:tongue: Meiner geht diesen Monat auch in den Winterschlaf (Saisonkennzeichen 03-11). Hab aber noch mein Winterauto Golf 3 GTI. Der Rex ist mir für den Winter zu schade. aber die Zeit geht ja auch irgenwie rum.
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Zitat
Original von Eric|Draven
Da habe ich andere Kenntnisse.
Ich habe gerade vorige Woche mit einem Verkehrskommissariat und der Zulassungsstelle telefoniert.
Wobei mich das wirklich wundert.ich werd da nochmal nachfragen.
Bis dahin würd ich wirklich keinem dazu raten, außerhalb des Saisonzeitraumes zu benutzen.
du hast keinen haftpflicht-versicherungsschutz und damit keine betriebserlaubnis auf öffentlichen straßen und plätzen.
wenn dir ein cop was anderes erzählt sollte der seinen job wechseln oder du dir gedanken machen warum er dich ficken will.
musst mir nicht glauben, ruf einfach mal bei deiner versicherung anback to topic - hab auch saisonkennzeichen: 3/10
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Zitat
Original von deimos
du hast keinen haftpflicht-versicherungsschutz und damit keine betriebserlaubnis auf öffentlichen straßen und plätzen.
wenn dir ein cop was anderes erzählt sollte der seinen job wechseln oder du dir gedanken machen warum er dich ficken will.
musst mir nicht glauben, ruf einfach mal bei deiner versicherung anback to topic - hab auch saisonkennzeichen: 3/10
Nein.
Es ist kein Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und kein Verstoß gegen Steuervorschriften.
Und mit der Betriebserlaubnis hat das gar nichts zu tun.Es ist sehr wohl Bußgeld und Punktebewehrt, wie Scoob sagt.
Und die Versicherung wird im Falle eines Unfalles Regreßforderungen stellen.Man sollte also nicht außerhalb des Saisonzeitraumes fahren.
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Zitat
Original von Eric|Draven
Nein.
Es ist kein Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und kein Verstoß gegen Steuervorschriften.sowie du den wagen während der ruhephase bewegst ist der versicherungsschutz erloschen. von steuer hab ich nix gesagt
http://www.auto-und-verkehr.de/saisonkennzeichen.phpZitatOriginal von Eric|Draven
Und mit der Betriebserlaubnis hat das gar nichts zu tun.kein versicherungsschutz heißt in deutschland ende der betriebserlaubnis.
http://www.internetratgeber-re…recht/Straftaten/aa11.htmZitatOriginal von Eric|Draven
Es ist sehr wohl Bußgeld und Punktebewehrt, wie Scoob sagt.dem hat auch niemand widersprochen
ZitatOriginal von Eric|Draven
Und die Versicherung wird im Falle eines Unfalles Regreßforderungen stellen.falsch, sie wird gar nicht erst zahlen weil du den vertrag vorsätzlich gebrochen hast.
http://www.auto-und-verkehr.de…r-versicherungsschutz.phpZitatOriginal von Eric|Draven
Man sollte also nicht außerhalb des Saisonzeitraumes fahren.ahja gute fahrt
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edit
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Zitat
Original von deimos
sowie du den wagen während der ruhephase bewegst ist der versicherungsschutz erloschen. von steuer hab ich nix gesagt
http://www.auto-und-verkehr.de/saisonkennzeichen.phpDefinitiv nein.
Der Schaden muß aus eigener Tasche bezahlt werden. Das betrifft Fremdschaden und Eigenschaden.
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist es definitiv nicht. Denn das setzt tatbestandsmäßig nur einen gültigen versicherungsvertrag voraus. und der besteht ja.Ein beispiel dafür, daß die versicherung nicht erlischt:
Wird (ohne daß es fahrlässig vom Besitzer ermöglicht wurde) das Fahrzeug durch einen dritten während des abgelaufenen zeitraumes geführt und wird ein unfall verursacht, haftet die versicherung)Würde der versicherungsschutz erlöschen... dann wäre 29ad StVZO fällig. Das heißt jedes mal wenn die Saison abläuft, müßten alle kennezecheninhaber zum Entstempeln und danach zum Wiederbestempeln.
Zitat
kein versicherungsschutz heißt in deutschland ende der betriebserlaubnis.
http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-re…t/Straftaten/aa11.htm</a>
Fehlende Versicherung führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die richtet sich nach der StvZO 19 (2) und erlischt nur bei den dort aufgeführten Punkten.Die Versicherung hat damit nichts zu tun. Die spielt nur bei der Zulassung eine Rolle. (betriebserlaubnis+versicherung)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.Das sind exakt die Aussagen die ich von der Verkehrsabteilung nach einem zweiten Anruf bekommen habe. (Anderer Kollege)
Zum Hintergrund: Ich hab vor ca. 2 Wochen einen VW-Polo mit abgelaufenem Kennzeichenbereich angehalten und Rücksprache gehalten, ob ich eine Anzeige tippen muß.
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oki eric, vertagen wir uns auf nächste woche, da frag ich mal unseren schaden-chef (einer eher größeren versicherung), als volljurist wird er mich mit einschlägigen gesetzen totschlagen die ich dann umgehend weitergeben werden oder mich belehren und dir recht geben (was ich dann natürlich auch weitergeben werde).
so long -
Zitat
Original von deimos
oki eric, vertagen wir uns auf nächste woche, da frag ich mal unseren schaden-chef (einer eher größeren versicherung), als volljurist wird er mich mit einschlägigen gesetzen totschlagen die ich dann umgehend weitergeben werden oder mich belehren und dir recht geben (was ich dann natürlich auch weitergeben werde).
so longDa wär ich Dir sehr dankbar.
Ich bin hier zwar net mit Vorsatz dabei... aber grundsätzlich kannd as Nichterstatten einer Anzeige natürlich Strafvereitelung bedeuten... -
Hi Eric,
Gut für den Polo-Fahrer, bzw. Kfz-Halter des Polo, daß dein Kollege am anderen Ende keine Ahnung hatte.
Ich sag nur: 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg wären eigentlich fällig gewesen!
Aber in Norddeutschland gehen die Uhren anders und die Ordnungshüter haben ein Herz für Sünder :tongue:Bayerische Grüsse
Chris