Einspruch gegen Steuerbescheid

  • :( Schade ... es werden immer mehr die schlafende Hunde wecken. :(


    leisezahlende Grüsse


    Chico

    231er Red Revolution Imola vom 6.1.2004 bis 10.3.2006 ;(, 357/888 ,Sebring, RX-8 Bremslicht, BÖMS & FMB dank Luxy, Haubendämpfer und Gitter dank Pet ... MdRpc ... seit dem 14.6.2006 einen roten MX-5 Expression ... und jetzt wird es echt "anders" ... seit dem 02.10.2010 Ford Kuga ... so ändern sich die Zeiten. :) ... ab dem 25.07.2014 wieder Mazda :D ... CX-5 Sports-Line 175 PS




  • Hallo Chico,



    Du hast es erfasst !!!


    Die Jung´s wollen ein paar Steuern sparen und zahlen im Endeffekt
    drauf, bedingt durch die EU-Gesetzgebung.


    Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
    1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
    jeglicher Art gewährt werden.


    Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
    nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
    auf Zeit zusteht.
    Der RX8 gehört nun mal zu der Gruppe der Fahrzeuge, die nach
    Gewicht versteuert werden.
    Wir können froh sein, das die Wankel zur Zeit noch nach Gewicht
    versteuert wird.



    Außerdem hat Brüssel die europaweite Einführung der
    EURO 4 Norm weiter nach hinten verschoben, da unser Industrie
    wegen dem angeblich frühen Zeitpunkt intervenierte.
    Das bedeutet, daß nach dem 1. Januar 2005 weiter EURO 3 und
    D4- Fahrzeuge in Deutschland vermarktet werden, statt der EURO 4.



    In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
    Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
    in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
    mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.



    Nun eine etwas ironische Frage:
    Wo ist die die Glaubwürdigkeit der Politiker, die den Umweltschutz
    fordern?


    Gruß Rotarysun

  • Zitat

    Original von Rotarysun
    Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
    1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
    jeglicher Art gewährt werden.


    Wenn einmal eine Steuerbefreiung bis Ende 2005 ausgesprochen ist, dann ist das meiner Meinung nach ein "bevorteilender Verwaltungsakt", der nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.


    Zitat

    Original von Rotarysun
    Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
    nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
    auf Zeit zusteht.


    Das ist wohl der Knackpunkt auf dem die jetzige Unsicherheit beruht.
    Wie kommst zu diesem Schluß?


    Zitat

    Original von Rotarysun
    In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
    Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
    in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
    mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.


    Glaubst Du, daß ausgerechnet wankelgetriebene Fahrzeuge dann vergessen werden? Ich nicht. Oder nur deshalb nicht vergessen werden, weil in einer Minderheit der Bundesländer einige Einsprüche eingehen?


    Zitat

    Original von Rotarysun
    Nun eine etwas ironische Frage:
    Wo ist die die Glaubwürdigkeit der Politiker, die den Umweltschutz
    fordern?


    Manchmal habe ich den Eindruck, daß Glaubwürdigkeit und Politiker eh schlecht zusammenpassen.


    mfg
    foxy

    192 Revo rot, seit 16.02.2004. Seit 20.04.2005 mit neuem Kohlenwasserstoffkonverter. :DMdRpc

  • Zitat

    Original von Chico
    :( Schade ... es werden immer mehr die schlafende Hunde wecken. :(


    leisezahlende Grüsse


    Chico



    Es hat nichts mit schlafende Hunde wecken zu tun, es geht einfach nur um Steuergerechtigkeit.Oder Vereinheitlichung der Steuerberechnung in der Bundesländern.

  • Hallo,


    Zitat

    Es hat nichts mit schlafende Hunde wecken zu tun, es geht einfach nur um Steuergerechtigkeit.Oder Vereinheitlichung der Steuerberechnung in der Bundesländern.


    Ich sche.... was auf die Steuergerechtigkeit. Vielleicht spart man nun ein paar Euro, aber auf die Jahre gesehen, wenn Euro 5,6,7,8 usw. aktuell sind zahlt man wieder drauf.
    Fakt ist, je mehr Leute Einspruch einlegen, desto eher werden die Finanzaemter auf den Wankel aufmerksam.
    Ich persoenlich habe keine Lust, dass wir dann nach der Formel die in der Schweiz gueltig ist, besteuert werde.


    Also lieber heute die Steuern zahlen und morgen die Steuern sparen. Die RX7 Gemeinde weiss was ich meine.


    Gruss Galacius

  • Hallo,


    das hatt sich ja warscheinlich eh bald gegessen.
    Wie ich gestern gelesen habe sind die am überlegen die KFZ Steuer abzuschaffen und das geld dann durch erhöhung der Spritpreise einzunehmen.


    Die müßten dan auf Diesel ca. 10 cent draufschlagen und auf Benzin ca. 13 Cent.


    Die begründung ist, das dann die Leute die viel Fahren auch mehr zahlen.


    Mal sehen ob da was wahres drann ist??????????


  • Also das könnte ich mir jetzt wirklich nicht so recht vorstellen...

  • Ich auch nicht, aber den fällt ja immer ein sch.... ein.


    Bei meinem alten BMW hätts mich gefreut, da mußten wir 560 EUR Steuer zahlen (auch ein grund ihn zu verkaufen)
    Aber jetzt beim REX? Da zahl ich lieber Steuern. :D

  • Zitat

    Original von Rossistar
    Meiner wurde bis ende 2005 steuerbefreit!! :D


    bayern halt... ;)

    FSK 6 - Der Held ist ein Mädchen
    FSK 12 - Der Held bekommt das Mädchen
    FSK 16- Der Böse bekommt das Mädchen
    FSK 18 - Jeder bekommt das Mädchen

  • Hallo foyx



    + + Europaweit soll gemäß der getroffenen Vereinbarungen ab dem
    + + 1. Januar 2005 generell keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen
    + + eglicher Art gewährt werden.



    + Wenn einmal eine Steuerbefreiung bis Ende 2005 ausgesprochen ist,
    + dann ist das meiner Meinung nach ein "bevorteilender Verwaltungsakt",
    + der nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.



    Das bezieht sich auf Neuzulassungen und nicht auf den Bestand.
    Hinzu kommt noch, das für alle schadstoffarmen Fahrzeuge, die
    nach Gewicht versteuert werden, rechtlich keine Steuerbefreiung
    auf Zeit zusteht.


    ****************************************************************


    + Das ist wohl der Knackpunkt auf dem die jetzige Unsicherheit beruht.
    + Wie kommst zu diesem Schluß?



    Das ist keine Unsicherheit, sondern ein Beschluß von unseren gewählten Politikern,
    der auch für alle Bundesländer gilt.
    Leider liegt das Problen an den Umsetzungsverordnungen der einzelnen Länder.


    ****************************************************************


    + + In der EU wird zur Zeit eine neue Schadstoffbesteuerung für alle
    + + Fahrzeuge verhackstückt. Wenn die so umgesetzt wird, wie zur Zeit
    + + in Diskussion, dann werden wir in Kürze für alle Fahrzeuge einiges
    + + mehr an Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.



    + Glaubst Du, daß ausgerechnet wankelgetriebene Fahrzeuge dann
    + vergessen werden? Ich nicht. Oder nur deshalb nicht vergessen werden,
    + weil in einer Minderheit der Bundesländer einige Einsprüche eingehen?



    Die bisherige Steuerbefreiung wurde bewußt nur für Wasserstoff-, Erdgas,
    Hybrid und für die Hubkolbentechnik festgesetzt, damit der Umsatz von
    diesen Fahrzeugen angekurbelt wird. Ich bezeiche das als ALIBIFUNKTION.


    Hinzu kommt noch, das die neue Wankeltechnikbewußt aus der bisherigen
    Steuerbefreiungsregelung zu Gunsten der Hubkolbentechnik ausgeschlossen wurde.


    Das ist auch einer der Gründe, warum es aktuell in Deutschland keine
    neuen Fahrzeuge mit derfortschrittlichen euen Kreiskolbenrechnologie gibt,
    obwohl einzelne Entwicklungen bekannter Hersteller serienreif sind.


    Meiner Meinung nach, hat unsere Industrie bisher eine Vermarktung von
    Kreiskolbenmotoren mit und ohne Hybrid bzw. mit Wasserstoffantrieb
    zurückgestellt, damit die Dynosauriertechnik ich meine hier die
    Hubkolbenmotoren weiter verkauft werden.



    MfG Rotarysun

  • Ich freue mich darüber das meine "weiter denkende Meinung" nicht alleine ist ... und bin immer noch der festen Überzeugung das man uns "Wankelfahrer" vergessen würde wenn man uns nicht "bemerkt".



    denktmaldarübernach Grüsse


    Chico

    231er Red Revolution Imola vom 6.1.2004 bis 10.3.2006 ;(, 357/888 ,Sebring, RX-8 Bremslicht, BÖMS & FMB dank Luxy, Haubendämpfer und Gitter dank Pet ... MdRpc ... seit dem 14.6.2006 einen roten MX-5 Expression ... und jetzt wird es echt "anders" ... seit dem 02.10.2010 Ford Kuga ... so ändern sich die Zeiten. :) ... ab dem 25.07.2014 wieder Mazda :D ... CX-5 Sports-Line 175 PS




  • Hallo RXler,


    nachdem auch meinem Einspruch vor kurzem stattgegeben wurde, hab ich mir mal Gedanken darüber gemacht, ob auch den Haltern, die keinen Einspruch eingelegt haben, die Steuer zu erstatten ist.


    Ich meine ja.


    Mein Tip:


    Beim zuständigen Finanzamt Berichtigung des Steuerbescheides beantragen und auf § 12 Abs. 2 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz Bezug nehmen.


    In dieser Vorschrift steht:


    Die Steuer ist neu festzusetzen, wenn eine Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, zur Beseitigung des Fehlers.


    Viel Glück


    Formula

  • Zitat

    Original von HD_Paschke
    Dann werden die 1,3ltr Kammervolumen mal zwei genommen und dann kommen dabei 2,6ltr Hubraum raus!



    Ich dachte der Rex hat pro Kammer 0,650 ltr und somit gesamt 1,3 ltr. 8o Bin ich da etwa auf dem Holzweg oder habe ich irgendetwas verpasst ?
    Bitte um Aufklärung !


    verwirrtegrüße
    Lotto

  • Die Herleitung kann ich Dir erst heute Abend scannen und hier reinstellen. Aber wenn jemand vor mir will ... bin ich auch nicht traurig.


    Gruß Rotaminator

  • Das Bild ist zu groß, wenn ich es verkleinere sieht man nix mehr *stöhn*
    Also geht's schneller wenn ich das Ganze schreibe:


    Woher der Faktor zwei zur Bestiimmung des äquivalenten Hubraums kommt. Gaaaanz einfach ... pro Arbeitstakt, also wenn Gemisch gezündet wird, dreht sich die Exzenterwelle einmal. Nebenbei, bei einer vollen Umdrehung des Läufers dreht sich die Exzenterwelle dreimal.
    Beim Arbeitstakt eines HKM muss sich die Kurbelwelle zweimal drehen (1. Umdrehung: ansaugen und verdichten 2.Umdrehung: Arbeitstakt und ausschieben). Daraus wurde die steuerliche Behandlung des KKM ermittelt:
    1 Umdrehung Exzenterwelle = 2 Umdrehungen Kurbelwelle -> der KKM muss zwei Arbeitstakte ausführen um auf zwei Umdrehungen zu kommen.
    Steuerlich OK aber technisch betrachtet Schwachsinn. Vergleiche mal den Zweitaktmotor: bei einer Kurbelwellenumdrehung erfolgt hier der Arbeitstakt. Hat ein Zweitaktmotor deshalb auch den doppelten Hubraum? Nein!


    Technisch benötigt ein HKM 720° KW-Umdrehung und ein KKM 1080° EW-Umdrehung für jeweils ein vollständiges Arbeisspiel:


    HKM:
    0-180 Ansaugen
    180 - 360 Verdichten
    360 - 540 Arbeitstakt
    540 - 720 Ausschieben


    KKM:
    0-270 Verdichten
    270-540 Arbeitstakt
    540 - 810 Ausschieben
    810 - 1080 Ansaugen


    Technisch gesehen ist also das Hubraumäquivalent 1080/720=1,5 mal so groß wie bei einem HKM. Das spiegeln auch die diversen techn. Reglements für Autorennen wieder.


    hoffentlichvonhdpabsolutionbekommende Grüsse
    Rotaminator

    2 Mal editiert, zuletzt von Rotaminator ()

  • @ alle


    Heute kam per Post der folgende Bescheid von unserem zuständigen Finanzamt, und zwar ohne vorherigen Einspruch :


    "Festsetzung
    Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf §12 Abs. 2 Nr. 4 Kfz-Steuergesetz.
    Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen (unser) ist nach §3 b Kfz-Steuergesetz für die Zeit vom 05.01.2004 bis 31.12.05 steuerbefreit.
    Erläuterungen
    Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005.
    Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird (§3 b Abs.1 und 2 Kfz-Steuergesetz ) "


    Na also, geht doch ! :D Danke an alle, die Einspruch eigelegt haben !
    Snoopy