Hallo!
Da es bei uns jetzt ja Pflicht ist würde mich interessieren, ob, und wenn ja, welche Änderungen ihr gemacht habt.
Die von Mazda angebotene lösung ist für mich nicht optimal, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Ciao
Erwe
Hallo!
Da es bei uns jetzt ja Pflicht ist würde mich interessieren, ob, und wenn ja, welche Änderungen ihr gemacht habt.
Die von Mazda angebotene lösung ist für mich nicht optimal, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Ciao
Erwe
Was bietet denn MAZDA an?
Bei uns ist es ja noch nicht Pflicht, aber schon von Interresse.
Sieha auch hier: http://www.rx8-fan.de/wbb2/thr…sid=&hilight=Tagfahrlicht
Wie sieht die Mazdalösung aus?
Die Mazda-Lösung ist folgende:
man bekommt ein Modul eingebaut, welches die volle Autobeleuchtung einschaltet, wenn die Batteriespannung über 13,5 Volt beträgt, d.h. sobald die Lichtmaschine Strom liefert. Mich stört daran, daß eben alles Licht angeht (Abblendlicht, Rücklicht, ...). Ich hätte gerne eine Lösung mit einem eigenen Licht und nur nach vorne. Bei mir wurde ein defektes Lämpchen (Begrenzungslicht) getauscht, das war eine halbe Stunde Arbeit. Was kostet dann das Tauschen des Abblendlichts? Und das wird dann oft sein, lt. Osram ist die Lebensdauer einer Standard-H7-Lampe 400- 600 Stunden.
Ich bin am Überlegen, ob ich mir nicht die Tagfahrscheinwerfer von Hella montieren sollte.
Ach ja, das Modul kostet 49.90 excl. Einbau. nach mehrmaligen Nachfragen hab' ich dann die Aussage bekommen, daß ich komplett mit ca. 120 Euro rechnen muß.
ZitatOriginal von Erwe
Mich stört daran, daß eben alles Licht angeht (Abblendlicht, Rücklicht, ...)
Eigenartig, mein Händler meinte, dass nur die Abblendlichter angehen, also nur vorne. Alles andere (Heckleuchten, Instrumentenbeleuchtung,...) bleibt aus. Das mit den € 49,90 stimmt. Bin aber trotzdem am Überlegen, ob ich das machen lasse, da mein Rex nur als "Wochenend- und Schönwetterfahrzeug" betrieben wird. Aber im Frühjahr werde ich mich dann nochmals bei ihm informieren, was jetzt wirklich alles brennt mit diesem Modul. Vielleicht hat er dann schon mehr Erfahrung mit der Umrüstung. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Modul um 49,90 nur das Ein- und Ausschalten des Lichtschalters übernimmt, da muss schon mehr dahinter sein.
Grüße,
Sumpfi
Nein es kostet wirklich nicht mehr, ist so eine von "Mazda gestützte" Umbauaktion, mein Händler meinte das das Modul normalerweise etwa das doppelte kostet mit Einbau.
Viele Grüße,
Christian
ZitatOriginal von Christian
Nein es kostet wirklich nicht mehr...
?(- es soll ja auch nicht mehr kosten, sondern mehr können !
Grüße,
Sumpfi
Ich bin der Meinung, dass als Tagfahrlampen nur LED's in Frage kommen.
ZitatOriginal von Bodo
Ich bin der Meinung, dass als Tagfahrlampen nur LED's in Frage kommen.
Darf ich das erweitern?
Ich bin der Meinung daß alle Lampen, die lichttechnisch durch LEDs ersetzbar sind, aus LEDs bestehen sollen.
Sind Abblendlicht und Fernlicht denn lichttechnisch durch LED's zu ersetzen?
@ vermont
Interessanter Link.
Bei meinem laienhaften Verständnis wundere ich mich allerdings darüber, dass LED's teurer sein können als Xenon.
ZitatOriginal von Bodo
Bei meinem laienhaften Verständnis wundere ich mich allerdings darüber, dass LED's teurer sein können als Xenon.
Ist sicher nicht mit den Herstellkosten erklärbar. Aber es ist halt was Neues. Und das kostet i.d.R. mehr.
Hab heute was neues zum Thema Tagfahrlicht erfahren, ab dieser Woche wird es erlaubt sein, mit in die Fahrzeugfront integrierten (also originalen) Nebelscheinwerfern zu fahren, die Schluß-/ Standleuchten müssen anders als normalerweise bei den Nebelscheinwerfern, NICHT eingeschaltet sein (also Schaltung abändern und alles ist in Ordnung).
Anscheinend beginnen unsere Leute in der Regierung schön langsam über das Gesetz nachzudenken.
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
Also ich finde das interessant. Mein Freundlicher hat mir wieder ein Modul versprochen, wo nur die Begrenzungsleuchten und das Abblendlicht angehen.
Das wollte ich aber wieder nicht. Da ich mich kenne würde ich dann immer auf das Licht einschalten vergessen. Nachdem ich ja was sehe, würde es mir daher nicht wirklich auffallen.
Mir hätte mein Freundlicher wieder 99,-- abgenommen inkl. Einbau.
ZitatOriginal von Christian
Hab heute was neues zum Thema Tagfahrlicht erfahren, ab dieser Woche wird es erlaubt sein, mit in die Fahrzeugfront integrierten (also originalen) Nebelscheinwerfern zu fahren,
Scheint zu stimmen - http://www.arboe.at/209.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=874&tx_ttnews[backPid]=85&cHash=98e762ba43]
Das Forum packt den Link nicht Entweder kopieren, oder hinsurfen - steht aber gleich auf der ersten Seite beim ARBÖ
Werde es mir aber ausdrucken und ins Auto legen - vor ein paar Wochen hab ich nämlich mit der Rennleitung genau deswegen "gestritten"
NSW sind seit 19. April erlaubt, auch ohne Begrenzungslicht oder Standlicht. Vorrausgesetzt die NSW sind in Stoßstange integriert.
http://www.hatzer.at/forum/vie…=0&postorder=asc&start=15
Letzter Beitrag, ganz unten!
Falls ihr es nicht lesen könnts(glaub muß man regestriert sein):
Das Tagfahrlicht bzw. das Fahren mit Licht am Tag ist für uns auch noch ein Neuland und wir werden jeden Tag mit Neuerungen beglückt. Hier die letzte Info:
Zitat:
Betrifft: 27. KFG-Novelle; Verwendung von Nebellicht am Tag
1. Durch die 27. KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.
April (Ausschuss) und 21. April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen
des § 99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwendung von Licht am Tag geändert und auch
Nebellicht, das mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird,
als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.
2. Der Wortlaut des § 99 Abs. 5a idF der 27. KFG-Novelle lautet:
„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch
tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt
wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder
Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht
tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die
Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht. “
3. Die Erläuterungen führen dazu Folgendes aus:
„Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch Nebellicht als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht
als zulässige Lichtquelle verwendet werden kann. Das hat Vorteile, weil dadurch die Glühlampen des Abblendlichtes
geschont werden und deren Lebensdauer verlängert wird. Allerdings sollen nur Nebelscheinwerfer verwendet werden
dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind, da bei diesen ein Blendungseffekt ausgeschlossen werden kann.“
4. Punkt 3. des Erlasses vom 27. Oktober 2005, Zl. 179.713/0008-II/ST4/2005, betreffend die
zulässigen Lichtquellen für das Fahren mit Licht am Tag muss im Hinblick auf diese Änderung
adaptiert werden und hat wie folgt zu lauten:
„3. Zu verwendende Lichtquellen:
Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:
-- (normales) Abblendlicht
-- (normales) Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten
Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird
2
-- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):
Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die
den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in
Betrieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den
Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch
ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den
Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im
Sinn des § 33 KFG.
-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht oder Nebellicht für die Verwendung bei
Tag:
Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser
Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die
Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem
Abblendlicht mitleuchten müssen, nicht.
Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts oder des Nebellichtes auf
einen für das Abblendlicht bzw. Nebellicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht
erlaubt.“
5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.
6. Die Strafbarkeit bei Verstoß gegen Licht am Tag beginnt ab 15. April 2006.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist dabei aber auf
die kommende Neuregelung bereits Bedacht zu nehmen.
Lenker, die das in § 99 Abs. 5a KFG vorgesehene Nebellicht am Tag verwenden, sind daher
nicht zu beanstanden, auch wenn die Neuregelung des § 99 Abs. 5a KFG noch nicht in Kraft ist.
So, jetzt brauchen wir nur noch einen Bastler, der uns zeigt, wie man das automatisch einschalten läßt. Meine Vorstellung wäre,
daß nach dem Starten die Nebelscheinwerfer angehen, ohne daß der Schalter ein ist,
daß das Nebellicht aus geht, sobald ich das Begrenzungslicht bzw. Abblendlicht einschalte
daß es nicht ausgeht, wenn ich die Lichthupe betätige
und daß es sich per Schalter dazuschalten läßt, wenn mind. das Begrenzungslicht an ist.
Wer kann das?
Ciao
Erwe
Hallo,
denke mal beim RX8 kann man das programmieren, frag doch mal in der Werkstatt.
Falls es doch noch konventionell geschaltet wird, ist es ganz einfach zum umbauen:
Hab ich heute bei meinem 323F gemacht, war eine Sache auf ein paar Minuten, da sich ein paar cm unter dem Relais der Sicherungskasten befindet und so auch der Zündungsplus schnell gefunden war.
Viel Spaß beim Basteln,
Christian
ZitatOriginal von Christian
- Nebelscheinwerferrelais suchen (besser Schaltpläne bei Mazda kopieren lassen)
- die über das Standlicht geschaltene Versorgung der Relaisspule abstecken
- den nun freien Kontakt am Relais mit einem Zündungsplus verbinden
- FERTIG
Danke, das ist es aber nicht ganz. Wenn es tatsächlich so gebaut ist, dann würde der Nebelscheinwerfer nur leuchten, wenn er auch eingeschaltet ist.