Rückgabe RX8

  • Habe jetzt 8000km drauf und seit 2000 km auch dieses abregeln. Zwei mal wurde das Fahrzeug gerichtet inkl. Kat tausch bei 7000km. Jetzt wieder das gleiche....... Die Werkstatt sagt sie werden den dritten versuch zur reperatur nicht machen da es nichts zum richten gibt. Ich sollte doch zum Anwalt gehen.... Das mache ich jetzt auch und werde gegen Mazda Deutschland klagen. Das Fahrzeug hat von Haus aus einen Sachmangel bzw fehler der nicht behoben werden kann. Somit ist das Fahrzeug nicht Mangelfrei und der Hersteller muß es wieder zurück nehmen nach gegebener möglichkeit zur reperatur.


    Ich finde das einfach zum kotzen. Habe noch einen Mazda 6 letztes jahr gefahren und meine Frau hat einen mx5 Phönix. Aber jetzt ist schluß mit Mazda...von wegen after sales service...ich lach mich tot...

  • @poke1


    Zitat

    Die Werkstatt sagt sie werden den dritten versuch zur reperatur nicht machen da es nichts zum richten gibt. Ich sollte doch zum Anwalt gehen....


    ist die Werkstatt der Meinung, das das Fahrzeug i.O. ist und du dir den Fehler einbildest, oder sind die einfach hilflos und wissen nicht was sie tun können. Auf jeden Fall würde ich bei so nem Spruch tatsächlich sofort zum Anwalt gehen und die Wandlung einleiten. Es sollte Mazda inzwischen klar sein, das vermutlich jedes bisher verkaufte Fahrzeug, allein aufgrund des überschreiten der angegebenen Verbrauchswerte, um mehr als 10%, gewandelt werden kann.
    @ Mighty-A-Man. Ich liebe auch das verschachteln!


    Die meisten von uns, dazu zähle ich mich auch, akzeptieren diese Umstände noch, weil wir zum einen auf das göttliche Software Update hoffen, und zum anderen zumindest vom Händler das Gefühl vermittelt bekommen, das an einer nicht mehr allzu fernen Lösung gearbeitet wird.
    und natürlich!! Wir wollen dieses eigentlich "geile Auto" behalten!!

  • Mazda sagt Sie wissen das es dieses problem (fehler)gibt, aber Sie können nichts dagegen tun im moment. Also liegt dieser Sachmangel vor.


    Man müsse sich damit abfinden das das Auto das bei höheren geschwindigkeiten abregelt.....


    "Wenn die Nacherfüllung gescheitert ist oder der Verkäufer sie endgültig
    abgelehnt hat, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz bzw Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."



    Man wird als einzelperson einfach nicht ernst genommen bei Mazda. Ausser man setzt Himmel und Hölle in bewegung....after sales am Kunden nicht erwünscht bei Mazda....anders als auf der seite im Net bei Mazda behauptet.

  • @poke1


    ich verstehe Deinen Ärger mit dem RX-8. Zum Glück habe ich mit dem Auto keine Probleme. Aber ich habe zu Hause noch einen Peugeot 206CC. Bei dem läuft die Klage auf Wandlung nun schon seit November. Ich habe noch nicht mal einen Termin für die Verhandlung. Also stell Dich mal auf eine längere Wartezeit ein.


    Sollte Dein Fahrzeug zudem noch geleast oder finanziert sein, musst Du leider die Raten weiterzahlen bis ein Gerichtsbeschluss vorliegt.


    Viele Grüsse


    Andreas

  • Hurra wieder ein RX8 weniger in Deutschland unterwegs. Finde ich ehrlich gesagt sehr gut.
    Vielleicht fahre ich in einigen Jahren den einzigen RX8 in der BRD, das wäre toll....

  • sehr toller Beitrag!!! Hatte vor 14 Jahren Kadett E HA HA Daher kenne ich das auch. Habe ja auch einen eigenen Thread dazu geschrieben Szenario!!

  • ..ist schon peinlich. Muß ich direkt mal ausprobieren. Mir ist noch kein übermässiges klappern aufgefallen.

  • Ich bin ja nicht kleinlich, aber wenn ich ein Auto wollte das nur 160 km/h fährt hätte ich mir auch einen Mazda 2 kaufen können der dann nur 12100 Euro gekostet hätte und nicht 34000 Euro.... So was darf nicht mal bei einen 10 jahre alten Auto sein, das er bei 160 zu ruckeln beginnt. Keiner würde so ein Auto kaufen, auch wenn es nur 500 Euro kosten sollte.


    Werd mich auch nicht so abspeisen lassen von Mazda. Die hätten sowas einfach noch nicht auf den Markt bringen dürfen mit solchen fehlern.

  • nur zur info an alle die meinen mit Beleidigungen im Leben besonders weit zu kommen:


    auch ich habe die Probleme mit meinem RX8 schon gehabt und kann nur die Leute nicht
    verstehen, die wegen jedem Problem gleich einen riesen Terz machen. Wer selbst im
    Dienstleistungsgeschäft tätig ist, der weiß wie "beliebt" die ewigen Meckerziegen
    sind. Diese Kundengruppe wird NIE den selben Service genießen wie Kunden die ab und
    zu auch mal ein Auge zudrücken. Ich möchte nicht sagen, daß die Probleme mit dem RX8
    einfach zu ignorieren sind, es ist wichtig, daß Mazda irgendwann eine Lösung liefert.
    Wir haben 3 Jahre Garantie auf solche Fehler. Ich habe nur kein Verständnis für diejenigen,
    die schon nach 2 oder 3 Monaten das Handtuch werfen. Soviel Geduld sollte man bei einem
    Neufahrzeug einfach mitbringen. Es ist völlig normal, daß einige Kinderkrankheiten erst
    noch auszubessern sind. Aber Geduld und Verständnis sind Tugenden die, wie ich in eingen
    Kommentaren hier lesen kann, nur wenige besitzen.....genauso die Tugend bzw. die geistige
    Fähigkeit einen Scherz zu erkennen wenn man einen ließt.....

  • jetzt kommt der HAMMER!!! Wenn dieser neue Kat jetzt wieder defekt werden sollte muß ich den dritten selber bezahlen. Der Rx8 sei nun mal kein kurzstrecken Fahrzeug.............!



    DAS IST MAZDA SERVICE!!!!


    ich scheiß auf Mazda

  • Hi poke1,


    lass´ Dir keinen Quatsch erzählen - Du mußt gar keinen Kat bezahlen, solange Dir keine Fehlbehandlung des Fahrzeugs nachgewiesen wird (wie z. B. Anschleppen).


    Und ich möchte mal den Richter sehen, der Kurzstreckenbetrieb als Bedienungsfehler des Fahrers wertet.


    Falls es mit Händler oder Mazda Probleme gibt, lass Dir ggf. von Deiner Rechtsschutzversicherung einen kompetenten Anwalt nennen.


    mfg sun king

  • @poke1


    hat dir dein Händler wirklich gesagt, daß der RX für Kurzstrecken nicht geeignet ist? Bedeutet das eine Nutzungseinschränkung? Kannst Du das auch schriftklich haben?


    gruß
    rudi

  • @Galacius
    Wenn es tatsächlich das Klappern des Gurtschlosses an der Beifahrersitzlehne sein sollte, dann schieb den Sitz einfach ein bißchen vor oder zurück oder ändere die Neigung der Lehne ein wenig. Zumindest bei mir tritt dieses Klappern nur auf, wenn es genau paßt.
    Da Du aber so genervt erscheinst, ist es vielleicht bei Dir doch was anderes.


    Sting
    Eine Beleidigung konnte ich eigentlich nicht finden. Das jemand, der sich gerade über etwas ärgert bei einer Unterhaltung in Schriftform den Humor nicht erkennt, bzw in den falschen Hals bekommt und dann etwas lauter schreibt, kommt halt vor.


    mfg
    foxy

    192 Revo rot, seit 16.02.2004. Seit 20.04.2005 mit neuem Kohlenwasserstoffkonverter. :DMdRpc

  • Zitat

    Original von foxy
    @Galacius
    Wenn es tatsächlich das Klappern des Gurtschlosses an der Beifahrersitzlehne sein sollte, dann schieb den Sitz einfach ein bißchen vor oder zurück oder ändere die Neigung der Lehne ein wenig.
    mfg
    foxy


    Noch einfacher: das Gurtschloß einfach am Gurt nach oben schieben


    -> es rutsch nicht runter.


    P.S.: großes Hinweisschild auf der Armatur der Beifahrerseite anbringen:


    "Beim Verlassen des Fahrzeugs Gurtschloß nach


    oben schieben um Klappergeräusche zu vermeiden."

  • @Poke1
    Ich stand lange vor der Überlegung zu wandeln! :evil:
    Morgen hole ich meinen neuen ab und es gab keine größeren Probleme mit der Wandlung!
    Im BGB Paragraf 440 steht übrigends ,das eine Nachbesserung nach dem 2. erfolglosen Versuch als gescheitert gilt. Daraus schließe ich ,das ich dann bereits wendeln kann!
    Viel Glück


    Sting
    Man sollte schon mal vorher das Hirn einschalten,bevor man andere mit solchen Scherzen ärgert. :evil: :evil:
    Würden mehr Leute wie Poke 1 ihrem Recht nachdruck verleihen ,dann wäre das Problem eventuell schon gelöst .
    Ich gehe davon aus ,das du durch den wirklich sehr schönen Wagen etwas verblendet bist ,sonst kann ich deine Tolleranz nicht verstehen.
    Es geht hier nicht nur um einen Mangel ,sondern um eine Verkehrsgefährtung.
    Mit Sicherheit hätte ich den Wagen nicht gewandelt ,wenn dieses Problem nicht willkürlich, plötzlich und unerwartet auftreten würde und dabei diesen Leistungsverlust hat.
    Ich will damit sagen,das ein Abregeln ohne Leistungsverlust bei der jeweils gleichen Geschw.oder Drehz.und eine Zusicherung von Mazda das am Problem gearbeitet wird,ich noch nicht gewandelt hätte und ähnlich wie du argumentiert hätte!!!

    RX8Lewko


    231-er, rot,AI Nr.1 vom 05.12.03-15.04.04/Nr.2 ab 15.04

  • ?(Hast du es mit einem Anwalt einklagen müssen oder ging es so ohne Anwalt. Werde jetzt das Fahrzeug noch einmal richten lassen und wenn dann wieder das gleiche ist werde ich zum Anwalt gehen, bzw geh besser gleich zum Anwalt und lasse mich beraten was zu tun ist.

  • Hi Poke1
    Ich habe es ohne Anwalt getan!
    Zum einen habe ich ein gutes Verhältniss zum Händler und als Druckmittel gegenüber Mazda war der bestellte Mazda3 für meine Frau sehr hilfreich.
    Ich denke auch das eine Wandlung nicht unbedingt in die Länge gezogen werden sollte,denn jeder gefahrene km kostet Geld!
    Ich bin deshalb davon ausgegangen , das ein Einschalten des Anwaltes ,die Wandlung verzögern könnte( Rechtsabteilung Mazda Bürokrtie usw.) und es am Ende für mich noch teurer wird.

    RX8Lewko


    231-er, rot,AI Nr.1 vom 05.12.03-15.04.04/Nr.2 ab 15.04