zulassungsverbot für die schweiz

  • So habe mir mal die Mühe genommen den Initiativtext zu lesen.


    Verboten sind Fahrzeuge
    über 2,2 t sowie 250 g/CO2


    Nicht ganz klar heraus kommt, was mit den sog. Nutzfahrzeugen passiert unter 3.5 Tonnen.


    Ein Mazda-BT50 ist z.B. nicht drauf (1.8 t, 244 g/CO2), ein typischerer Geländewagen gibt es wohl nicht. Ebenso Nissan Navara oder Toyota Hilux, die sind alle Grün, also knapp darunter. Vermutlich haben sie aber keinen Partikelfilter...


    Was ist mit den Wohnmobilen, diese sind meist über 2,2 Tonnen, also wären sie auch verboten. Eine Schwachstelle für den Abstimmungskampf :I-, wer hat schon was gegen Wohnmobile :Y:, ausser Sportwagenfahrer auf einer Passfahrt :tongue: :tongue:


    Beispiel Mercedes: Der Viano ohne Einbauten kommt als Van knapp unter die 2,2 Tonnen, mit Einbauten ist er klar darüber.


    Für bestehende Fahrzeuge, welche verboten sind, gilt dann schweizweit ein tieferes Tempolimit. Wieviel steht aber nicht drin.


    Nur via fixe Radarmessungen kann man diese Fahrzeuge nicht erruieren, da sich ein RS6 kaum von einem A6 2,4 TDI unterscheidet. Ebenfalls kann dem Lenker kaum grobe Gefährdung des Strassenverkehrs vorgeworfen werden, da andere gleich schnell fahren dürfen. Somit können die Führerscheinentzüge etc. kaum durchgesetzt werden. Ansonsten wir die Bundesverfassung verletzt bzw. behaupte ich einfach mal.

    RX-8 Cosmo 231 SR Navi, Nordic green/schwarz/braun
    seit 17. April 2004, ab km 120630, 2. Motor, eingetauscht am 18.10.2013
    Mazda CX-5 Revolution 2.2 D AWD

  • wohnwagen begeben sich eher in der kategorie rund um 3.5 tonnen. die meisten specken gewaltig ab vor dem prüftermin

    3mal abgeschnitten und immer noch zu kurz