Nicht ganz richtig, wenn in dem Gutachten von sagen wir mal einem Fahrwerk steht: "Änderungen an der Bereifung müssen gesondert begutachtet werden" dann ist es §19.3. Allerdings herrscht dort nicht 100%ige Einigkeit wie sowas zu verstehen ist. Unsere Firma erstellt auch Gutachten für Felgen und wenn derjenige die Formulierung nutzt, dann meint er eine Änderungsabnahme (sprich: §19.3). Teilweise steht auch drin, dass (wieder Beispiel Fahrwerk) bei einer anderen als d eine §21er gemacht werden muss.
Bei dir müsste man aufgrund der fehlenden Prüfgrundlage sowieso eine 21er machen.
sorry, *klugscheißermodus:aus*
Oh ok, danke für die klarstellung.
Ist immer gut mehr zu wissen