Problem mit dem Händler und der Garantie!

  • Hallo,
    hab ein riesen Problem evtl kann mir jemand ein paar Tips geben!
    Hab im Januar ein Thema eröffnet weil bei mir höchstwarscheinlich
    die Motoraufhängung defekt ist. (Starkes Ruckeln des Schalthebels, Auto schüttelt sich beim anfahren, vibrationen)
    Im Januar hat mir dann der Händler gesagt das ein Software Update abhilfe schafft.Ich habe ihn aber auch auf die WOMI 11/06 hingewiesen wegen der Motoraufhängung. Die haben eine Sichtprüfung der Motoraufhängung gemacht und gesagt das die IO ist! Ich dann am 25.01 dahin Update drauf nichts hat sich geändert! Dann war ich eine Woche beruflich weg und bin dann erneut zum Händler am 05.02.
    Nun teilte dieser mir mit das meine Garantie abgelaufen sei!!!!!!!!!!!!
    Ich könnt kotzen!!!
    Der Rex fährt sich zur zeit echt nicht so toll und mal ebend 1000€ für ne Reperatur habe ich nicht! Fühle mich nen bisschen verarscht vom Händler weil er lapidar meinte Software Update reicht... und nun hab ich keine Garantie mehr! Hätte er das Problem ernst genommen am 25.01 wäre alles noch inerhalb der Garantie gewesen egal ob es nun ein Kupplungs Getriebe oder Motoraufhängugnsproblem ist!


    Bin über jeden Tipp dankbar!
    Gruss Marco

  • Hallo,


    Du hast das Geruckel innerhalb der Garantiezeit gemeldet und es wurde innerhalb der Garantiezeit versucht, den Mangel zu beheben. Dies war, wie du schreibst nicht erfolgreich. Somit hast du nach wie vor das Recht auf Maengelbeseitigung, auch wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Ausschlaggebend ist, wann der Mangel gemeldet wurde.
    In deinem Fall ganz klar in der Garantiezeit ( nach deiner Aussage).


    Gruss Galacius

  • Ja, gemeldet definitiv in der Garantiezeit!
    Gibt es den von Mazda die regelung das wenn man in der Garantiezeit meldet das das noch erledigt werden muss? Anscheint kennt mein Händler diese regelung nicht... :baby: :kotz:


    Bitte um Antworten!

  • du scheinst ja einen recht merkwürdigen händler zu haben.....er würde doch auch von einer reparatur profitieren....( selbst wenn sie auf garantie geht ) ....gibt es noich andere händler in der nähe??ß...hast du was schriftliches von deiner mängelmeldung???..
    :wink:
    pit

  • Zitat

    Original von zeme23
    Ja, gemeldet definitiv in der Garantiezeit!
    Gibt es den von Mazda die regelung das wenn man in der Garantiezeit meldet das das noch erledigt werden muss? Anscheint kennt mein Händler diese regelung nicht... :baby: :kotz:


    Bitte um Antworten!


    Der Händler muss es in der Garantiezeit bei Mazda anmelden. Wenn er das versäumt hat, du auch deinen Händler nicht schriftlich auf den Mangel aufmerksam gemacht hast, dann sieht es wohl schlecht aus und du kannst auf Kulanz von Mazda hoffen.


    Den Händler würd ich aber sicherlich wechseln.

    -= 231PS, titangraumetallic, HR-Federn, K&N Luftfilter, Eyelids =-
    -= 2 DVD-Player, DVB-T und Navi-Mod, Heckkamera in dritter Bremsleuchte, original Mazda Heckflügel aus den USA =-
    -= 4-flutige Auspuffanlage mit modifizierten Borla Endrohren, Bönez-Kat =-


    -= VA OZ-Giotto II 8.5x19" 245/35ZR19 / HA OZ-Giotto II 10x19" 285/30ZR19 =-


  • nein nichts schriftlich! lediglich mein Dad war im Januar dabei als es um die Mängel ging. Die sagten dann halt das alles durch das Software Update behoben wird was ja nicht der Fall ist!


    Dan werde ich mal mit mein Händler sprechen und auf Kulanz bestehen. Sollte er mir diese verweigern werde ich den Händler wechsel und mal mit Mazda direkt sprechen!


    Oder noch andere Vorschläge!
    Danke für die Hilfe!!!

  • Zitat

    Original von Scoob
    Der Händler muss es in der Garantiezeit bei Mazda anmelden. Wenn er das versäumt hat, du auch deinen Händler nicht schriftlich auf den Mangel aufmerksam gemacht hast, dann sieht es wohl schlecht aus und du kannst auf Kulanz von Mazda hoffen.



    Sicher? Wenn Mängel beispielsweise am Tag vor Garantieablauf festgestellt werden, dieser Tag aber an einem Wochenende liegt, kann man den Händler ja nur schriftlich unterrichten, welcher selbst erst am Tag nach Garantieablauf Mazda informieren kann. Das Melden des Mandels an Mazda sollte doch lediglich sekundär sein, oder nicht?



    Besten Gruß


    Mighty A-MAN

    RX-8 HP GELB•ath SM•LALA&TD Alu•illuminierter LSK rot & Innenraum blau•tief&breit•Flügel•BS r•RX-8-BL•Sinn


    MX-5 NC Black & White Edition


  • Und sonst hast du immernoch die Möglichkeit auf Kulanz, was ich hoffe, dass Mazda dies eingeht, wenn man die unglückliche Sachlage des Ganzen ansieht. Ich würd mich mal an Mazda Deutschland direkt melden.

  • Hallo,


    Das Softwareupdate wird er sicher bei Mazda irgendwie in Auftrag gegeben haben, weil er ja das Geld dfuer haben moechte.. Dort ist sicherlich vermerkt, das es gemacht wurde, weil der Kunde geruckel o.ä reklamiert hat. Somit ist dieser Mangel auch Mazda innerhalb der Garantiezeit gemeldet, aber nicht beseitigt worden.


    Ich wuerde zur Sicherheit diesen Mangel dem Haendler nun schriftlich mitteilen, mit dem Vermerk, das das Fahrzeug schon einmal wegen des gleichen Problems innerhalb der Garantiezeit in Reparatur beim ihm war und dieser Reparaturversuch erfolglos ist und dieser Mangel immer noch besteht.


    P.S Meine Garantie laeuft auch am 3.3 aus und ich habe noch einige Maengel die zu beseitigen sind. Diese sind meinem Haendler bekannt und auch er versichterte mir, das Maengel die innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden, auch nach Ablauf selbiger , beseitgt werden muessen !


    Gruss Galacius


  • Eigentlich nich, da der Händler dir nicht die Garantie gegeben hat, sondern Mazda Motors Company Deutschland. Der Händler ist nur für die Gewährleistung verantwortlich. Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers. Ich denke aber das Mazda in solchen Fällen doch sehr kulant ist.

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  • Hallo,


    Zitat

    Der Händler ist nur für die Gewährleistung verantwortlich.


    Voelliger Unsinn.


    Das was der Haendler macht, ist, das er die Maengel im Auftrag von Mazda beseitigt. Mazda seinerseits gibt eine 3 Jahres Garantie.


    Der Haendler gewaehrleistet fuer rein gar nichts. Er waer auch schoen dumm, wenn er dies taete. Ich wuerde auch fuer kein Produkt gerade stehen wollen, welches ich nicht hergestellt habe.


    Gruss Galacius


  • So so... völliger Unsinn?


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  • Der Händler tritt in den Garantiefällen nur als Mittelsmann zwischen Hersteller (der die Garantie gibt) und Käufer in Erscheinung.

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