Hallo hab da was Interessantes
Espresso»-Hörer Stephan Bugmann aus Oberägeri im Kanton Zug hat sein
Auto einem deutschen Kollegen ausgeliehen. Dies kommt die beiden nun
teuer zu stehen: Der Deutsche Zoll hat das Auto vorübergehend
konfisziert und fordert eine hohe Zollgebühr.Einem EU-Bürger ist
es grundsätzlich nicht erlaubt, in der EU ein Auto mit Schweizer
Nummernschildern zu fahren. Tut er dies trotzdem, muss er unter
Umständen das Auto verzollen und eine sogenannte Einfuhr-Umsatzsteuer
bezahlen. Die Gesamtsumme beträgt im Fall des Autos von Stephan Bugmann
knapp einen Drittel des aktuellen Fahrzeugwerts: mehrere tausend
Franken.
Experten raten dazu, auf das Ausleihen des eigenen
Autos im Ausland möglichst ganz zu verzichten. Lässt es sich nicht
vermeiden, sollte man am besten vorgängig mit den zuständigen Behörden
abklären, wie man vorgehen soll. Ein Dokument, in dem man dem Fahrer
die Erlaubnis zum Führen des Fahrzeugs erteilt, kann nützlich sein. Die
ausländischen Zollbehörden sind jedoch nicht verpflichtet, dieses
anzuerkennen.