ZitatOriginal von redwine
Da sollte m.E. sogar die Betriebsgefahr (i.d.R. 25%) vollends zurücktreten, wenn Du den Blinker gesetzt hattest und er draufgerauscht ist. Denn dann war der Herr - wie man so schön sagt - auch mit dem Fahrrad mit "in Ansehung der Örtlichkeit und der Straßenverhältnisse unangepasster Geschwindigkeit" unterwegs. Das Problem ist nur, dass für einen Schaden durch einen Radfahrer allenfalls die private Haftpflicht aufkommt...wenn er denn eine hat...
Mir ist vor 20 Jahren einmal das Selbe passiert, war sogar innerhalb einer Baustelle, durch den Sand keine Chance gehabt zum Stehen zu kommen trotz Schrittgeschwindigkeit. Der PKW wollte in einer Feuerwehreinfahrt parken, trotzdem habe ich als Auffahrender die Schuld bekommen. Als Motorradfahrer hatte ich aber wenigstens eine Haftpflichtversicherung.