Für alle Autos die es nicht mehr bekommen. PN an mich
§57a
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und was machst du dann? Bin ein bisschen verwirrt
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dann schau ma doch mal:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten
1.Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2.Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3.zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
entweder ist das in österreich was anderes oder du bist im falschen forum
wenns doch noch kommt: infos zu gesetzlich geregelten lenk-und ruhezeiten gibts bei mir, bin ja ein trucker
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Ist in Österreich die wiederkehrende Begutachtung.
Ich kenn eine Werkstatt die 5 Augen zudrückt. -
In Wien??? Das nützt mir leider gar nichts
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Nützt sicher...
schreib mir wenn eins brauchst! -
Ist in Österreich die wiederkehrende Begutachtung.
Ich kenn eine Werkstatt die 5 Augen zudrückt.Ich würde da hier net so laut herumposaunen....net nur schlecht für die Firma die NOCH ne Pickerlstelle hat sondern auch für dich der sicher bald mal zu Vorfahren geladen wird...
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Nützt sicher...
schreib mir wenn eins brauchst!Aber wie soll mir das aus Vorarlberg nutzen??? Soll ich nach wien zum Vorführen???
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