Basel enteignet Raser
Erwischte Raser riskieren in Basel-Stadt neben hohen Bussen und Gefängnis sowie Ausweisentzug auch «die Beschlagnahme und Verwertung» des Autos. Bereits zweimal hat das Gericht dem Verkauf von Raser-Autos zugunsten der Staatskasse zugestimmt.
Wer in Basel-Stadt beim Rasen oder Strassenrennen erwischt wird, muss künftig nicht nur zu Fuss gehen: Auch das Auto kommt unter den Hammer. Damit will die Basler Polizei die Schraube gegen Rowdies anziehen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Erischte Raser riskierten neben hohen Bussen und Gefängnis sowie Ausweisentzug auch «die Beschlagnahme und Verwertung» des Autos. Das Strafgericht habe dem Zwangsverkauf vorsorglich eingezogener Autos zugunsten der Staatskasse schon zweimal zugestimmt. Zudem gab es dabei Bussen bis 3600 Franken und Gefängnis bis 30 Tage bedingt.
Insgesamt 18 Raser-Strafverfahren sind das Ergebnis der «Aktion Raser» mit intensiveren Kontrollen seit Juli. Sieben Autos sollen auf Polizeiantrag verscherbelt werden; der Zwangsverkauf solle weitere schwere Straftatbestände verhindern helfen. In einem Fall wurde Rechtshilfe in Deutschland beantragt, wo eine Raserin wohnt.
Rennen im Hafen
Speziell die Westquaistrasse im Hafengebiet Kleinhüningen werde als illegale Rennstrecke missbraucht. 40 km/h sind auf jenem rund 800 Meter langen Abschnitt zwischen Wiese-Mündung und Wendeplatz als Tempolimit signalisiert, doch bei den abendlichen Auto-Duellen sei mit bis 120 km/h gerast worden - so bei Kontrollen gemessen.
Laut Polizei ist es nur dem «Zufall» zu verdanken, dass bei den teils «haarsträubenden Überholmanövern und höchst gefährlichen Nachfahrten Stossstange an Stossstange» nicht zu schweren Unfällen gekommen ist. Andere drehten ihre Motoren bis zum Aufjaulen hoch.
«Hart durchgreifen»
Raser empfänden die physische Wegnahme ihres Fahrzeuges «als viel schmerzlicher» als Busse, Gefängnis und Billett-Entzug, führt die Basler Polizei weiter aus. Deshalb werde sie künftig «wenn immer möglich» versuchen, die Verwertung zu erreichen.
Autos könnten nicht nur unmittelbar bei Kontrollen, sondern auch nachträglich auf Gerichtsantrag beschlagnahmt werden - dies «in dringenden vorsorglichen Fällen» auch durch die Polizei. Sie behalte Raser weiterhin im Visier und wolle «hart durchgreifen».
PS: also immer schön vorsichtig