Motor Kompression - was sagt ihr zu diesen Werten?

  • Dass man die Gewährleistung nicht ausschließen kann (rein rechtlich) ist richtig. Aber wenn ein defekt hinterher darauf zurück zu führen ist, dass er ohne entsprechende Veränderung nicht passiert wäre und man den Kunden vorher darauf hingewiesen hat, dann ist es kein Gewährleistungsfall sondern defekt aufgrund unsachgemäßer Benutzung.
    Möglich dass man mit einem Anwalt dagegen vorgehen kann, aber ausgelegt wird es im Falle definitiv erstmal so.

  • Klar, beschränken könnten sie die Gewährleistung sicher mannigfaltig, machen sie jedoch nicht. Für eine Firma (die das auch noch als gelistetes Produkt anbietet) eine in meinen Augen eher fragwürdige Vorgehensweise.

  • Dass man die Gewährleistung nicht ausschließen kann (rein rechtlich) ist richtig. Aber wenn ein defekt hinterher darauf zurück zu führen ist, dass er ohne entsprechende Veränderung nicht passiert wäre und man den Kunden vorher darauf hingewiesen hat, dann ist es kein Gewährleistungsfall sondern defekt aufgrund unsachgemäßer Benutzung.
    Möglich dass man mit einem Anwalt dagegen vorgehen kann, aber ausgelegt wird es im Falle definitiv erstmal so.

    Jeder wichtige Hinweis an den Kunden sollte schriftlich erfolgen, alles andere ist schwierig zu beweisen.
    Wenn ein Anbieter die Gewährleistung bzw. andere Ansprüch (z.B. Schadenersatz usw.) eingrenzen möchte, muss er dies sehr genau formulieren und darf dabei nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, da es sonst ungültig wird. Wenn man noch die salvatorische Klause am Schluß der AGBs vergisst, kann eine falsche Formulierung die kompletten AGBs ungültig machen. Das kann ganz schön teuer werden, wenn da mal ein Kunde vor Gericht zieht. Für den kundigen Kunden sind fahrlässig formulierte AGBs ein Glücksfall..... ;)

  • Interessant, wusste ich nicht. Sonst wahrscheinlich auch kaum jemand :-D
    Die meisten lassen sich eben auf die Motorsportartikel ein

  • Wenn du dich nicht drauf einlässt wird er dir kein Motor verkaufen....
    Und Rennsport ist unüblicher Gebrauch!
    Wenn du nen Motor mit Streetport haben willst ist dieses für den Rennsport gedacht. Dort gelten eh andere Regeln....
    Ist ja bei Versicherungen nicht anders:
    Die Teilnahme an Veranstaltungen bei dem es Ziel ist eine möglichst schnelle Zeit oder hohe Geschwindigkeit zu erreichen schließt die Versicherung automatisch aus ;)


    Wie soll der Wankelmotorguru bei einem geporteten Motor Garantie geben - die Klausel ist übrigens nicht unüblich - wenn er nicht einschätzenkann wie hoch die Belastung wirklich ausfällt, vor allem ab wann ist es dann unnormale Belastung seiten des Kunden?
    Er weiß ja nichtmal wer die Abstimmung macht.....

    Mazda Rx-8 Challenge ¤ Tornado Rot ¤ EZ 2004 ¤ 231PS 6Port ¤ Viele viele Änderungen
    Was habe ich alles geändert
    Es ist egal welches Auto du fährst - es gibt immer einen der schneller ist als du...
    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


    Einmal editiert, zuletzt von Master_3 ()

  • Was auch eine Idee wäre, ist den Verkäufer zu bitten nach 2 Monaten oder ca 2000km einen zweiten Test machen zu lassen und dir die Ergebnisse erneut zu senden. So siehst du ob die Werte weiter gesunken sind und ob der Unterschied zwischen den Kammern größer wird.


    Oder ist es nicht gesund für den Motor, einen Kompressionstest mehrmals zu machen. Können dadurch die Kompressionen auch sinken, immer wenn man einen Test macht?

  • Nein, durch den Test wird nichts schlechter - außer man führt ihn falsch aus.

    231er Kuro, anubisschwarz (metalic), Vollleder hellgrau, CFC Scheibentönung, Stonis ID3-iPod-Adapter, Greddy Ölwanne
    HJS 200er-Metallkat, RacingBeat: Header - Cat-Back - REVi Intake Kit - Ram Air Duct - Schutzgitter für Ölkühler, KW V3-Gewindefahrwerk
    ProSport Zusatzanzeigen, BM Customs Lenkrad, Howards LAAs und Frontsymbol, RX-8 Schriftzug im 3. Bremslicht, AEM Zündspulen Kit
    EBC Black Dash Bremsscheiben und Redstuff Beläge, HEL Stahlflex-Bremsleitungen, SR Motorsports Pulley Kit, OZ Ultraleggera 8,5x20 mit 245/30

    Durchschnittsverbrauch: 182506.png
    sig5.gif

  • Mal als Frage nochmal zu den Werten. Warum wollt ihr die umrechnen, bzw runter rechnen?
    So wie ich die Tabelle verstehe ist der "Todeswert" ja 6,9 unabhängig von der Drehzahl.

  • Mal als Frage nochmal zu den Werten. Warum wollt ihr die umrechnen, bzw runter rechnen?
    So wie ich die Tabelle verstehe ist der "Todeswert" ja 6,9 unabhängig von der Drehzahl.

    Die Tabelle beinhaltet ja schon die Umrechnung - entweder man schaut was die tatsächliche Drehzahl + Kompression auf umgerechnet 250rpm entspricht, was das Vergleichen mit anderen Useren und deren Werten vereinfacht oder man schaut nur, in welchem Farbbereich (Grün/Gelb / Rot) sich die Werte befinden.


    Man muss natürlich verstehen, wie die Tabelle funktioniert !!! ;)
    Kleiner Tipp: Die tatsächlich gemessene Kompression steht ganz links, dann fährt man so weit nach rechts, bis man in der Spalte der gemessenen Drehzahl ist und dann hat man den umgerechneten Kompressionswert bei 250rpm.


    => 5,8 Bar bei 17rpm = noch okay
    => 7,8 Bar bei 320rpm = Kompression zu gering

  • Beachte den Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. Klar will er keine Garantie geben, kann er auch so machen, aber er will einfach pauschal auch die Gewährleistung mit ausschließen. Das ist ein No-Go.


    Ich finde die Herangehensweise aber auch unabhängig davon ungünstig. Wer sagt denn, dass ich mit meinem ungeporteten Motor nicht auf die Rennstrecke fahre? Eben. Warum kann ich dann nicht einen geporteten Motor für die Straße abnehmen lassen, wenn ich das wollte und damit bestimmungsgemäß fahren? Wenn die Sorge die Rennstrecke ist, sollen Sie die eben ausschließen und nicht so obskure Versuche die gesetzliche Gewährleistung pauschal auszuschließen (was nicht geht/rechtens ist).

  • Das Problem ist doch bei Porting man kann nie genau sagen wie lange es hält - z.B. bei Bridgeport geht es halt wirklich auf die Lebensdauer.
    An sich hast du recht, er könnte einfach die Rennstreckenbenutzung ausschließen, aber dann landest du wieder mit ihm vor Gericht, denn du sagst du warst nicht auf der Rennstrecke und er sagt warste wohl...
    Und ein geporteter Motor ist eh nicht einzutragen und daher in der StVo unzulässig, daher ist der verdacht des Rennstreckeneinsatzes eben sehr hoch...
    Im Zweifelsfall darf eh wieder ein Richter entscheiden, wie gesagt, die Klausel ist gang und gebe:


    http://www.gracing.de/2013/agb.html


    "Gewährleistung
    Motorsport- und Rennsportteile sind kurzlebige Hochleistungsteile und deshalb von der Gewährleistung ausgeschlossen."




    http://www.g-techgmbh.de/de/pr…o/alfaromeomito/index.php
    "Motorsportteile sind kurzlebige Hochleistungsteile → keine Garantie oder Gewährleistung"


    http://www.hk-power.de/impressum/


    "Motorsportteile sind kurzlebige Hochleistungsteile. Keine Garantie! Alle von uns verbauten Teile unterliegen keinen Prüfungen und können schon nach kürzester Zeit defekt sein, das Risiko muss der Käufer selbst übernehmen."




    http://www.maf-map-engineering…ngineering%20-%20AGB.html


    "Motorsportteile sind Hochleistungsteile und unterliegen unkalkulierbaren extremen Belastungen. Der Einsatz der von uns gelieferten Teile, Geräte und Softwares in motorsportlichen, bzw. motorsportlich umgerüsteten (z.B. leistungsgesteigerten) Fahrzeugen und motorsportlichen Wettbewerben oder in damit in Verbindung stehenden Test-, Probe-, Abstimm- und Trainingsfahrten führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche."



    Wie gesagt - ohne Gericht wirste da eh nicht weiter kommen....Muss jemand demnächste mal zum Anwalt und könnte das mal kurz anschneiden? :D

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  • Bridgeport ist ja eine wirklich deutlich extremere Bearbeitung des Motors. Einhellige Beschreibungen für Streetports sehen keine wesentlich verkürzte Lebensdauer (ob das Ding am Ende 150.000 oder 160.000 km halten würde, danach kräht ja kein Hahn mehr)


    Ich hatte in einem vorherigen Beitrag bereits anwaltliche Äußerungen zitiert.
    Es ist als Gewerbetreibender beim Verkauf an Privatpersonen nicht zulässig, die Gewährleistung pauschal auszuschließen.


    Selbst für den Renneinsatz wäre es fraglich, ob eine durch das Verschulden des Rebuilders durch deinen Kopf rasende Pleuelstange (im Falle eines HKM) keine Gewährleistungsansprüche geltend machbar sind. Gesundheitsschäden sind so nämlich per se nicht ausschließbar.


    Microsoft schreibt auch Dinge in seine EULA, die in Deutschland vor keinem Gericht standhalten und zum Teil auch bereits für nichtig erklärt wurden.
    Man kann noch so viele Beispiele zitieren, in denen die Gewährleistung pauschal ausgeschlossen wird, das ändert an der Sache nichts: Es ist nichtig und bedeutet, dass kein Gewährleistungsausschluss stattgefunden hat. Punkt.




    Ja, leider muss man sich dann erst durchklagen. Aber auch das bedeutet nicht, dass es rechtens ist, was dort geschrieben wird.

  • Zitat von Commander_Keen

    Ja, leider muss man sich dann erst durchklagen. Aber auch das bedeutet nicht, dass es rechtens ist, was dort geschrieben wird.

    Korrekt, nur meistens läuft es im einvernehmen beider Seiten ab, keiner hat Bock 2 Jahre Papierkram, Anwaltsbesuche und Gerichtsverfahren durch zu kauen

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    Definition von "Tuning": Wir geben Geld aus das wir nicht haben, für Dinge die wir nicht brauchen, um Leute zu beeindrucken die wir weder kennen, noch mögen...


  • Der Gewährleistungsausschluss ist recht einfach über die Art der Nutzung einer Sache, die über den vorgesehenen Zweck hinaus geht, einschränkbar, dabei muss aber klar definiert werden, wo die Grenze ist. Wenn man Straßenautos auf der Rennstrecke nutzt, kann man vieles ausschließen, aber eben nicht alles z.B. darf bei einem Überrollkäfig beim normalen Rennstreckenbetrieb nicht die Schweißnähte reißen oder sich die Rohre verbiegen oder bei einem Rennssitz dürfen die Nähte nicht aufgehen oder die Halterungen zur Konsole brechen usw.


    Anders sieht es aus, wenn man z.B. einen Motor überholt und dieser dann ganz normal im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird, denn hier wird der Motor innerhalb der Herstellervorgaben betrieben und das müssen die neuen Teile aushalten und der gesamte Motor sollte dann auch wieder eine normale Laufleistung erreichen.
    Der Vorteil der gewerblichen Anbieter ist ja die umgekehrte Beweislast, die nach 6 Monaten greift. Danach muss der Kunde nachweisen, dass ein Mangel bereits bei übergabe des Fahrzeugs vorlag, die aber erst später bermekt wurde z.B. durch einen Defekt. Das heißt, der Kunde müsste im Stritfall ein Gutachten erstellen lassen und es können vor Gericht noch weitere Gutachten folgen und das muss man alles vorfinanzieren und wenn man vor Gericht verliert, bleibt man auf den Kosten sitzen. Oft gibt es ja auch einen Vergleich und dann kann der zu tragende Kostenanteil so hoch sein, dass man unter dem Strich drauf legt. Deshalb sollte man, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, seinen Rebuilt-Motor vor Ablauf der 6 monatigen Frist testen lassen. Wenn dann die Werte deutlich zu niedrig sind, muss der Leistungserbringer nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat und der Kunde den Schaden zu verantworten hat.


    Viele die einen RX-8 neu gekauft haben und sich entsprecehnd informiert hatten, haben kurz vor Ablauf der Garantie einen Kompressionstest machen lassen und da es von Mazda klare Vorgaben gab, wann ein Motor als defekt gilt, hatten sie keine andere Wahl, als massig Motoren zu ersetzen.