Aaaaaaarrrrrrggggghhhhhhhh

  • Und warum hast du nicht ?
    Nächstes mal überfährt er ein Kind und "merkt " es nicht !


    Hat sich eben beim festhalten und auf die Polizei warten , gewehrt !

  • @ rotarycat


    Zitat

    Also das höre ich jetzt wirklich zum ersten Mal


    wenn du mir nicht glauben willst, dann lies mal das.


    Parkplatz

  • Zitat

    Original von HUME


    Das Beste kam aber noch - ohne auszusteigen, stößt er wieder ein Stück zurück, ich gleich zwischen die Autos um meinen Schaden zu untersuchen (bei mir war Gottseidank nichts zu sehen) Der Benz hatte einen Riss in der Stoßstange unterhalb des Scheinwerfers und Kratzer.
    Er bleibt aber nicht stehen oder steigt aus - NEIN - er fährt wieder vorwärts und klemmt mich leicht ein, weil er wieder zu nah kommt, fährt aber trotzdem weiter. Ich klopf ihm auf der Motorhaube rum, meine Tochter klopft und ruft an der Seitensscheibe - keine Reaktion - mit sturen Blick (von Beiden) sind sie einfach weggefahren.


    Wenn ich an dem Tag mit dem ReX einkaufen gewesen wäre
    ich glaube, hätte den Kerl aus seinem Auto gezerrt X(


    Das war eine Verkehrsunfallflucht erster Klasse. Komplett vorsätzlich.
    Der wäre seinen Führerschein losgewesen...

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8


  • Ich glaube, da hat irgendein "Experte" ein gerichtsurteil falsch verstanden oder übertragen...


    Es werden grundsätzlich nur Schäden abgedeckt, die durch den gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden.
    Die Fahrt zum Parkplatz ist zwar ursächlich für den eingetretenen Schaden, das ist aber ein etwas übersteigerter Kausalverlauf...

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

    Einmal editiert, zuletzt von Novalis ()

  • Zitat

    Original von Eric|Draven
    Für manche Delikte sollte es das Recht für die Allgemeinheit geben, zur Prügelstrafe zu greifen.


    Da pflichte ich bei...allerdings möchte ich auch gleich mal schildern wozu das führen kann.


    Kumpel von mir hatte ein Toyota Celica Cabrio, welches es offiziell in Deutschland auf dem Markt garnicht gab. Im Sommer lag er spät Abends im 1.OG im Bett und schaute noch Fernsehen als sein Hund anschlug. Er ignorierte es aber und ranzte den Hund an. Am nächsten Morgen kam er an sein Auto, das Verdeck war aufgeschlitzt und das Radio war weg. Radio war halb so schlimm aber die Verdeckreparatur kostete ein Vermögen da es dafür nirgends Teile gab. Ca. 2 Monate später erlebte er dann ein Dejavue. Wieder spät Abends vor dem Fernseher, wieder motzt der Hund. Diesmal ging er direkt ans Fenster und siehe da hängt einer kopfüber im aufgeschlitzten Verdeck. Er also gleich in die Hosen gesprungen, zuerst runter in den Keller den Baseballschläger geholt, dann raus auf die Straße und den Kollega hinterrücks mit dem Prügel bearbeitet bis nur noch matschiges Fallobst übrig war. Vor Gericht schilderte er die Geschichte so wie sie sich eben zutrug...und bekam eine Geldstrafe aufgebrummt 8o. Der Richter erklärte ihm aber wenigstens wie er das nächste mal vorgehen sollte "wenn Sie mir erzählt hätten auf dem Weg zum Auto hätten Sie noch im Vorbeilaufen den Baseballschläger im Flur mitgenommen wäre es im Affekt gewesen. Da Sie aber extra nochmal in den Keller sind, um den Schläger zu holen war es Vorsatz und nun muß ich Ihnen leider eine Strafe verhängen..."


    Fazit: Wenn schon dann mit der richtigen Strategie ;)

    Es war einmal...


    2004er 192PS Revo, tornadorot, Kennzeichen tiefer, rot lackierte Bremssättel, Spurverbreiterungen 40/50, H&R Tieferlegung 45/45, Spark Sport Line Variante 2 Endrohre 90mm, LAAs in Powder Black


    Seit 5.1.2010 wieder unter die Sternenkrieger gegangen (AMG E63T mit Drivers Package)


    2 Mal editiert, zuletzt von FJR ()

  • :D
    Recht so...
    Allerdings schlechter Anwalt...
    Hätte aber auch übler ausgehen können, mitm Baseballschläger ists ne gefährliche Körperverletzung...
    Vielleicht etwas zuviel für sone Art Notwehr...


    Aber ich wäre sicher net anders. Hab auch immer nen Schlagstock (Tonfa-Art) unterm Sitz. Das aber allgemein, weil ich viel nachts unterwegs bin.

    192er Challenge,*29.07.2004, titangrau, Glasschiebedach, seit 18.04.05 als Neuwagen in meinem Besitz, MP-3 Player, Luftauslaßapplikationen von Howard, K&N Typhoon



    "Aber was heißt das schon, einfach fahren mit so einem Auto? Der Wankel packt auf eine Weise zu, die den sonst eher defensiven Probefahrer sehr schnell an die Grenzen der Legalität führt, jedenfalls nach Flensburger Verständnis. In der Stadt kann, wer nicht aufpasst, sich schon im ersten Gang in die Punkte-Ränge fahren. Und das Auto hat sechs Gänge".- DIE ZEIT 12.02.2004 Nr.8

  • Zitat

    Es werden grundsätzlich nur Schäden abgedeckt, die durch den gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden.


    Genau so ist es. Jedoch ist das be und entladen des Fahrzeugs genau ein solcher Gebrauch und insofern ein Kfz Haftpflichtschaden.


    Ein Gerichtsurteil zu diesem Thema, indem die Abgrenzung beurteilt wird findet ihr Hier


    Aber der Einkaufswagen beim beladen wegrollt, dann ist es auf jeden Fall Kfz Haftpflicht. Übrigens auch dann, wenn es nicht mal dein eigenes Auto, sondern ein geliehener Wagen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von steinico ()

  • @ steinico - du hast vollkommen recht...ein solcher Schaden läuft immer über die KH-Versicherung!


    rechtgebendegrüsse
    buntspecht

    RX 8 Challenge SP, tornadorot, Navi - ohne TMC :baby:, Schiebedach 8),
    MP 3 :], Kühlersteinschlagschutz, Oeldeckel: Chrom / Wankel, "RX-8- Bremslicht" 8), Kennzeichen tiefergelegt :tongue: MdRpc

  • Zitat

    Original von Eric|Draven


    Das war eine Verkehrsunfallflucht erster Klasse. Komplett vorsätzlich.
    Der wäre seinen Führerschein losgewesen...


    Das war mir nachher auch klar, aber ich war in dem Moment so perplex, dass ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt habe :O


    Ich dachte nur, an meinem Calli (13 Jahre alt) sieht man nichts (schwarze Gummileiste), nur er hat den Schaden - und der kostet bei nem Benz :D

  • Ich werde mal sehen wie die Sache so abläuft. Mir ist es eigentlich egal ob Privat,- oder KFZ Haftpflicht, hauptsache die Geschichte wird bezahlt und der Macker stellt sich nicht noch quer. Ich hab da so`n scheiß Gefühl X(



    Gruß Lotto