ach ka mich regt heut alles auf;) Aber so weiß man wo die Steuern hingehn, jedenfalls nicht dafür wofür sie erhoben werden..
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Soweit die Abgabenordnung §3 zur Definition von Steuern. Auf Deutsch: Steuern sind nicht zweckgebunden.