RX8 nicht steuerfrei - von Michael Strauch

  • Ich habe bezüglich der Besteuerung nochmal mit meinem Händler telefoniert. Die Besteurung obligt den Finanzämtern und ist nicht durch den Bund festgelegt. Von daher kann es sein, dass einige Fahrzeuge steuerbefreit sind und andere nicht.


    Viele Grüsse


    Andreas

  • Das kann es doch wohl nicht sein.


    Ich kann nur jedem, der keine Steuerbefreiung erhält, raten, Widerspruch gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid einzulegen und diesen mit dem Gleichheitsgrundsatz zu begründen.


    Das Fahrzeug erfüllt die Vorgaben der Euro4-Norm als Pkw mit Benzin-Motor (egal ob Hubkolben oder Wankel).

  • ...Das ist wirklich etwas eigenartig. Seit wann ist denn die Steuer für
    Kraftfahrzeuge ein individuell änderbares System.
    Ich habe meinen Bescheid noch nicht, werde aber auf jeden Fall eine Prüfung
    veranlassen wenn ich sofort zahlen müßte.

  • Habe soeben meinen Steuerbescheid bekommen: 112,00 Euro pro Jahr ab sofort! Fahrzeugart=Fahrzeug mit Wankelmotor, Erstzulassung=25.11.2003, zulässiges Gesamtgewicht 1815 kg


    Die Finanzämter sind zwar in Direktionen auf Länderebene aufgeteilt - jedoch kann es keine unterschiedliche Besteuerung innerhalb Deutschlands geben - oder bezahlt man vielleicht in Bayern weniger Einkommenssteuer als in Niedersachsen?????


    Ich werde gleich schriftlich Einspruch erheben!

  • Zitat

    Original von OL-RX-808
    Habe soeben meinen Steuerbescheid bekommen: 112,00 Euro pro Jahr ab sofort! Fahrzeugart=Fahrzeug mit Wankelmotor, Erstzulassung=25.11.2003, zulässiges Gesamtgewicht 1815 kg


    Hallo!


    Ich wohne in Frankfurt am Main und auch mein Steuerbescheid lautete auf "Steuerbefreit bis 31.12.2005".


    Hoffe, das hilft.


    Gruss
    robi

  • Hallo Steuerzahler :(


    wenns hilft die reginalen Unterschiede (sollten nach meinem rechstempfinden nicht sein) aufzuklären:
    Ich wohne in Lkr. Roth (Bayern) und bin per Steuerbescheid bis 31.12.2005 steuerbefreit.


    Das mit der Kfz.-Steuer ist so: der Bund legt sie per Gesetz fest (es ist zu löhnen); die Länder wiederum sind für die Eintreibung zuständig. Und das ist der Haken an der Sache: die Durchführungsbestimmungen können unterschiedlicher nicht sein. Deshalb schließe ich mich dem Rat von Formula an, sofort Beschwerde einzulegen, wenn der RX-8 als nicht-steuerbefreit eingestuft wird.


    Gruß Rotaminator

  • @RX-808


    sollte der Einspruch im Landkreis OL nichts bringen, können wir uns immer noch zusammensetzen und vielelicht eine Gemeinschaftsklage gegen den Bescheid einreichen. Es kann wirklich nicht sein, dass der RX-8 innerhalb Deutschlands unterschiedlich besteuert wird.


    Viele Grüsse


    Andreas


    PS. Ich werde diese Woche auch Einspruch einlegen.

  • Dann soll Mazda sich darum kümmern. Die haben extra 9 PS geklaut wegen dieser scheiss Euro 4 und nun das!
    Dann können wir auch mit 500 PS und Euro 0 durch die Gegend fahren, kostet das selbe 112 Euro

  • Hotte


    ok. dann soll MAZDA uns als Ausgleich einen Tuningsatz auch 500 PS gratis leifern. Dannzahle ich auch gerne meine Steuern :D :D :D


    Andreas

  • Hotte  Andreas


    Eintrag Fahrzeug und Aufbauart im Fahrzeugbrief bei mir: PKW geschlossen EURO 4 - Was steht bei Euch ?


    Hinweis auf dem Steuerbescheid unter D. Schadstoffarme Fahrzeuge : Danach mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen, warum Ihr keine Anerkennung / Steuerbefreiung für EURO 4 bekommt. Soweit ich das sehe, erläßt das Finanzamt unbesehen nur nach obigen Eintrag im Fahrzeugbrief den Bescheid, zumindestens bei uns.


    Ansonsten Frist zum Einspruch beachten !


    Grüße

  • Hotte @Anderas


    Wenn ihr den 500 PS -Kit habt bescheit sagen den will ich auch :D :D :D und die Steuer würde ich dann Freiwillig abdrücken.


    Habe meinen Steuerbescheit bekommen: 0,00€ bis ende 2005 :) :) :) aber dafür bezahle ich ja mehr Mineralölsteuer :(.

  • @OL-RX-808


    das verstehe wer will. Am Wankel kanns doch wohl nicht liegen. VW hat meines Wissens einen Diesel im Programm ( ohne Rußfilter ! ) der die Werte nach EURO 4 erfüllt und somit steuerbefreit ist. ?(


    Warten wir mal ab, dass ein Beamter eine Durchführungsverordnung oder Verwaltungsvorschrift hervorzaubert, nach dem für die Steuerbefreiung bei den Autos alle Türen zwingend in Fahrtrichtung aufzugehen haben und diese Vorschrift nur am Freitag anzuwenden ist. ;)


    Lass hören, wenn die Antwort auf Deinen Widerspruch kommt.


    Gruß

  • Hi ihr Steuerzahler,
    seit gestern liegt unser Steuerbescheid vor - BEFREIT bis 31.12.2005. Baden-Württemberg, Landkreis Esslingen.


    Eintrag im Brief:
    ...........................................Schlüssel
    1|....Pkw geschlossen............0102
    .......Euro 4...........................62


    Grüße
    Reiner

  • Hotte


    ich habe mir gerade mal die Gesetzestexte angeschaut, Google sei dank.
    Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 unterscheidet als Grundlage der Befreiung zwischen Fremdzünder und Selbstzünder und nicht zwischen Ottomotor und Diesel, wie in der Druckschrift des Finanzministeriums ( Link in einem Betrag weiter oben ). In der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 wird die Mitwirkung der Zulassungsbehörden geregelt. Demnach müsste der Fehler bei der Steuerfestsetzung dort liegen. Also dort mal nachfragen.


    Gruß