Erstmal muss ich sagen deine Story ist sehr schlecht geschrieben, es fehlen wesentliche Fakten und viele Sachen sind widersprüchlich.
Du wirst mich vielleicht hassen, aber bei dem was ich da so unterschwellig raushöre, bin ich froh wenn sie so einen von der Straße holen.
Wenn sich gleich 4 Leute melden die deinen Freund mit überhöhter Geschwindigkeit melden, kann ich nicht glauben das er nur 20km/h zu schnell war. Allein das er sich mit Nur 20km/h zu schnell löffelt, würde mich an der Geschwindigkeit zweifeln lassen, oder er muss schon ein extrem schlechter Fahrer sein, der besser sowieso nicht auf die Straße gehört.
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aber is ja niemand zu schaden gekommen, ausser ein paar ölflecken am boden.
Und wie konnte der Wagen dann in einen unfahrbaren Zustand verwandeln?
Irgendwas muss er ja getroffen haben, einen Baum eine Leitplanke, Straßengraben etc.
Als das ist Städtisches (Gemeinde / Bezirks) Eigentum. Eine handflächengroße Beschädigung am Baum wo nur ein bisschen Rinde weg ist, kostest selten weniger als eienn 5 stelligen Betrag.
Dazu die Umweltverschmutzung...
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Die Polizei endeckten bei der Wagenkontrolle einen Pilz, Klappauspuff, und evtl. noch den vergrösserten Turbo.
Was heißt entdeckten? – Nicht eingetragen? – Also fahren ohne gülte Betriebserlaubnis? dann ist der Versicherungsschutz schonmal dahin. Wie gesagt bei Beschädigungen Bäumen, Leitplanken oder ähnlichen kann er sich schonmal auf 10- 20.000€ einstellen die er selbst zu tragen hat.
Eine Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet. Was ihn sonst noch erwartet, Lappen weg, viele viele Punkte und somit ggf. die MPU. Besteht ein zusammenhang zur Vorstrafe, ist er auf Bewährung o.ä. - dann sind im Extremfall auch die schwedischen Gardinen denkbar.
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Auch die höchstgeschwindigkeit ist nicht nachweisbar...
Wer sagt das? – Der Wagen ist doch beschlagnahmt, je nach Beschädigung und Unfallhergang kann ein Gutachter / Sachverständiger schon ziemlich genau bestimmen in welchen Geschwindigkeitsbereich der Unfall passiert.
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Soll er den Rechtsschutz einschalten?
Blöde Frage, wozu ist wohl der Rechtsschutz gut? – Sofern er tatsächlich Rechtschutzversichert ist, ist in jedem Falle ein Anwalt zu konsultieren. Darin besteht die einzige Möglichkeit das schlimmste abzuwenden, denn offenbar ist dein Freund ja nicht gerade der hellste und alles was er sagen wird, wird ihn vermutlich nur noch weiter in die Scheiße reinreiten.
Die Verkehrsrechtlichen Strafen findest du im Bußgeldkatalog wieder: http://www.bussgeldkataloge.de/
Was nun davon wirklich zum tragen kommt, inwieweit die Vorstrafe deines Freundes dabei eine Rolle usw., kann dir anhand deiner vagen Hergangsbeschreibung keiner sagen.
Da hilft nur ein Anwalt, der erhält bei Beauftragung auch Akteneinsicht (sprich was weiß die Polizei wirklich über Höchstgeschwindigkeit etc.) und kann sich dann eine Strategie zurecht legen Also wenn du deinem Freund helfen willst, sag ihm das er keine Zeit vergeuden soll und sich einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht besorgen soll.
Dem gegenüber sollte er auch ehrlich sein und nicht den Mist erzählen den er der Rennleitung erzählt hat
edit: hab komplett übersehen das ich hier bei den Riccolas bin , also vergess mein Link und alles was ich gesagt habe, ihr habt ja teilweise eine etwas andere Rechtssprechung