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Anmerkungen:
Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben (Wankel-) Prinzip: Im neuen Steuersystem keine Änderung!
Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges; je angefangene 200 kg: 11,25 Euro, über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro
Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg kostet pro Jahr 112,50 Euro Steuer
Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach zulässigem Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren. Und: Grundsätzliche Steuerbefreiung fünf Jahre ab Erstzulassung
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Wenns dabei bleibt wäre es gut für uns, dann wären wir nochmal davongekommen
Aber wer weiß schon was in den nächsten vierJahren passieren wird