Schade ... es werden immer mehr die schlafende Hunde wecken.
leisezahlende Grüsse
Chico
Schade ... es werden immer mehr die schlafende Hunde wecken.
leisezahlende Grüsse
Chico
Hallo Chico,
Du hast es erfasst !!!
Die Jung´s wollen ein paar Steuern sparen und zahlen im Endeffekt
drauf, bedingt durch die EU-Gesetzgebung.
Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
jeglicher Art gewährt werden.
Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
auf Zeit zusteht.
Der RX8 gehört nun mal zu der Gruppe der Fahrzeuge, die nach
Gewicht versteuert werden.
Wir können froh sein, das die Wankel zur Zeit noch nach Gewicht
versteuert wird.
Außerdem hat Brüssel die europaweite Einführung der
EURO 4 Norm weiter nach hinten verschoben, da unser Industrie
wegen dem angeblich frühen Zeitpunkt intervenierte.
Das bedeutet, daß nach dem 1. Januar 2005 weiter EURO 3 und
D4- Fahrzeuge in Deutschland vermarktet werden, statt der EURO 4.
In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Nun eine etwas ironische Frage:
Wo ist die die Glaubwürdigkeit der Politiker, die den Umweltschutz
fordern?
Gruß Rotarysun
ZitatOriginal von Rotarysun
Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
jeglicher Art gewährt werden.
Wenn einmal eine Steuerbefreiung bis Ende 2005 ausgesprochen ist, dann ist das meiner Meinung nach ein "bevorteilender Verwaltungsakt", der nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
ZitatOriginal von Rotarysun
Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
auf Zeit zusteht.
Das ist wohl der Knackpunkt auf dem die jetzige Unsicherheit beruht.
Wie kommst zu diesem Schluß?
ZitatOriginal von Rotarysun
In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Glaubst Du, daß ausgerechnet wankelgetriebene Fahrzeuge dann vergessen werden? Ich nicht. Oder nur deshalb nicht vergessen werden, weil in einer Minderheit der Bundesländer einige Einsprüche eingehen?
ZitatOriginal von Rotarysun
Nun eine etwas ironische Frage:
Wo ist die die Glaubwürdigkeit der Politiker, die den Umweltschutz
fordern?
Manchmal habe ich den Eindruck, daß Glaubwürdigkeit und Politiker eh schlecht zusammenpassen.
mfg
foxy
ZitatOriginal von Chico
Schade ... es werden immer mehr die schlafende Hunde wecken.
leisezahlende Grüsse
Chico
Es hat nichts mit schlafende Hunde wecken zu tun, es geht einfach nur um Steuergerechtigkeit.Oder Vereinheitlichung der Steuerberechnung in der Bundesländern.
Hallo,
ZitatEs hat nichts mit schlafende Hunde wecken zu tun, es geht einfach nur um Steuergerechtigkeit.Oder Vereinheitlichung der Steuerberechnung in der Bundesländern.
Ich sche.... was auf die Steuergerechtigkeit. Vielleicht spart man nun ein paar Euro, aber auf die Jahre gesehen, wenn Euro 5,6,7,8 usw. aktuell sind zahlt man wieder drauf.
Fakt ist, je mehr Leute Einspruch einlegen, desto eher werden die Finanzaemter auf den Wankel aufmerksam.
Ich persoenlich habe keine Lust, dass wir dann nach der Formel die in der Schweiz gueltig ist, besteuert werde.
Also lieber heute die Steuern zahlen und morgen die Steuern sparen. Die RX7 Gemeinde weiss was ich meine.
Gruss Galacius
Hallo,
das hatt sich ja warscheinlich eh bald gegessen.
Wie ich gestern gelesen habe sind die am überlegen die KFZ Steuer abzuschaffen und das geld dann durch erhöhung der Spritpreise einzunehmen.
Die müßten dan auf Diesel ca. 10 cent draufschlagen und auf Benzin ca. 13 Cent.
Die begründung ist, das dann die Leute die viel Fahren auch mehr zahlen.
Mal sehen ob da was wahres drann ist??????????
ZitatAlles anzeigenOriginal von Natali
Hallo,
das hatt sich ja warscheinlich eh bald gegessen.
Wie ich gestern gelesen habe sind die am überlegen die KFZ Steuer abzuschaffen und das geld dann durch erhöhung der Spritpreise einzunehmen.
Die müßten dan auf Diesel ca. 10 cent draufschlagen und auf Benzin ca. 13 Cent.
Die begründung ist, das dann die Leute die viel Fahren auch mehr zahlen.
Mal sehen ob da was wahres drann ist??????????
Also das könnte ich mir jetzt wirklich nicht so recht vorstellen...
Ich auch nicht, aber den fällt ja immer ein sch.... ein.
Bei meinem alten BMW hätts mich gefreut, da mußten wir 560 EUR Steuer zahlen (auch ein grund ihn zu verkaufen)
Aber jetzt beim REX? Da zahl ich lieber Steuern.
Meiner wurde bis ende 2005 steuerbefreit!!
ZitatOriginal von Rossistar
Meiner wurde bis ende 2005 steuerbefreit!!
bayern halt...
Hallo foyx
+ + Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
+ + 1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
+ + eglicher Art gewährt werden.
+ Wenn einmal eine Steuerbefreiung bis Ende 2005 ausgesprochen ist,
+ dann ist das meiner Meinung nach ein "bevorteilender Verwaltungsakt",
+ der nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Das bezieht sich auf Neuzulassungen und nicht auf den Bestand.
Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
auf Zeit zusteht.
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+ Das ist wohl der Knackpunkt auf dem die jetzige Unsicherheit beruht.
+ Wie kommst zu diesem Schluß?
Das ist keine Unsicherheit, sondern ein Beschluß von unseren gewählten Politikern,
der auch für alle Bundesländer gilt.
Leider liegt das Problen an den Umsetzungsverordnungen der einzelnen Länder.
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+ + In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
+ + Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
+ + in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
+ + mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
+ Glaubst Du, daß ausgerechnet wankelgetriebene Fahrzeuge dann
+ vergessen werden? Ich nicht. Oder nur deshalb nicht vergessen werden,
+ weil in einer Minderheit der Bundesländer einige Einsprüche eingehen?
Die bisherige Steuerbefreiung wurde bewußt nur für Wasserstoff-, Erdgas,
Hybrid und für die Hubkolbentechnik festgesetzt, damit der Umsatz von
diesen Fahrzeugen angekurbelt wird. Ich bezeiche das als ALIBIFUNKTION.
Hinzu kommt noch, das die neue Wankeltechnikbewußt aus der bisherigen
Steuerbefreiungsregelung zu Gunsten der Hubkolbentechnik ausgeschlossen wurde.
Das ist auch einer der Gründe, warum es aktuell in Deutschland keine
neuen Fahrzeuge mit derfortschrittlichen euen Kreiskolbenrechnologie gibt,
obwohl einzelne Entwicklungen bekannter Hersteller serienreif sind.
Meiner Meinung nach, hat unsere Industrie bisher eine Vermarktung von
Kreiskolbenmotoren mit und ohne Hybrid bzw. mit Wasserstoffantrieb
zurückgestellt, damit die Dynosauriertechnik ich meine hier die
Hubkolbenmotoren weiter verkauft werden.
MfG Rotarysun
Ich freue mich darüber das meine "weiter denkende Meinung" nicht alleine ist ... und bin immer noch der festen Überzeugung das man uns "Wankelfahrer" vergessen würde wenn man uns nicht "bemerkt".
denktmaldarübernach Grüsse
Chico
Hallo RXler,
nachdem auch meinem Einspruch vor kurzem stattgegeben wurde, hab ich mir mal Gedanken darüber gemacht, ob auch den Haltern, die keinen Einspruch eingelegt haben, die Steuer zu erstatten ist.
Ich meine ja.
Mein Tip:
Beim zuständigen Finanzamt Berichtigung des Steuerbescheides beantragen und auf § 12 Abs. 2 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz Bezug nehmen.
In dieser Vorschrift steht:
Die Steuer ist neu festzusetzen, wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers.
Viel Glück
Formula
ZitatOriginal von HD_Paschke
Dann werden die 1,3ltr Kammervolumen mal zwei genommen und dann kommen dabei 2,6ltr Hubraum raus!
Ich dachte der Rex hat pro Kammer 0,650 ltr und somit gesamt 1,3 ltr. Bin ich da etwa auf dem Holzweg oder habe ich irgendetwas verpasst ?
Bitte um Aufklärung !
verwirrtegrüße
Lotto
Das gesamte Kammervolumen (1,3 l) war gemeint.
Gruß Rotaminator
Und warum mal 2 ??
immernochverwirrtegrüße
Lotto
Die Herleitung kann ich Dir erst heute Abend scannen und hier reinstellen. Aber wenn jemand vor mir will ... bin ich auch nicht traurig.
Gruß Rotaminator
Thank you very much !
Das Bild ist zu groß, wenn ich es verkleinere sieht man nix mehr *stöhn*
Also geht's schneller wenn ich das Ganze schreibe:
Woher der Faktor zwei zur Bestiimmung des äquivalenten Hubraums kommt. Gaaaanz einfach ... pro Arbeitstakt, also wenn Gemisch gezündet wird, dreht sich die Exzenterwelle einmal. Nebenbei, bei einer vollen Umdrehung des Läufers dreht sich die Exzenterwelle dreimal.
Beim Arbeitstakt eines HKM muss sich die Kurbelwelle zweimal drehen (1. Umdrehung: ansaugen und verdichten 2.Umdrehung: Arbeitstakt und ausschieben). Daraus wurde die steuerliche Behandlung des KKM ermittelt:
1 Umdrehung Exzenterwelle = 2 Umdrehungen Kurbelwelle -> der KKM muss zwei Arbeitstakte ausführen um auf zwei Umdrehungen zu kommen.
Steuerlich OK aber technisch betrachtet Schwachsinn. Vergleiche mal den Zweitaktmotor: bei einer Kurbelwellenumdrehung erfolgt hier der Arbeitstakt. Hat ein Zweitaktmotor deshalb auch den doppelten Hubraum? Nein!
Technisch benötigt ein HKM 720° KW-Umdrehung und ein KKM 1080° EW-Umdrehung für jeweils ein vollständiges Arbeisspiel:
HKM:
0-180 Ansaugen
180 - 360 Verdichten
360 - 540 Arbeitstakt
540 - 720 Ausschieben
KKM:
0-270 Verdichten
270-540 Arbeitstakt
540 - 810 Ausschieben
810 - 1080 Ansaugen
Technisch gesehen ist also das Hubraumäquivalent 1080/720=1,5 mal so groß wie bei einem HKM. Das spiegeln auch die diversen techn. Reglements für Autorennen wieder.
hoffentlichvonhdpabsolutionbekommende Grüsse
Rotaminator
@ alle
Heute kam per Post der folgende Bescheid von unserem zuständigen Finanzamt, und zwar ohne vorherigen Einspruch :
"Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf §12 Abs. 2 Nr. 4 Kfz-Steuergesetz.
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen (unser) ist nach §3 b Kfz-Steuergesetz für die Zeit vom 05.01.2004 bis 31.12.05 steuerbefreit.
Erläuterungen
Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005.
Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird (§3 b Abs.1 und 2 Kfz-Steuergesetz ) "
Na also, geht doch ! Danke an alle, die Einspruch eigelegt haben !
Snoopy