ein Nachweis über das Fahr- und Standgeräusch, Beeinflussung der Motorleistung und des Abgases erforderlich.
Land NÖ :
Änderungen an der Auspuffanlage
Zitata) Anbringung von Auspuffblenden:
Beim
Anbringen von "Auspuffblenden", die den Endrohrdurchmesser nicht
verändern, ist lediglich die fachgerechte Montage zu berücksichtigen.
Dies erfordert keine Eintragung im
Genehmigungsdokument. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Anschweißen
eines derartigen Bauteils eine unzulässige Änderung darstellt.b) Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Austausch - Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung
im Genehmigungsdokument, der Zulassungsbesitzer muss jedoch über den EG
- Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf
den gegenständlichen Fahrzeugtyp bezieht.Zu beachtende Punkte:
- Schriftlicher
Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt, und bei einer
Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das
betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die
Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss,
beinhalten.
Verwenden eines anderen Luftfilters
Austausch
durch einen so genannten Sportluftfilter. Diese besitzen üblicherweise
keine Typengenehmigung und es gibt auch keine Freigabe durch die
Fahrzeughersteller. Derartige Sportluftfilter dürfen nicht verwendet,
und können auch nicht genehmigt werden.Land Wien :
Änderungen an Fahrzeugen - Anzeige/Antrag
Voraussetzungen
Die Durchführung von Änderungen an Ihrem Fahrzeug, welche die Genehmigungsdaten wie z. B.</abbr> die Gewichte betreffen oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, ist der MA</acronym>
46 anzuzeigen. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument
(Zulassungsbescheinigung und Datenauszug oder Typenschein oder
Einzelgenehmigung oder COC</acronym>) eingetragen.Beispiele:
- Anderen Felgen und Reifen als im Fahrzeuggenehmigungsdokument angegeben
- Motoränderungen (höhere Leistung durch Chiptunning)
- Fahrgestelländerungen (Tieferlegung)
- Karosserieanbauteile (Spoiler)
Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, per Brief, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Vollmacht, falls der/die Fahrzeugbesitzer/in nicht persönlich kommt
- Nachweise gemäß Änderungserlass 77-XLS-Datei</acronym>
- Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
- Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
- Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten
Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU</acronym>-Betriebserlaubnisse, usw.</abbr>) - Vollmacht, falls der/die Fahrzeugbesitzer/in nicht persönlich kommt
Zusätzliche Unterlagen können bei Bedarf im Zuge des Verfahrens von den Sachverständigen gefordert werden.
Zuständigkeit
LandesfahrzeugprüfstelleDie Mitarbeiter/innen stehen für persönliche Beratungen und Auskünfte zur Verfügung:
Montag bis Freitag 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Donnerstag 15.30-17 Uhr
Kosten / Zahlung
- PKW</acronym>: 26 Euro pro Änderung
- Zweirad: 17,40 Euro pro Änderung
- Anhänger: 6,50 Euro pro Änderung
- 13,20 Euro Zeugnisgebühr bei Typenschein
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Bankomat, in Ausnahmefällen
oder bei schriftlicher Zusendung auch über Erlagschein erfolgen.Ansprechpartner/in in Zahlungsfragen ist die Stadtkassen-Leitstelle
Termin / Frist
Ein Termin zur Fahrzeugvorführung wird nach Antragstellung je nach Wunsch entweder vor Ort oder telefonisch vereinbart oder per E-Mail, per Fax bzw.</abbr>
per Brief mitgeteilt. Eine sofortige Erledigung während der oben
angeführten Zeiten je nach Terminsituation in Verbindung mit
Wartezeiten ist fallweise möglich.Beachten
Das
Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden. Das Fahrzeug darf,
sofern es dem Kraftfahrgesetz entspricht, während des Verfahrens
weiterverwendet werden. -
Hi,
Danke fürs Raussuchen!!
Na bin ich froh dass ich Wien um ein paarhundert Meter verfehlt habe -
Immer wieder gerne !
Ja, kann schon durchaus Vorteile haben, kein Wiener zu sein
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Immer wieder gerne !
Ja, kann schon durchaus Vorteile haben, kein Wiener zu sein
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Also ich hab noch nie Felgen mit Reifen extra eintragen lassen, sondern damals bei meinem Astra G war das so:
nach dem 5. Termin in Seyring ( mit dem selben Auto ) wurde mir alles eingetragen , was bei einer Verkehrskontrolle beanstandet wurde ( verdammt viel , weil nix eingetragen war )
hatte da auch am Ende statt 15 Zoll !!! 17 !!! Zoll oben und es gab keine Probleme beim Eintragen ( gutachten war vorhanden )
Du musst immer unterscheiden zwischen typisieren und eintragen !!!
Typisieren kannst du bei einem Zivilgutachter ( das wird teuer du brauchst aber kein Teilegutachten oder dergleichen )
eintragen kannst du auf jeder Prüfstelle ( nur mit Teilegutachten und Markierung an der Felge , dass sie Original ist und das Gutachten das Richige ist )noch Fragen , gern
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Und wenn ich halt auf Risiko rumfahre nur mit Gutachten ohne Eintragen, und die mich dann erwischen und zum EIntragen schicken wieviel kostet dann die Strafe?
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ist schon ein wenig her , aber ich glaube , ich hab damals um die 400,- abgegeben
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Risiko recht gut und schön, aber :
1. besteht die Möglichkeit der sofortigen Kennzeichenabnahme und dem Erlöschen der
(Strassen-)Zulassung für das Fahrzeug, da es nicht mehr "betriebssicher" ist2. ausserdem könnte im schlimmsten Falle bei einem Schaden, auch wenn Du nicht schuld bist,
die Versicherung komplett aussteigenIch habe damals beim TÜV ca. 360 Euronen gelassen, wobei die alles gleich überprüft haben, also
auch Heckspoiler, Schweller, Front- und Heckschürze und
bei der Prüfstelle des Landes zur Eintragung ca. 80 Euro oder so, weiss es aber nicht mehr genau,
könnten auch nur 40 gewesen sein.Grüsse
Mick -
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Das Problem Nummer ein ist bei uns in Österreich, dass die Bestimmungen immer strenger werden,
die Beamten immer mehr geschult, immer mehr angehalten, darauf zu schauen, sich aber in
Wirklichkeit keiner der Beamten mehr richtig auskennt.Es gibt so viele Varianten von Tuning usw, dass da kein Bulle mehr durchblickt.
Sie sollen aber immer mehr drauf schauen.Nur, wenns speziell ums Fahrwerk geht, kanns schon sehr haarig werden.
Da muss ich Daniel recht geben.
Die können natürlich sagen, dass durch die Veränderung eine Verschlechterung gegenüber
dem Serienzustand herbeigeführt wurde und deswegen zB der Bremsweg länger wurde,.......... und das Fahrzeug nicht mehr allgemein strassentauglich (strassenzugelassen) ist.
Wegen einem ESD würde wahrscheinlich niemand auf die Idee kommen, dass der speziell
zu einem Unfall geführt hätte. Deswegen ists damit sicher auch leichter mit der
EU-Genehmigung.Also so gesehen, wären sogar geile Brembo-Bremsen "unfallauslösend" weil der Hintere nicht
mit solch einem kurzen Bremsweg gerechnet hätte ... -
mir hat dafür beim TÜV mal einer erklärt dass aluHeckspoiler nicht eingetragen werden, weil ich einen Radfahrer damit köpfen könnte
Also wenn ich den erst mal mitgenommen hab , hat der sicher größere Sorgen als den Scheiß Flügel denk ich
Das Erste was passiert ist ein achtfacher Knöchelbruch wegen dem Kennzeichen
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Deswegen sind LAAs aus ALU oder Stahl auch nicht zugelassen, weil die wegfliegen
und im Flug Aufwind bekommen und dabei einer Boeing die Tragflächen durchschiessen könnten,
die dann natürlich auf bewohntes Gebiet abstürzen könnte ............(Nein, keine Ahnung, ob die zugelassen sind, oder nicht - aber wen interessierts ? )