Einspruch gegen Steuerbescheid erfolgreich?

  • Hallo,


    würde mich interessieren ob jemand mit seinem Einspruch gegen den Steuerbescheid erfolgreich war. X(


    Und falls ja, mit welchem Text (der von "Formula" oder sonstige Formulierungen..?) - worauf kommt es an? :rolleyes:

  • Bei mir läufts noch


    habe ein paar Steuerbefreiungen an meinen Steuerbescheid geheftet und habe die zum Finanzamt geschickt - seitdem prüft die nette Frau S. die Unterlagen - es ist noch zu keiner Endscheidung gekommen - abwarten

  • Tja, der Amtsschimmel...
    folgende finaztechnische Vorschriften verhindern die Steuerbefreiung in NRW:


    ...die Steuerbefreiung für EU4 betrifft die Hubkolbenmotoren....


    ich habe Einspruch eingelegt und Klage eingereicht, es sind etwa 35 Klagen7Einsprüche anhängig, wird wahrscheinlich im Herbst durch Sonderverordnung des LandesFA entschieden. MAn muß also jetzt bezahlen, bekommt das Geld aber zu 99% dann mit 6% Verzinsung wieder.


    Es wird Zeit, dass bei unserer Bürokratie mal einer aufräumt...


    Saure Grüße

  • Leidiges Thema ...


    Aufgabe eines Finanzbeamten ist die Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, nicht aber dessen Auslegung und Interpretation nach eigenem Gutdünken.


    Wenn die Steuerbefreiung abgelehnt wird, hat der Finanzmensch das Gesetz nicht (vollständig) gelesen oder nicht verstanden.


    Kurze Rekapitulation:


    §8 sagt aus, dass Fahrzeuge mit Wankelmotor nach Gewicht zu besteuern sind. Zur Steuerbefreiung wird dort NICHTS gesagt.


    §3 sagt, dass PKWs mit Ottomotor, die die Euro-IV-Norm erfüllen, bis Ende 2005 von der Steuer zu befreien sind.



    Ich vermute, dass die ablehnenden Beamten den Begriff "Ottomotor" mit "Hubkolbenmotor" gleichsetzen, was aber natürlich falsch ist, denn auch ein Wankelmotor ist ein Ottomotor!!!


    Auf jeden Fall hält sich der Finanzbeamte eindeutig nicht an das Kraftfahrzeugsteuergesetzt, und deshalb würde ich, wenn er einer vernünftigen Argumentation nicht zugänglich ist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen und ggf. auch einreichen.


    Bin gespannt, wie in meinem Fall "entschieden" wird, wenn ich meinen RX-8 (hoffentlich) "irgendwann im Juni" bekomme. Aber dem Vernehmen nach gibt's in Bayern ja wohl keine Probleme.



    Grüße allerseits,


    RX-Nbg

    Es war einmal: 192er Revolution (der 2.), Tornadorot, Imola, Navi, Bose, rote Bremssättel, FJRKZH, Edelstahl-LAA. Seit 11.1.2005 (der 1. titangrau, 18.6.2004 bis 3.1.2005).

    Einmal editiert, zuletzt von RX-Nbg ()

  • ...und die Sonderverordnung sieht dann so aus, dass die den RX8 mit einem 5 Liter V8 vergleichen und die entsprechenden Steuern verlangen.


    Grüße
    Axel


  • Das verstehe ich nicht: ein Wankel ist ein Otto ?? Für mich ist ein Ottomotor ein HKM, der mit Benzin betrieben wird und elektrisch gezünet wird. Ein Diesel ist ein HKM, der mit Öl betrieben wird und selbst zündet. Ein Wankel ist ein Rotationskolbenmotor mit elektrischer Zündung. In unseren Gesetzen ist doch jeder Begriff genauestens definiert: wie lautet denn die genaue (gesetzliche!) Definition des Ottomotors / Wankelmotors ? Kennt die einer ?



    Axel

  • Kurze Definition (wissen.de), die direkt den Ottomotor mit Verbrennungsmotor gleichsetzen:


    Verbrennungsmotor


    eine Kraftmaschine, bei der eine durch Zündung und Verbrennung eines verdichteten Kraftstoff-Luft-Gemischs hervorgerufene Volumenvergrößerung zur Krafterzeugung benutzt wird. Verbrennungsmotoren sind Kolbenmaschinen (Hubkolbenmotoren oder Rotationskolbenmotoren, Wankelmotor). Bei Hubkolbenmotoren bewegt sich in einem oder mehreren Zylindern ein Kolben, der seine geradlinige Bewegung durch Kurbeltrieb in eine Drehbewegung umsetzt. Man unterscheidet nach der Art des Betriebsstoffs Gas-, Leichtöl- und Schwerölmaschinen, nach der Arbeitsweise Viertakt- und Zweitaktmaschinen. Beim Viertaktverfahren wird beim Vergaser-Ottomotor im ersten Arbeitsgang ein Gas-Luft-Gemisch von einem Kolben in einen Zylinder angesaugt, im zweiten wird das Gemisch verdichtet (komprimiert), im dritten wird es durch einen elektrischen Funken zur Explosion gebracht (Arbeitshub), und im vierten werden die verbrannten Gase ausgestoßen. Beim Zweitaktverfahren geschieht das Ansaugen und Verdichten des Gas-Luft-Gemisches außerhalb des Zylinders. Die Kühlung der Zylinder geschieht entweder durch Luft (Fahrtwind oder Gebläse) oder durch Wasser, das die Zylinderwände umströmt. Bei zu hoher Kompression tritt Selbstzündung ein (klopfen). Da mit der Steigerung der Kompression die Wirtschaftlichkeit des Motors steigt, werden Brennstoffe mit hoher Oktanzahl verwendet, die weniger zur Selbstzündung neigen. Die Leichtölmaschinen benötigen zum Vergasen des flüssigen Brennstoffs einen Vergaser (außer beim Einspritzmotor) und zur Zündung elektrischer Zündkerzen (Fremdzündung). Sie finden hauptsächlich im Kraftfahrzeug- und Luftfahrzeugbau Verwendung. Bei den Schwerölmaschinen (Dieselmotor, Glühkopfmotor) gelangt der flüssige Brennstoff unmittelbar in den Zylinder; Vergaser und elektrische Zündung fallen fort (Selbstzündung). Die Bauformen der Motoren unterscheiden sich nach Zylinderzahl (1-28) und Stellung der Zylinder zur Kurbelwelle (z. B. Reihen-, V-, Boxer- und Sternmotor). Verbrennungskraftmaschine, Gasmotor, Flugmotor.


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    Der markierte Teil ist eigentlich der interessanteste: HKM werden mit KKM gleichgesetzt, da schlicht und ergreifend Verbrennungsmotoren.


    Hier noch eine andere Version (netlexikon.de):


    Ein Ottomotor ist ein Verbrennungsmotor, bei dem der Kraftstoff in die angesaugte Luft während des Ansaugvorganges eingebracht wird, was ein zündfähiges Gemisch im Zylinder ergibt. Das Einbringen des Kraftstoffs erfolgt durch einen Vergaser oder über eine (heute meist elektronisch gesteuerte) Einspritzung. Eine Zündkerze wird dann zur Zündung benötigt. Als Krafstoff dient hauptsächlich Benzin, aber auch Flüssiggas oder Erdgas kann abhängig von den Einstellungen verwendet werden.


    Ottomotoren können prinzipiell als Zweitaktmotor oder als Viertaktmotor ausgeführt sein. Der Kreiskolbenmotor arbeitet mit dem nach dem Erfinder Felix Wankel benannten Wankelprinzip.


    Der Ottomotor wurde Ende des 19. Jahrhunderts von Nikolaus Otto auf Basis des erheblich leistungsschwächeren Gasmotors von Lenoir entwickelt.


    Gottlieb Daimler und Carl Benz bauten 1886, unabhängig davon in Wien Siegfried Marcus die ersten Kraftfahrzeuge mit einem Ottomotor.


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    Auch hier habe ich einmal die entscheidende Stelle hervorgehoben. Wenn ich mich nicht irre, werden unter dem Oberbegriff Ottomotoren schlicht Verbrennungsmotoren untergeordnet.

    Einmal editiert, zuletzt von GordonGekko ()

  • ... und hier noch die Definition des Brockhaus:


    Ottomotor [nach N. Otto], im Vier- oder Zweitaktverfahren arbeitender Kolbenmotor. Der Ottomotor ist gekennzeichnet durch Verbrennung eines im Brennraum durch einen Kompressionstakt verdichteten homogenen Luft-Kraftstoff-Gemischs. Die Verbrennung wird im Gegensatz zum Dieselmotor durch Fremdzündung (Zündkerze) eingeleitet. Je nach Art der Gemischbildung unterscheidet man Vergaser-Ottomotoren (Gemisch wird außerhalb des Zylinders im Vergaser zubereitet), Einspritz-Ottomotoren (Einspritzmotor) und Gas-Ottomotoren (die gasförmige Kraftstoffe verarbeiten).



    Wie zu sehen ist, schließen alle Definitionen den Wankelmotor ein!


    Ottomotoren sind alle Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung.


    Ein Dieselmotor arbeitet mit Selbstzündung und ist somit kein Ottomotor.


    Ich denke, H. D. Paschke kann uns diese Aussage bestätigen.


    @RX-acht: Der gleichen (aber, wie zu sehen falschen) Auffassung wie Du (mit Verlaub), sind offenbar auch viele Finanzbeamte.


    Das Gesetz hingegen benutzt den Begriff "Ottomotor" vollkommen richtig, denn es wäre ja Unsinn (weil nicht im Sinne des Gesetzes), den Wankelmotor auszuschließen. Ausschlaggebend für die Steuerbefreiung soll ja wohl der Schadstoffausstoß sein, und nicht die Bauform des Motors.



    RX-Nbg

    Es war einmal: 192er Revolution (der 2.), Tornadorot, Imola, Navi, Bose, rote Bremssättel, FJRKZH, Edelstahl-LAA. Seit 11.1.2005 (der 1. titangrau, 18.6.2004 bis 3.1.2005).

    Einmal editiert, zuletzt von RX-Nbg ()

  • Na dann sollten die Einsprüche doch eigentlich nicht abgewiesen werden können:


    Zitat

    §3 sagt, dass PKWs mit Ottomotor, die die Euro-IV-Norm erfüllen, bis Ende 2005 von der Steuer zu befreien sind.


    Otto: ja,
    Euro 4: ja
    --> Bedingung erfüllt!


    Ich werde jedenfalls auch Einspruch einlegen.


    Grüße
    Axel

  • Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen, und dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch ein Wankelmotor (KKM) ein Ottomotor ist.


    @RX-acht: Ich sehe gerade, dass du genau den gleichen RX-8 bestellt hast, wie ich, und ihn auch erst im Juni bekommen sollst.
    Mein Liefertermin war zunächst "Anfang Mai". Auf Nachfrage Ende April, ob es denn auch dabei bleiben würde, hieß es auf einmal "irgendwann im Juni".
    Der Händler kann nichts genaueres sagen, auch MMD will sich nicht festlegen. Deren Argument: "Das ist doch besser, als wenn wir einen genauen Termin angeben, den vielleicht nicht einhalten und Sie dann deshalb sauer sind." ?( :D


    Ich finde, eine seriöse Firma muss in der Lage sein, konkrete und verbindliche Liefertermine anzugeben.
    Als ich meinen Z3 bestellt habe (der in USA gefertigt wurde und etwa 3 Monate Lieferzeit hatte) wurde mir kurz nach der Bestellung das genaue Lieferdatum genannt - und auch eingehalten.


    (Sorry, Abschweifung vom Thema)



    Grüße, RX-Nbg

    Es war einmal: 192er Revolution (der 2.), Tornadorot, Imola, Navi, Bose, rote Bremssättel, FJRKZH, Edelstahl-LAA. Seit 11.1.2005 (der 1. titangrau, 18.6.2004 bis 3.1.2005).


  • Ja, bestellt habe ich Ende März. Mal sehen, wann er wirklich kommt. Aber mein Händler checkt gerade, ob vielleicht ein 231er Challenge kurzfristig zu haben ist - ist nur unwesentlich teurer als ein 192er Revo mit Sonderausstattung - und Bose ist schon drin.


    Grüße
    Axel

  • Ein Wankelmotor ist kein Ottomotor!


    § 3 b Kraftfahrzeugsteuergesetz spricht auch nicht von Ottomotoren, sondern von Motoren mit Fremdzündung (alle Benziner, egal ob Hubkolben oder Wankel) und Motoren mit Selbstzündung (Diesel).


    Da das Wort Ottomotor oder Hubkolbenmotor eben nicht in § 3 b erwähnt ist, muss für Wankelmotoren ebenfalls Steuerbefreiung gewährt werden (und wird es auch, wartet ab!).

  • Hallo,


    Zitat

    Ein Wankelmotor ist kein Ottomotor!


    So ist es !!!


    Der Motor heisst Ottomotor, weil er von Nicolaus August Otto erfunden wurde.


    Wieso ein Wankelmotor so heisst,wie er heisst, sollte wohl jeder hier wissen.


    Das einzige, was beide Motoren gemeinsam haben ist die Art der Zuendung.
    In diesem Fall kann ich Formula nur zustimmen, da im §3b Kraftfahrzeugsteuergesetz aussschliesslich die Rede von Motoren mit Fremdzuendung ist und nicht von Otto oder Wankelmotor.
    Dementsprechend sollte unser RX auch steuerbefreit sein !!


    Gruss Galacius

  • Also ich versteh das alles nicht. Mein Mazdadialer in Dresden hat gesagt, daß alle von Steuer befreit sind, egal welches Bundesland. Und hier im Forum hört man so was! ?( :( :(
    Wie ist es denn in Sachsen bzw. Dresden? Will da dasF-Amt Steuern sehen oder ist er befreit? Wer weiß das? ?( ?( ?(


    Danke! 8)

  • glaub uns nicht, wir hier sind alles amtliche lügner :D /[scherz]

    FSK 6 - Der Held ist ein Mädchen
    FSK 12 - Der Held bekommt das Mädchen
    FSK 16- Der Böse bekommt das Mädchen
    FSK 18 - Jeder bekommt das Mädchen

  • Ich habe nach einem einspruch steuerbefreiung bis 31.12.2005 bekommen. ich hab einen vordruck aus dem forum benutzt.
    mein fa: neuwied / RLP

    RX-8 Challenge 141kw brilliantschwarz MP3 Motorhaubendämpfer
    und für den kleinen Fahrspaß zwischendurch ne Krawall Kawasaki

  • Zitat

    Original von Noxin
    Ich habe nach einem einspruch steuerbefreiung bis 31.12.2005 bekommen. ich hab einen vordruck aus dem forum benutzt.
    mein fa: neuwied / RLP


    Was für einen Vordruck? Habe mit der Suche nichts gefunden.